Kleingewerbe...Gewerbesteuer?

Hallo Ihr Lieben,

ich forsche und forsche und forsche, aber irgendwie finde ich nirgends eine passende Antwort auf meine Fragen…
Schließlich will man ja nix falsch machen und dann noch irgendwie Ärger mit den Behörden bekommen :smile:

So…

Mein Mann hat ein Nebengewerbe angemeldet.
Es wird ein Dekorationsservice für Feierlichkeiten angeboten.

Jetzt stellt sich mir die Frage, in wie weit sein „normales“ Einkommen Einfluss auf die Steuerberechnung des Nebengewerbes hat ( gilt ja meines Wissens als Kleingewerbe ).

Was muss ich denn alles bei der Steuererklärung berücksichtigen, weil die Dekoration zur Miete angeboten wird… ???

Und in wie weit kann man z.Bsp. Verbrauchsmaterial ( sprich alles was einmalig benutzt wird wie Kerzen usw.) absetzten?

Weil auch mit frischen Blumen gearbeitet wird, braucht man da auch etwas Übung, lässt sich das als Übungsmaterial absetzen, wenn man daheim Schnittblumengestecke ausprobiert ?

Da die Dekoration auch transportiert wird, kommen Fahrtkosten dazu ( z. Bsp. pro gefahrenem Km 0,45 Euro / Hin-und Rückweg), was muss ich dabei dann beachten?

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Gibt es da einen bestimmten Prozentsatz??

Wie schon gesagt,Fragen über Fragen.

Wäre super, wenn mir da jemand weiter helfen könnte :smile:

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Taty

Puh, echt viele Fragen, kann da nicht das Finanzamt weiterhelfen? Ich weiß da leider auch noch nicht bescheid…

Puh, echt viele Fragen, kann da nicht das Finanzamt
weiterhelfen? Ich weiß da leider auch noch nicht bescheid…

Ämter sind allgemein sehr sparsam mit Auskünften :frowning:

Ich habe da leider auch keine Ahnung! Gruß Anne

Hallo Taty,

jede Menge Fragen, aber ich versuche mal, sie einzeln zu beantworten:

Mein Mann hat ein Nebengewerbe angemeldet.Es wird ein Dekorationsservice für Feierlichkeiten angeboten.
Jetzt stellt sich mir die Frage, in wie weit sein „normales“ Einkommen Einfluss auf die Steuerberechnung des Nebengewerbes hat ( gilt ja meines Wissens als Kleingewerbe ).

Das „normale“ Einkommen wird bei der Berechnung der Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer natürlich mit angerechnet. Allerdings ist es unerheblich für die Art des Kleingewerbes. Hier gilt, bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro darfst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, die vorsieht, dass keine Umsatzsteuern gezahlt werden müssen. Das ergibt aber auch den Nachteil, dass keine Vorsteuern aus dem Kauf der Dekogegenstände gezogen werden können.

Was muss ich denn alles bei der Steuererklärung berücksichtigen, weil die Dekoration zur Miete angeboten wird… ???

Auch wenn die Dekoration zur Miete angeboten wird, gelten die Einnahmen daraus als normale Umsätze, wenn das Unternehmen von vornherein so ausgelegt ist. Hier sind die Einnahmen eben als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit in der Steuererklärung zu berücksichtigen.

Und in wie weit kann man z.Bsp. Verbrauchsmaterial ( sprich alles was einmalig benutzt wird wie Kerzen usw.) absetzten?

Verbrauchsmaterialien, die nur einmal benutzt werden, können ganz normal als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Vorsicht aber, wenn ihr über die Grenze von 17.500 Euro Jahresumsatz steigt, dann werden Umsatzsteuern fällig. Hier müsst ihr bei den Blumen aufpassen, da diese zum ermäßigten Steuersatz verkauft werden.

Weil auch mit frischen Blumen gearbeitet wird, braucht man da auch etwas Übung, lässt sich das als Übungsmaterial absetzen,wenn man daheim Schnittblumengestecke ausprobiert ?

Sofern die Übungsblumen den Wert der verkauften Leistungen nicht übersteigen, sollten diese auch als Betriebsausgaben mit abgesetzt werden können.

Da die Dekoration auch transportiert wird, kommen Fahrtkosten dazu ( z. Bsp. pro gefahrenem Km 0,45 Euro / Hin-und Rückweg),:was muss ich dabei dann beachten?

Für die Fahrtkosten könntet ihr eine zusätzliche Position auf der Rechnung anlegen, so dass das Ganze sich eindeutig erschließt.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet? Gibt es da einen bestimmten Prozentsatz??

Bezüglich der Gewerbesteuer: Sie wird erst ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro berechnet. Das sollte bei einem Kleingewerbe (17.500-Euro-Grenze) nicht erreicht werden, so dass die Gewerbesteuer erst einmal nicht anfallen dürfte. Der über den Freibetrag hinausgehende Gewerbeertrag wird dann versteuert, entscheidend ist der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Hier müsstet ihr euch bei eurer Gemeinde erkundigen. Einen Rechner für die Gewerbesteuer findet ihr auch unter http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/09/07/online…, so dass ihr euch schon einmal einen Überblick verschaffen könnt. Wie gesagt, solltet ihr aber einen Steuerberater aufsuchen, um die Details noch einmal genau zu klären.