Moinsen,
ich habe einen Account bei ebay seit etlichen Jahren mit auch ein paar Sternchen, ist allerdings ein Privataccount.
Nun habe ich ein Gewerbe angemeldet und befinde mich gerade in der Vorbereitungsphase für einen eigenen Webshop.
Ich denke, daß der Großteil der Verkäufe (ich stelle Schmuck selber her) über den Webshop und viel Werbung laufen wird, kann mir aber auch vorstellen, dann und wann mal einige Sachen bei ebay einzustellen, wenn es sich grad anbietet.
Frage: Bin ich dazu verpflichtet, einen zweiten Account aufzumachen, wie heißt das, als Powerseller / Gewerblicher Verkäufer? Oder meinen jetzigen Account umstellen zu lassen? Mit einem zweiten Account neu zu starten wäre blöd, weil da fang ich ja bewertungstechnisch wieder bei Null an. Den jetzigen Account umzustellen wäre ebenfalls blöd, weil ich weiterhin über ebay wohl eher privaten Kram verkaufen werde, sprich wenn man was aus der DVD-Sammlung fliegt oder was auch immer.
Davon abgesehen habe ich bereits öfter gelesen, daß man, wenn man als gewerblicher Händler bei ebay auftritt und nicht selber ein Schmalspurjurist ist, ständig abmahngefährdet ist. Dieser Gefahr muß ich mich nun auch nicht aussetzen.
Würde es also reichen, über meinen bestehenden Account ab und zu mal Schmuck zu verkaufen, in den entsprechenden Auktionen dann auf gewerblichen Verkauf, aber mit USt-Befreiung wg. Kleinunternehmerregelung hinzuweisen, ein Rückgaberecht einzuräumen und evtl. meine AGB und mein Impressum aus dem Shop, den ich dann haben werde, mit in den Auktionstext zu nehmen?
Wüßte sonst nicht, wie ich das trennen soll
LG und schon mal vielen Dank vorab.
Fabienne