Kleingewerbe - Frage zu Lohn und Privateinlagen

Hallo,

habe 2 Fragen bezüglich einem Kleingewerbe. Mal angenommen, jemand sammelt seit Jahren Briefmarken (mir ist nichts besseres eingefallen) und macht dann sein Hobby zum Beruf, sprich er verkauft Briefmarken (Also limitierte Auflagen usw.). Da das Geschäft nicht so läuft verkauft er auch einen Teil seiner vorher privat gekaufen Sammlung, die aber mittlerweile ausverkauft sind und mittlerweile viel wertvoller sind. Diese gelten ja dann als Privateinlage, oder nicht? Und zu welchem Preis müssen diese als Einlage gerechnet werden, da der eigentlich Anschaffungswert ja viel niedriger ist als der aktuelle Preis aufgrund einer Limitierung. Wie ist das geregelt??

Und eine weitere Frage. Mal angenommen jemand ist arbeitslos oder meinetwegen Student und lebt auch von diesen Einnahmen aus einem Kleingewerbe, womit er zum Beispiel einen Teil der Miete zahlt. Könnte man auch das Geld, was pro Monat erwirtschaftet wird und dann entnommen wird als „Unternehmerlohn“ oder „Gehalt“, also als Aufwand verbuchen in der EÜR?? Oder gilt das als Privatentnahme? Darf die Privatentnahme den Gewinn dann am Jahresende mindern oder nicht? Wenn man pro Monat 200 € Gewinn macht und diese für seinen eigenen Kosten nimmt, hat man ja auf das Jahr hochgerechnet einen Gewinn von 2.400 €, dieser geht aber ja wieder nur für die eigenen Kosten drauf, was ja eher dann als Lohn gelten würde, oder gelten da andere Regeln?

Danke für eure Antworten

Wenn es die langjährige Sammlung ist, und die Marken nicht vor Kurzem zum Verkauf beschafft wurden, ist der Verkauf Privatsache. - Kein Gewerbe.

Könnte man auch das Geld, was pro Monat
erwirtschaftet wird und dann entnommen wird als
„Unternehmerlohn“ oder „Gehalt“, also als Aufwand verbuchen in
der EÜR?? Oder gilt das als Privatentnahme?

a) Lohn ist es nicht, er ist ja nicht angestellt.

b) bei einekm Kleingewerbe gibt es keine klassische Buchhaltung sonderen eine Einnahmen-Überschussrechnung. Dort wird lediglich der Gewinn ermittelt. Es gibt in diesem System keine „private Entnahme“.

…oder gelten da andere Regeln?

ja. - siehe oben.

Gruß JK