Kleingewerbe für 4 Monate zwischen Zivi und Studiu

Hallo alle,

Ich hätte da mal folgende Frage zur Überbrückung der Zeit zwischen dem Studium und dem Zivildienst:

Der Zivildienst von Person A geht am 31.05.2001 zu Ende.
Zum WS 2010 möchte Person A studieren.

Person A möchte dafür jetzt etwas Geld verdienen und hat dazu auch die Möglichkeit, muss aber Rechnungen stellen.
Da Person A als Programmierer/WebDesigner arbeiten würde,
muss Person A wohl ein (Klein-)Gewerbe anmelden, da Person A kaum über 8.000€ kommt in diesem Kalenderjahr.

Was für Kosten kommen da auf Person A zu?

So wie ich es verstanden habe, müsste Person A sich dann auch selber versichern, da Person A weit über die 350€/Monat kommen würde, welche die Grenze für die Familienversicherung sind.

Im Fall von Person A (gesund, nicht-rauchen, männl., 21 Jahre) würde eine private KV wohl am günstisten sein ,oder?

Was für Kosten fallen sonst an? Bei so geringem Verdienst (sagen wir 9.000€ dieses Jahr) nur die Krankenversicherung und die Lohnsteuer für alles über dem 8000€-Freibetrag?

Oder ist Person A auch noch Rentenversicherungspflichtig? Was würde das kosten? Da Person A das nur in der Überbrückungszeit bis zum Studium machen würde (3-4 Monate), tut Person A gut daran sich die Rentenversicherungsbeiträge zu sparen.

Wie sieht es mit der Studentenversicherung aus?
Kann Person A dann zum Studienbeginn in die Studentenversicherung wechseln, oder hätte Person A sich dann den Weg verbaut und müsste privat versichert bleiben?

Ich hoffe mir kann jemand in diesem Fall etwas erklärend Beistehen,
danke im Vorraus,

lg
mdev

Hallo alle,

Ich hätte da mal folgende Frage zur Überbrückung der Zeit
zwischen dem Studium und dem Zivildienst:

Der Zivildienst von Person A geht am 31.05.2001 zu Ende.
Zum WS 2010 möchte Person A studieren.

Person A möchte dafür jetzt etwas Geld verdienen und hat dazu
auch die Möglichkeit, muss aber Rechnungen stellen.
Da Person A als Programmierer/WebDesigner arbeiten würde,
muss Person A wohl ein (Klein-)Gewerbe anmelden, da Person A
kaum über 8.000€ kommt in diesem Kalenderjahr.

Was für Kosten kommen da auf Person A zu?

Gewerbeanmeldung ca.40 Euro-80 Euro

So wie ich es verstanden habe, müsste Person A sich dann auch
selber versichern, da Person A weit über die 350€/Monat kommen
würde, welche die Grenze für die Familienversicherung sind.

Im Fall von Person A (gesund, nicht-rauchen, männl., 21 Jahre)
würde eine private KV wohl am günstisten sein ,oder?

ja

Was für Kosten fallen sonst an? Bei so geringem Verdienst
(sagen wir 9.000€ dieses Jahr) nur die Krankenversicherung und
die Lohnsteuer für alles über dem 8000€-Freibetrag?

Umsatzsteuer

Oder ist Person A auch noch Rentenversicherungspflichtig?

Als Selbständiger nicht

Was
würde das kosten? Da Person A das nur in der Überbrückungszeit

bis zum Studium machen würde (3-4 Monate), tut Person A gut
daran sich die Rentenversicherungsbeiträge zu sparen.

Wie sieht es mit der Studentenversicherung aus?
Kann Person A dann zum Studienbeginn in die
Studentenversicherung wechseln, oder hätte Person A sich dann
den Weg verbaut und müsste privat versichert bleiben?

Was meinst Du mit den Weg verbaut? Du bist in einer privaten Versicherung doch besser aufgehoben als in einer gesetzlichen.
Du kannst auch als Student zu einem anderen Tarif in der privaten bleiben.
Wirst Du später in ein Angestelltenverhältnis wechseln wirst Du wieder Versicherungspflichtig also GKV bis du über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, wirst Du selbständig bleibst du in der PKV.

Ich hoffe mir kann jemand in diesem Fall etwas erklärend
Beistehen,
danke im Vorraus,

lg
mdev

Gruß
Gaby

Oder ist Person A auch noch Rentenversicherungspflichtig? Was
würde das kosten? Da Person A das nur in der Überbrückungszeit
bis zum Studium machen würde (3-4 Monate), tut Person A gut
daran sich die Rentenversicherungsbeiträge zu sparen.

Die Person A müsste sich mal von der Rentenversicherung beraten lassen :wink:

Es gibt Selbständige die versicherungspflichtig sind.

Wie sieht es mit der Studentenversicherung aus?
Kann Person A dann zum Studienbeginn in die
Studentenversicherung wechseln, oder hätte Person A sich dann
den Weg verbaut und müsste privat versichert bleiben?

Jede Person die in Deutschland ein „ordentliches“ Studium bei einer „ordentlichen“ Uni oder Hochschule aufnimmt und noch keine 30 Jahre alt ist oder mehr als 14 Fachsemester studiert hat, ist versicherungspflichtig und wird gesetzlich krankenversichert. Falls die beitragsfreie Familienversicherung möglich ist, verdrängt diese die Versicherung als Student.

Falls die Person privat versichert bleiben möchte, muss sie bei einer Krankenkasse die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Dann ist aber bis zum Abschluss des Studiums die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.

Gruß

Andi

Hallo,

noch ein kleiner Hinweis zur Rentenversicherung:

Versicherungspflicht besteht für folgende selbständig tätige Personen:

Lehrer und Erzieher,
Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen, Säuglings- oder Kinderpflege,
Hebammen und Entbindungshelfer,
Seelotsen,
Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des Künstlersozialgesetzes,
Hausgewerbetreibende,
Küstenschiffer und Küstenfischer,
Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind,
Personen, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
Personen, die einen Existenzgründungszuschuss (Arbeitsförderung) erhalten.

Wichtig!: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einem „besonders schutzwürdigen“ Personenkreis angehören, sollten Sie unbedingt eine Klärung durch die „Deutsche Rentenversicherung“ herbeiführen.

http://www.wegweiser-rentenversicherung.info/existen…

Gruß
Gaby

Super, vielen herzlichen Dank für die Hilfe!

Kann Person A einfach bei der Deutschen Rentenversicherung (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/) anrufen und dort nachfragen?

Wonach wird das bemessen? Person A hat zu beginn zwei Auftraggeber, wobei primär für einen gearbeitet wird, was aber nicht immer so bleiben soll, es sollen mehrere hinzukommen in Zukunft.

Die Arbeit ist weder in Ort noch in Zeit vom Auftraggeber abhängig, es kann vor Ort gearbeitet werden, aber auch zu hause, ganz nach belieben.

Vielen Dank noch einmal und für die nächsten tollen Tipps im Vorraus!

lg,
mdev

Super, vielen herzlichen Dank für die Hilfe!

Kann Person A einfach bei der Deutschen Rentenversicherung
(http://www.deutsche-rentenversicherung.de/) anrufen und dort
nachfragen?

Ich denke das kann man.Es gibt auch Rentenberatungen vor Ort , bei den Gemeinden,vielleicht geben die schneller einen Termin

Wonach wird das bemessen? Person A hat zu beginn zwei
Auftraggeber, wobei primär für einen gearbeitet wird, was aber
nicht immer so bleiben soll, es sollen mehrere hinzukommen in
Zukunft.

Es kann sein das Du nicht Rentenversicherungspflichtig bist, und man dir rät freiwillige Beiträge zu zahlen.
Das wäre erst mal sicher.
Wenn Du aber in Zukunft und nach dem Studium die Aussicht hast Selbständig weiter zu arbeiten würde ich persönlich dir eher zu einer Basis-bzw.Rürupprente raten.
1.hast du einen Steuervorteil dadurch
und 2. würde ich behaupten bringt es mehr Rente als eine gesetzliche.

Die Arbeit ist weder in Ort noch in Zeit vom Auftraggeber
abhängig, es kann vor Ort gearbeitet werden, aber auch zu
hause, ganz nach belieben.

Vielen Dank noch einmal und für die nächsten tollen Tipps im
Vorraus!

lg,
mdev

Gruß
Gaby

Hallo,
ich würde eine Beratungsstelle derRentenversicherug empfehlen:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18550/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap node.html nnn=true)
Gruß
RHW