Kleingewerbe für Mann und Frau extra

Hätte eine frage zur Kleingewerberegelung:

Wenn man ein Kleingewerbe hat kann man ja im Jahr einen umsatz von bis zu 17500 Euro machen.

Wie ist es denn wenn ein Paar verheiratet ist und bei den Steuerabgaben zusammen veranlagt sind, kann dann der Mann einen Kleingewerbe haben und die Frau auch nochmal extra?

Können dann beide bis 17500 euro umsatz machen oder wird dieser Betrag dann durch zwei geteilt?

Ich bedanke mich für die Antworten

jeder meldet ein Gewerbe an - und jeder hat bei der Umsatzsteuer dann
die Kleinunternehmerregelung - hat mit der ESt und Zusammenveranlagung nichts zu tun. Jeder muss dann den Gewinn getrennt ermitteln.

Lia

Und wenn ehemann und ehefrau das gleiche verkaufen gibts da probleme wenn beide ein separates gewerbe haben?

also kann dann ehemann 17500 umsatz machen und ehefrau 17500 umsatz machen und dies dann bei der Steuer so angeben?

Oder gilt das dann schon als Großgewerbe da das Geld ja in eine Familie reinfließt?

Hallo,

welchen Vorteil versprichst du dir davon? Könntest du es an einem Beispiel mal zeigen?

Gruß
vV

Wieso freiwillig Kümmerexistenz anstreben?

Können dann beide bis 17500 euro umsatz machen oder wird
dieser Betrag dann durch zwei geteilt?

Der USt.- Freibetrag gilt nach meiner Kenntnis für jedes einzelne Gewerbe. Ein StB gibt verbindliche Auskunft.

Ich frage mich nur gerade:
Warum wollt ihr freiwillig 2 Kümmerexistenzen werden? Muß es nicht das Ziel sein, schnell deutlich über 17500€ Umsatz zu machen?

Also wenn jemand jährlich 36.000€ Umsatz macht, seine Kosten und die Steuern abzieht, kann er davon bei wenig Materialeinsatz evtl. leben. Aber mit 17500€ bist Du auf Hartz- Niveau.

Erdbeerzunge

Hi!

Wenn beide Gewerbe irgendwie zusammen hängen, dann hat der Ehemann mit der Ehefrau eine GbR und dann gilt die 17.500 € Kleinunternehmergrenze für die GbR, also für beide zusammen.

Wenn man das zwei mal haben möchte, dann muss das komplett getrennt sein: getrennter Einkauf, getrennter Verkauf/Vertrieb, getrennte Banken und Kassen und alles andere muss darauf hindeuten, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Aus Erfahrung würde ich sagen, der Steuer-Laie der mit der 17.500 Grenze kalkuliert bekommt das nicht wasserdicht hin.

Gruß

derschwede77

1 Like

Servus,

Der USt.- Freibetrag gilt nach meiner Kenntnis für jedes
einzelne Gewerbe.

Nein. Erstens ist das kein Freibetrag - sonst ginge es ja um USt-Befreiung, is aber nicht -, und zweitens gilt er nicht für jedes einzelne Gewerbe, sondern für jeden einzelnen Unternehmer.

Ein StB gibt verbindliche Auskunft.

Seit gestern steht die richtige und erschöpfende Auskunft bereits hier im Forum.

Übrigens: Nicht jedes Gewerbe ist ein Warenhandel.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

1 Like