Kleingewerbe - Gelegentliche Verkäufe über ebay

Moinsen,

ich habe einen Account bei ebay seit etlichen Jahren mit auch ein paar Sternchen, ist allerdings ein Privataccount.

Nun habe ich ein Gewerbe angemeldet und befinde mich gerade in der Vorbereitungsphase für einen eigenen Webshop.

Ich denke, daß der Großteil der Verkäufe (ich stelle Schmuck selber her) über den Webshop und viel Werbung laufen wird, kann mir aber auch vorstellen, dann und wann mal einige Sachen bei ebay einzustellen, wenn es sich grad anbietet.

Frage: Bin ich dazu verpflichtet, einen zweiten Account aufzumachen, wie heißt das, als Powerseller / Gewerblicher Verkäufer? Oder meinen jetzigen Account umstellen zu lassen? Mit einem zweiten Account neu zu starten wäre blöd, weil da fang ich ja bewertungstechnisch wieder bei Null an. Den jetzigen Account umzustellen wäre ebenfalls blöd, weil ich weiterhin über ebay wohl eher privaten Kram verkaufen werde, sprich wenn man was aus der DVD-Sammlung fliegt oder was auch immer.

Davon abgesehen habe ich bereits öfter gelesen, daß man, wenn man als gewerblicher Händler bei ebay auftritt und nicht selber ein Schmalspurjurist ist, ständig abmahngefährdet ist. Dieser Gefahr muß ich mich nun auch nicht aussetzen.

Würde es also reichen, über meinen bestehenden Account ab und zu mal Schmuck zu verkaufen, in den entsprechenden Auktionen dann auf gewerblichen Verkauf, aber mit USt-Befreiung wg. Kleinunternehmerregelung hinzuweisen, ein Rückgaberecht einzuräumen und evtl. meine AGB und mein Impressum aus dem Shop, den ich dann haben werde, mit in den Auktionstext zu nehmen?

Wüßte sonst nicht, wie ich das trennen soll :frowning:

LG und schon mal vielen Dank vorab.

Fabienne

Frage: Bin ich dazu verpflichtet, einen zweiten Account
aufzumachen, wie heißt das, als Powerseller / Gewerblicher
Verkäufer?

Soweit ich das in Erinnerung habe, bist Du bei ebay verpflichtet, bei gewerblichen Verkäufen Dein Account als „gewerblich“ zu kennzeichnen.
Wenn Du weiterhin auch Privatverkäufe tätigst, würde ich wohl einen zweiten Account anlegen. Ist ja nur fair.

Mit einem zweiten Account neu zu starten wäre blöd, weil da
fang ich ja bewertungstechnisch wieder bei Null an.

Naja, Du bist ja auch ein anderer. Als Privatmann verhält man sich u.U. anders als als Gewerbetreibender. Deine privat angesammelten Sternchen mit in den Gewerbeaccount zu nehmen, würde ich schon in die Richtung wie „Vorspielung falscher Tatsachen“ ansehen.

Davon abgesehen habe ich bereits öfter gelesen, daß man, wenn
man als gewerblicher Händler bei ebay auftritt und nicht
selber ein Schmalspurjurist ist, ständig abmahngefährdet ist.

Du bist in Deinem ganzen Leben immer gefährdet, wenn Du etwas falsch machst. Wenn Du bei rot über eine Ampel auf einer vielbefahrenen Straße gehst, könntest Du Dein Leben verwirkt haben. Wenn Du etwas stiehlst, musst Du Dich dafür rechtfertigen, wenn Du nicht die Vorschriften einhältst, die Du als gewerblicher Verkäufer zu erfüllen hast, musst Du auch dafür geradestehen. Gewerblich mit einem Privataccount zu verkaufen ist bestimmt ähnlich gefährlich wie eine fehlende Widerrufsbelehrung.

Dieser Gefahr muß ich mich nun auch nicht aussetzen.

Dieser Gefahr, die Du befürchtest, hast Du Dich in dem Moment ausgesetzt, als Du Dein Gewerbe angemeldet hast. Wenn Du Dich nicht gut genug auskennst, solltest Du einen Anwalt zu Rate ziehen. Abgemahnt werden kann man aber auch als Privatmann (brauchst ja nur fremde Bilder zu benutzen oder Stadtplanausschnitte auf Deine Website stellen), und auch als Gewerbetreibender wenn Du alles richtig machst. Und wenn jemand Dich wirklich berechtigt abmahnt, dann hast Du irgendwas falsch gemacht und kommst da sowieso nicht raus.

Würde es also reichen, über meinen bestehenden Account ab und
zu mal Schmuck zu verkaufen, in den entsprechenden Auktionen
dann auf gewerblichen Verkauf, aber mit USt-Befreiung wg.
Kleinunternehmerregelung hinzuweisen,

Ich glaube das beißt sich mit den AGB von ebay.

Wüßte sonst nicht, wie ich das trennen soll :frowning:

Mit zwei Accounts erscheint mir das am besten.

Gruß,
-Efchen

Huhu,

Naja, Du bist ja auch ein anderer. Als Privatmann verhält man
sich u.U. anders als als Gewerbetreibender. Deine privat
angesammelten Sternchen mit in den Gewerbeaccount zu nehmen,
würde ich schon in die Richtung wie „Vorspielung falscher
Tatsachen“ ansehen.

Hm… So habe ich das bislang noch gar nicht gesehen.
Dann ist mein jetziger Account ja auch ne Vorspiegelung falscher Tatsachen. Denn es gab schon mal einen zweiten Account, der mit diesem Zusammengelegt wurde und so „verschmolzen“ ein paar Hundert Bewertungen vom einen Account mit ein paar Hundert Bewertungen vom zweiten.
Wobei, na gut, das ist vielleicht doch nicht ganz dasselbe.

Dieser Gefahr, die Du befürchtest, hast Du Dich in dem Moment
ausgesetzt, als Du Dein Gewerbe angemeldet hast. (…) Und wenn
jemand Dich wirklich berechtigt abmahnt, dann hast Du
irgendwas falsch gemacht und kommst da sowieso nicht raus.

Na gut, aber es gibt solche und solche Fehler bzw. verschiedenen Umgang damit. Man kann jemanden darauf aufmerksam machen und dann kann derjenige die Auktion ändern. Aber bei ebay scheint es einen Haufen von Usern zu geben, die sich mittlerweile darauf spezialisiert hat, Auktionen gezielt nach Abmahnopfern zu durchsuchen. Wenn man dann öfter für eine Abmahnung bezahlen muß, als man etwas über ebay verkauft, kommt man sich schon irgendwie verarscht vor, oder?

Mal sehen, was andere noch dazu schreiben. Wenn das wirklich so schlimm geworden ist bei ebay, neige ich dazu, auf den ganzen Mist viel lieber zu verzichten :frowning:

Gruß,
Fabienne

Hallo,

sofern man einen Account mit positiver Bilanz hat würde ich den einfach auf gewerblich umstellen - einen zweiten Account öffnen würde ich nicht, wer kauft schon bei einem Verkäufer mit 0 Bewertungspunkten?

Das Thema Abmahnung bei ebay ist sehr erst zu nehmen (siehe ebay Foren Suche Abmahnung). Ich hatte mal vor einer Weile eine Studie gelesen, dass gewerbliche ebayer 1,5 Abmahnungen pro Nase hatten (sofern berechtigt ca. 1000 Euro oder mehr plus evtl. nachfolgenden Vertragsstrafen).

Daher sollte man sich als erstes unbedingt genau über die rechtlichen Pflichtinformationen gewerblicher Verkäufer informieren
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…

Z. B. Widerrufsrecht, kein Rückgaberecht (bei ebay abmahnbar).

Investition in ca. 100 Euro anwaltlichen Basis Websitecheck (z. B. von IHK vermittelt) lohnt sich.

Als Schmuck Selbst-Hersteller würde ich mich außerdem evtl. darüber informieren, was passiert, wenn jemand allergisch ist, etc.

Stephanie

1 Like

Hallo ebenfalls :smile:

sofern man einen Account mit positiver Bilanz hat würde ich
den einfach auf gewerblich umstellen - einen zweiten Account
öffnen würde ich nicht, wer kauft schon bei einem Verkäufer
mit 0 Bewertungspunkten?

Naja, aber dann bin ich ein gewerblicher Verkäufer. Was ist dann mit gebrauchten CDs, DVDs, Büchern, ausgemistetem Krimskrams? Bei meinem letzten Umzug hab ich sogar meine gebrauchten Möbel über ebay verkauft. Dann kann ich die nur als gewerblicher User verkaufen? Nur: dann müßte ich das quasi auch in meine EÜR aufnehmen. Geht gar nicht, weil mein Gewerbeschein ja auf Schmuck und Kunsthandwerk ausgestellt ist…

Das Thema Abmahnung bei ebay ist sehr erst zu nehmen

Ja, das habe ich gemerkt :frowning:

Daher sollte man sich als erstes unbedingt genau über die
rechtlichen Pflichtinformationen gewerblicher Verkäufer
informieren
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…

Danke, ich werde das auf jeden Fall intensiv studieren, bevor ich möglicherweise mal was bei ebay einstelle. Vorrang hat sowieso der Webshop.

Investition in ca. 100 Euro anwaltlichen Basis Websitecheck
(z. B. von IHK vermittelt) lohnt sich.

Ich werde mir sowieso einen Beratungstermin bei der IHK holen, bin ja jetzt Mitglied, wenn auch beitragsfrei, trotzdem hat man mir gesagt, daß ich deren Dienste in Anspruch nehmen darf und auch sollte. Der Punkt mit ebay kommt gleich mal mit auf die Fragenliste *lach*

Als Schmuck Selbst-Hersteller würde ich mich außerdem evtl.
darüber informieren, was passiert, wenn jemand allergisch ist,
etc.

Ich gebe meine Materialien detailliert an. Ich verwende Edelsteine und nur 925’er Silber, zum Teil auch vergoldet, aber keinen billigen Schund aus’m Bastelladen. Wenn ich ausnahmsweise mal Materialien verwende, die Nickel enthalten könnten (es gibt z.B. manche Zwischenteile mit Straßteilen oder so, ist gefragt, gibts aber nicht mit Echtsilberfassungen), weise ich explizit darauf hin. Ich glaube, das müßte ausreichen. Ausführlicher isses im Geschäft ja auch nicht beschriftet, eher noch weniger.

Aber danke für den Tip, werde mir sowieso mal etliche Shops zu Gemüte führen, auch um zu gucken, was die alles in den AGB etc. haben und dann auch mal speziell nach Schmuck-Shops gucken, ob die etwas dergleichen auf der Seite stehen haben.

Ach ja… Ist schon ein ganz schöner Aufwand am Anfang. Ich schwanke immer noch zwischen „Macht Spaß“ und Überforderungstendenzen :smile: Aber ersteres überwiegt in Kombination mit „Ich krieg das schon hin, so schwer kann’s nicht sein das alles zu lernen“, von daher… :wink:

LG und Gute Nacht,
Fabienne

Hallo,

Naja, aber dann bin ich ein gewerblicher Verkäufer.

Ja, bist du, wenn du gewerblich gemeldet bist!

Was ist
dann mit gebrauchten CDs, DVDs, Büchern, ausgemistetem
Krimskrams? Bei meinem letzten Umzug hab ich sogar meine
gebrauchten Möbel über ebay verkauft. Dann kann ich die nur
als gewerblicher User verkaufen? Nur: dann müßte ich das quasi
auch in meine EÜR aufnehmen. Geht gar nicht, weil mein
Gewerbeschein ja auf Schmuck und Kunsthandwerk ausgestellt
ist…

Ich glaube das muss man dann auch gewerblich verkaufen besonders wenn es viele Artikel sind, ein einzelnes (eigenes) Auto wäre wohl was anderes - evtl. meldet sich hier noch mal ein Rechtsexperte? Oder Gewerbeaufsicht fragen oder IHK fragen und Gewerbemeldung um „sonstiges“ oder „Flohmarktartikel“ ergänzen.

Stephanie

Moin,

Ich glaube das muss man dann auch gewerblich verkaufen
besonders wenn es viele Artikel sind, ein einzelnes (eigenes)
Auto wäre wohl was anderes - evtl. meldet sich hier noch mal
ein Rechtsexperte? Oder Gewerbeaufsicht fragen oder IHK fragen
und Gewerbemeldung um „sonstiges“ oder „Flohmarktartikel“
ergänzen.

Nix für ungut, aber mit Glauben komme ich hier nicht weiter.
Ich bin doch nicht mit sofortiger Wirkung NUR noch gewerblicher Verkäufer und hab meine Privatperson im Ordnungsamt gelassen, als ich den Gewerbeschein geholt habe. Wieso sollte ich 5 - 10 DVDs, die aus meiner Sammlung fliegen, mit denselben Rechten für den Käufer verkaufen müssen? Das bin ich privat, Fabienne, nix Firma, nix Schmuck… Das sehe ich so nicht wirklich.

Aber da wäre ein Rechtsexperte, der nicht glaubt, sondern weiß, vielleicht wirklich der bessere…

Trotzdem danke :wink:

LG,
Fabienne

Was ist
dann mit gebrauchten CDs, DVDs, Büchern, ausgemistetem
Krimskrams? Bei meinem letzten Umzug hab ich sogar meine
gebrauchten Möbel über ebay verkauft. Dann kann ich die nur
als gewerblicher User verkaufen? Nur: dann müßte ich das quasi
auch in meine EÜR aufnehmen. Geht gar nicht, weil mein
Gewerbeschein ja auf Schmuck und Kunsthandwerk ausgestellt
ist…

Ich glaube das muss man dann auch gewerblich verkaufen
besonders wenn es viele Artikel sind

Regelt doch alles das Gesetz. Wenn wiederholt mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft wird, ist man gewerblich. Wenn man wiederholt alten Kram aus seinem Privatbesitz den man nicht mehr braucht verkauft ist man nicht gewerblich.
Problem: Unter Umständen hat man Probleme dies einem Richter so vorzutragen, das er es auch glaubt. Viele Streitfälle gehen hier nur vor das Amtsgericht.

Hallo

Ich glaube das muss man dann auch gewerblich verkaufen
besonders wenn es viele Artikel sind, …

Da geht es wohl um Glaubwürdigkeit. Es gab da so Urteile, dass Leuten mit soundsovielen Bewertungen pro Jahr (es waren nicht sehr viele; so ca. 300) Gewerblichkeit unterstellt wurde.

Nix für ungut, aber mit Glauben komme ich hier nicht weiter.
Ich bin doch nicht mit sofortiger Wirkung NUR noch
gewerblicher Verkäufer und hab meine Privatperson im
Ordnungsamt gelassen, als ich den Gewerbeschein geholt habe.
Wieso sollte ich 5 - 10 DVDs, die aus meiner Sammlung fliegen,
mit denselben Rechten für den Käufer verkaufen müssen? Das bin
ich privat, Fabienne, nix Firma, nix Schmuck… Das sehe ich
so nicht wirklich.

Aber da wäre ein Rechtsexperte, der nicht glaubt, sondern
weiß, vielleicht wirklich der bessere…

Frag doch die IHK.

Kann aber eigentlich nicht sein, dass du jetzt plötzlich keine Privatverkäufe mehr machen kannst.

Meiner Meinung nach hast du hier mit 2 Instanzen zu tun: Finanzamt und Ebay.

Ob Ebay das korrekt fände, wenn du auf deinen Privataccount gewerblich Gegenstände verkaufst, wenn du im einzelnen aber deutlich lesbar die Gewerblichkeit aufzeigst, da habe ich keine Ahnung. Ich würde vorschlagen, die zu fragen.

Das Finanzamt dürfte eigentlich nichts dagegen haben, wenn du diese Verkäufe mit aufführst und versteuerst. Wenn du ein Ladengeschäft hast, und irgendeinen Gegenstand bei dir zu Hause verkaufst, aber eine ordentliche Rechnung ausstellst, und das auch mit angibst, das wäre doch auch ok. Aber eigentlich müsste das Finanzamt dazu auch Auskünfte geben können.

Ansonsten müsste natürlich das Widerrufsrecht und alles andere angegeben sein.

Das ist aber auch nur Glauben, und kein Wissen.

Viele Grüße
Simsy

Ich bin doch nicht mit sofortiger Wirkung NUR noch
gewerblicher Verkäufer und hab meine Privatperson im
Ordnungsamt gelassen, als ich den Gewerbeschein geholt habe.

Was spricht denn gegen 2 ebay-Benutzer?
Um sich nicht irgendwess unterstellen zu lassen, schreibt man halt explizit dazu, dass das eine der gewerbliche, das andere der private ist. Man kann ja auch auf den jeweils anderen Nutzer hinweisen.

Nur, weil man ein Gewerbe angemeldet hat, ist man keine Privatperson mehr.

Gruß,
-Efchen

Das Thema Abmahnung bei ebay ist sehr erst zu nehmen

Ja, das habe ich gemerkt :frowning:

Das hat aber nichts mit ebay zu tun. Abmahnungen kannst Du überall bekommen.
Und wenn Du gewerblich bist, steigt das Risiko natürlich, aber das ist ja eigentlich zum Schutze der Konkurrenz so. Konkurrenten können Dich abmahnen, wenn Du etwas wettbewerbswidriges machst, die unterstellen Dir dann, dass Du das zu Deinem Vorteil ausnutzt.

Bei ebay ist es vielleicht etwas dramatischer, weil das natürlich ein gefundenes Fressen ist für unseriöse Anwälte, die nur abmahnen (dürfen sie auch nur im Namen eines Konkurrenten und nicht eigenmächtig), um damit Geld zu verdienen. Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders, aber leider legal.

Mit Deinem Webshop bist Du den selben „Risiken“ ausgesetzt, wie bei ebay (selbst wenn der nicht bei eby läuft).

Gruß,
-Efchen