ich habe vor, mich demnächst neben meinem Beruf als Kleingewerbebetreibender selbstständig zu machen. Da ich individuelles Selbstgenähtes herstellen möchte, setzte ich in dieser Hinsicht auch auf besondere Stoffe. Ich habe mir schon früher einmal privat Stoffe von einem Onlineshop (mit einer Österreicherin als Geschäftsführerin) Stoffe aus HOngKong schicken lassen. Nun möchte ich diesen Shop auch gewerblich nutzen (aber max. 150€ pro Bestellung). Von ihrer Seite her ist es kein Problem. Nun aber zu meinen Problemen:
was ist hier mit Zoll etc.? Muss ich die Sendungen einfach vorher beim Zoll anmelden oder lass ich es auf mich zukommen, bis ich Post vom Zoll bekomme, ich könne meine Post bei denen abholen??
Wie sieht es hier mit der Steuererklärung aus? Ich habe bislang zwar Rechnungen von ihr erhalten, jedoch entsprechen die natürlich nicht den Ansprüchen einer deutschen Rechnung. Muss man diese Rechnungen der Steuererklärung beifügen (ich denke ja eher nicht, da ich ja als Kleingewerbebetreibende nur eine EÜR machen muss, aber ich muss die Rechnung für eine ggf. Steuerprüfung aufbewahren, oder?)
Hallo, zu der ersten Frage kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen. Vielleicht findest Du hier noch jemanden, der das kann.
Ich habe selbst Wäsche bei Ebay aus China bestellt, da der Wert aber weniger betrug, hatte ich weniger mit dem Zoll zu tun.
Zu dem Zweiten: Ich mache nur eine EÜR, die Belege hefte ich ab, falls ich mal in eine Prüfung komme. Bei der Steuererklärung wird auch nur die EÜR beigefügt. Da ich zum Teil auch Sachen von Privat kaufe, reicht da ein ganz normaler Beleg. Wenn der Verkäufer- oder Firmenname und der Name der Ware sowie der Preis darauf steht sollte das reichen. Kontoauszüge müssen ja eh aufbewahrt werden, damit ersichtlich ist, wann bezahlt wurde.
Oh super, dankeschön für diese schnelle Antwort! Du hast mir schon sehr geholfen und ein wenig die Angst vor der Selbstständigkeit (wenn auch nur „Teilzeit“) genommen. Dankeschön
Ich gehe davon aus, dass Sie Warenbeschaffung aus Hong Kong, China meinen. Alle Waren (ich meine Textil) die von dort kommen, sind nach dem Abkommen mit der EU frei gegeben). Es gibt keine Kontingente bezüglich Mengen, Gewicht. Das heißt dies Güter sind frei von Zollabgaben. Natürlich wird die sog. Einfuhrumsatzsteuer fällig, die Sie bezahlen müssen. Sie können die Einfuhrumsatzsteuer
mit der unternehmerischen bezahlten Mehrwertsteuer kumulieren,d.h. verrechnen. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, da rufen Sie bitte Ihr zuständiges Zollamt an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen,
damit Sie ruhig schlafen können.
Möchte anmerken, dass ich nach dem gesetzt nicht berechtigt bin, Ihnen Auskünfte zu erteilen bezüglich Steuerabgaben und derer Handhabungen, dafür
sind die Steuerberater da. Ich kann Sie aber gerne informieren, wie ich es als Gewerbetreibender tun würde. Jede Einkaufsrechnung gehört in die Buchhaltung und muss verbucht werden. Rechnungen aus dem EU (Ausland) sind ohne MwSt. vom Aussteller
zu versehen . Dafür achten Sie darauf das die ausländische Id.Nr. auf der an Sie gestellten
Rechnung steht, sowie Ihre deutsch Id. Nr. im Rechnungskopf ausgewiesen wird. (man spricht von der sog. DE – Nr. – bekommen Sie über die Finanzverwaltung, Saarlouis).
Rechnung die außerhalb der EU an Sie ausgestellt sind, sollten Rechnungsadresse, Rechnungsabsender, Menge, Gewicht, Artikel-Nr., Preis enthalten. Dazu kommt für die Buchhaltung und evtl. spätere Prüfungen die Verzollungsbescheinigung die Sie bei
der Einfuhr bekommen. Bitte beachten Sie, die Bestimmungen ändern sich immer wieder, fragen Sie Ihren Steuerberater, damit für Sie alles korrekt nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften läuft.
zu 2) im Prinzip müssen Sie eine EÜR beim Finanzamt abgeben; jedoch die Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren. Falls eine Steuerprüfung kommt und die Rechnungen nicht ordnungsgemäß sind ist ein Betriebsausgabenabzug nicht möglich.