Kleingewerbe Fahrtkosten

Hallo,

mit privatem PKW werden Kundenbesuche gemacht. Die Fahrzeugnutzung liegt in etwa 50:50 (privat:Gewerbe). Hin und wieder wird für geringe Entfernungen ein Fahrrad benutzt oder zu Fuß. Fahrtenbuch soll nicht geführt werden. Im Durchschnitt fallen im Monat ca. 600 km an, davon ca. 400 km mit dem PKW. Kann man nun generell die KfZ Pauschale von 30 Cent für alle 600 km angeben, ohne, dass dieses zu Problemen führt?

Danke!

Hallo,

Kann man nun generell die KfZ Pauschale von 30 Cent für alle 600 km angeben, ohne, dass dieses zu Problemen führt?

Nein, das geht nicht. Grundsätzlich können nur die geschäftlich gefahrenen Kilometer abgesetzt werde.

Ist die geschäftliche Nutzung kleiner als 50 %,kann man die geschäftlich gefahrenen Kilometer pauschal mit 30 Cent /km absetzen.

Ist die geschäftliche Nutzung größer als 50 %, kann man entweder die 1 % Regelung anwenden und alle Kosten als Betriebsausgaben verbuchen oder man führt Fahrtenbuch und setzt den geschäftlichen Aneil der Gesamtkosten als Betriebsausgaben an.

Gruß

Nordlicht

Entschuldigung! Es war falsch formuliert! Die 600 km sind gewerblich!

als nebengewerbe und dann 600 km pro Monat Fahrtkosten??

Aber versuchen Sie es: machen Sie eine Aufstellung für jede Fahrt und ermittelt Sie dann die Gesamt-km des Jahres: wenn beruflich unter 50%, können Sie 0,30 ansetzen!

Lia