Kleingewerbe für 4 Wochen anmelden. Geht das?

Guten Tag.
Ich (45) bin Erwerbsminderungsrentner, und beziehe eine volle Erwerbsminderungrente.
Ich dürfte bis zu 450Euro mtl. dazuverdienen.

Nun möchte ich zur Fussball EM für 4 Wochen (Mitte Juni bis Mitte Juli) ein Kleingewerbe anmelden.
Ich möchte für diese Zeit ein Zelt und Biertischgarnituren vermieten.
Ich würde die Zuverdienstgrenze von 450Euro mtl. einhalten.

Frage:
Gibt es ein solches kurzfristige Kleingewerbe?
Ich brauche das Gewerbe, da ich ja auch eine Rechnung (natürlich ohne Mwst)
stellen muß.

Besten Dank

Servus,

das, was Du anmelden kannst, um auf der sicheren Seite zu sein und Dich nicht mit irgendwelchen Figuren um die Definition eines stehenden Gewerbes streiten zu müssen, ist ein Gewerbe. Punkt. Ein Gewerbe, sonst nichts. Ob das klein, groß, kariert oder mittelprächtig ist, ist völlig schnurzpiepe.

Das meldest Du an, wenn Du anfängst, und meldest es ab, wenn Du aufhörst.

Die Einzelheiten, dass das bereits nach vier Wochen wieder aufhört, erzählst Du dem Finanzamt, wenn eine Eröffnungsbilanz angefordert wird und Du beantragst, ob unter diesen Umständen auf Eröffnungs- und Aufgabebilanz verzichtet werden kann, wenn keine Abschreibung für die eingelegten vermieteten Gegenstände geltend gemacht wird.

Schöne Grüße

MM

wichtig ist, dass du auch Gewinne erzielst oder falls nicht dies gut begründen kannst, sonst könnte das Finanzamt denken, dass keine Gewinnerzielungsabsicht bestand und das ganze als Hobby einstufen

Servus,

Du siehst am vorgetragenen Sachverhalt ohne die geringste Mühe, dass Gewinnerzielungsabsicht besteht, es besteht also kein Anlass, den Fragesteller zu verwirren.

Außerdem ist für die Abgrenzung zur Liebhaberei (nicht: „Hobby“) die Gewinnerzielungsabsicht entscheidend und nicht der tatsächlich erzielte Gewinn. Wenn man mit einer Existenzgründung daneben gepeilt hat und nach z.B. zwei Verlustjahren die Bude wieder zumacht, weil sich zeigt, dass zu viele im Plan getroffenen Annahmen falsch waren und sich auch hinterher nichts mehr reparieren lässt, sind die beiden Verluste durchaus negative Einkünfte aus z.B. Gewerbebetrieb, wenn bei Planung und Ausübung der Tätigkeit die Absicht vorhanden war, Gewinn zu erzielen, auch wenn davon nichts geworden ist. Die schematische Handhabung der Abgrenzung zur Liebhaberei durch die Finanzämter hat vor Gericht keinen Bestand, wenn die Gewinnerzielungsabsicht belegt werden kann.

Schöne Grüße

MM

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hehe, bei eine Gewerbelaufzeit von 4 Wochen und einer Investition in eine Bierzeltgarnitur die durch den möglichen Umsatz nicht refinanziert werden kann sollte man schon eine Erklärung für das Finanzamt parat haben

Die Bierzeltgarnitur wird entweder nicht für die Vermietung angeschafft oder billig angeschafft und teuer vermietet.

Lies doch den Sachverhalt, bevor Du so albern herumkrähst.

Und das hier:

ist so schwammig wie es nur sein kann. Es geht überhaupt nicht um eine „Erklärung“, sondern ganz trocken und banal darum, ob Gewinnerzielungsabsicht besteht oder nicht. Und wenn sie besteht, kann das auch gezeigt werden.

Schöne Grüße

MM

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Wieso sollte das Ganze überhaupt bilanzierungspflichtig sein? Abschreiben könnte man auch bei einer EÜR. Daran kann es also nicht hängen.
Davon abgesehen fehlt beim dargestellten Sachverhalt die Nachhaltigkeit bzw. das auf Dauer angelegt sein. Insofern braucht hier gar kein Gewerb angemeldet werden. Man muss es nicht komplizierter machen und unnötig Kosten produzieren. Eine Steuernummer bekommt man beim FA auch ohne Gewerbeanmeldung, falls der Mieter unbedingt eine Rechnung mit Steuernummer benötigt.

Grüße

Servus,

gerade über die Nachhaltigkeit müsste man sich bereits herumstreiten, wenn man innerhalb der vier Wochen z.B. vier verschiedene Mieter nacheinander hat. Deswegen habe ich

geschrieben.

Eine Aufgabebilanz wird in jedem Fall verlangt, immer, auch bei Überschussrechnern, die damit hie und da ziemlich ins Rutschen geraten. Das ist durch § 16 EStG ausreichend begründet; es gibt ersatzweise formularartig aufgebaute Abfragen zum Schicksal von Anlagevermögen und Vorräten bei Betriebsaufgabe, die systematisch zu zu hohen Gewinnen führen, weil sie Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht berücksichtigen: Man bezahlt den scheinbar geringeren Aufwand ggf. mit höherer Einkommensteuer.

Auf die Vorlage einer Aufgabebilanz wird auf Antrag verzichtet, wenn man auch ohne Schlussbilanz darstellen kann, wie ggf. vorhandene stille Reserven aufgedeckt werden und was mit Forderungen, Verbindlichkeiten (einschließlich USt) und Rückstellungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe passiert. Das wird ohne Eröffnungsbilanz ein bissle schwierig, geht aber, wenn man weiß, worauf man bei dieser Darstellung achten muss.

Schöne Grüße

MM

Hallo.

Also nochmals erklärt.
Ich möchte während der Fussball EM (also für 4 Wochen)
einmalig! etwas vermieten (nur 1 Mieter!).
Ich möchte das nicht schwarz machen.
Deshalb ja die Frage, ob ein Gewerbe nötig ist.
Oder ob ich den Gewinn (ca. 400euro im Juni und 400e im Juli)
(EM geht Mitte Juni bis Mitte Juli)
ganz normal bei meiner Steuer angeben muß.

Natürlich mache ich einen Gewinn!
Ich werde dann die Mietware (welche ich ja vorher eingekauft habe)
wieder verkaufen (natürlich hier mit Verlust).
Unterm Strich bleibt trotzdem ein Gewinn!

Na gut, dann behaupte ich erstmal, dass es nicht planmäßig auf Dauer angelegt ist. Bis da eine Behörde überhaupt drauf aufmerksam wird, istd as Geschäft schon längst abgeschlossen und die Frage nach der Dauer hat sich erledigt. MIt dem Begriff Dauer ist nicht ein abgegrenzter Zeitraum wie wie vier Wochen gemeint, sondern das geht in die Richtung, dass es von vornherein unbegrenzt angelegt ist. Das können wir anhand der Schilderungen erstmal ausschließen. Will er das auch in Zukunft immer wieder vermieten mag es anders aussehen.

Wenn man kein Gewerbe hat, gibt es auch keine Aufgabebilanz, da ja kein Gewerbe aufgegeben wird. Das ist was für Unternehmen, die mal auf ewig geplant waren und nun eben aufgegeben werden.

Das alles kann man sich hier schenken. Steuernummer beantragen und die auf die Rechnung schreiben. Das FA wird das angesichts der Summen, um die es hier geht, ohnehin nicht jucken. Diese Info wird man auch bekommen, wenn man da mal anruft.

Grüße

  1. Ebene: Ein Gewerbe Anmelden ist viel Stress und teuer. Das hat nichts mit dem Finanzamt zu tun. Sondern mit dem Gewerbeamt.
  2. Ebene: Das Finanzamt interessiert sich nicht für Gewinne bis 410 Euro pro Jahr. Es gibt erst eine Pflicht das zu versteuern ab diesem Betrag (alle Einnahmen die nicht der Lohnsteuer unterliegen) . Dann hast du überhaupt kein Stress und so wie es aus sieht machst du ja ungefähr nach Wiederverkauf des Zeltes nicht mehr Gewinn. Wenn Du dann doch mehr verdient hast machst du beim Finanzamt einfach im folgenden Jahr die Erklärung über den Gewinn mit einer Zeile.(Einnahmen-Ausgaben=Gewinn)
    Dieser ist in der Bescheinigung S (Selbständige) in Zeile 4 oder 9 ein zu tragen. Das ist alles.
  3. Rechnungen schreiben als Privatperson natürlich ohne MwSt!! Aber das gilt auch für viele Kleinstunternehmer.