Hätte eine frage zur Kleingewerberegelung:
Wenn man ein Kleingewerbe hat kann man ja im Jahr einen umsatz von bis zu 17500 Euro machen.
Wie ist es denn wenn ein Paar verheiratet ist und bei den Steuerabgaben zusammen veranlagt sind, kann dann der Mann einen Kleingewerbe haben und die Frau auch nochmal extra?
Können dann beide bis 17500 euro umsatz machen oder wird dieser Betrag dann durch zwei geteilt?
Ich bedanke mich für die Antworten