Guten Tag,
der Minijob auf der Basis 430 wird nicht auf die Erträge der Selbstständigkeit angerechnet. Wenn Sie die 17 500 Umsatz übersteigen sind Sie MwSt-Pflichtig. Bitte beachten Sie aber, dass die MwSt Freistellung , zuvor mit dem zuständigen Finanzamt abgesprochen und genehmigt worden ist. Als Selbstständiger sind Sie natürlich zur Buchhaltung verpflichtet, d.h. Einnahme- Ausgaberechnung. Mein Tipp – besuchen Sie ein Grundseminar zur Selbstständigkeit (IHK, Handwerkskammer), dort werden solche Fragen ausführlich und qualifiziert vermittelt, oder nehmen Sie Kontakt zu einem Steuerberater. Privat bzw. unkundige dazu zählen auch Kaufleute, dürfen Dritte nach dem Gesetz in Steuerfragen nicht beraten.
Ich hoffe mein Hinweis, führt Sie auf den richtigen Weg.
Mit freundlichem Gruß