Ich möchte neben meinem Minijob als Pflegehelferin Aktivierungsspiele für Senioren herstellen und verkaufen. Ich stelle mir das so vor, dass ich bei passenden Gelegenheiten einen Stand aufbaue und meine Produkte anbiete. Oder vielleicht mal was bei ebay reinstelle. Dafür muss ich doch sicher ein Kleingewerbe anmelden, oder? Ich google jetzt schon eine ganze Zeit, aber für meinen speueillen Fall habe ich noch keine befriedigende Antwort gefunden.
Tut mir Leid, keine Ahnung.
Gruß
Hallo,
Dafür muss ich doch
sicher ein Kleingewerbe anmelden, oder?
Ein „Kleingewerbe“ gibt es so nicht.
Es gibt zwar eine steuerliche Berücksichtigung bei „Kleingewerbe“, hat aber nichts mit der Art der Anmeldung zu tun.
Zunächst einmal must Du ein Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Da geht ganz schnell und kostet nicht viel (ca. 20 Euro).
Ab dann bist du verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben und Steuern auf deinen Gewinn zu entrichten. Dazu ist eine Buchhaltung vorgeschrieben. Ab einem Umsatz pro Jahr von 500.000 Euro bzw. einem Gewinn ab 50.000 pro Jahr ist die Gewinnermittlung per Bilanz Pflicht, ansonsten reicht eine normale Einnahmen- Überschussrechnung.
Da Du das ganze wohl nebenberuflich machst, brauchst Du Dir um die Sozialversicherungen wie keine Gedanken zu machen.
Wenn du unter 50.000 Euro Umsatz im laufenden Jahr machst, kannst Du beim Finanzamt ein Antrag auf Anwendung nach § 19, Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) stellen. Dann brauchst Du keine Umsatzsteuer deinen Kunden berechnen, darfst allerdings auch keine Vorsteuer abziehen. Loht sich also nur dann, wenn Du kaum Ausgaben hast. Andernfalls solltest du auf die Befreiung verzichten! Solltest du die Regelung anwenden, so muss dies auf ausgestellte Rechnungen vermerkt sein!
Noch Fragen? Dann einfach melden.
Gruß
Sascha
Hallo nochmal,
hier noch eine gute Info-Seite:
http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/steuer…
Gruß
Sascha
Hallo!
Ich habe mir das jetzt alles durchgelesen. Ich habe noch eine Frage: Es geht die ganze Zeit um Rechnung schreiben. Wenn ich bei unserem Gemeindefest einen Stand aufbaue und etwas verkaufe, dann schreibe ich doch keine Rechnung. Muss ich überhaupt eine Gewerbe anmelden?
Viele Grüße
Hallo,
ja, auf jeden Fall! Ein Gewerbe muss angemeldet werden, sonst begehst du eine Straftat (Gewerbliches Handeln ohne Erlaubnis, Steuerhinterziehung).
Jede geschäftliche Tätigkeit muss dokumentiert werden!
Dies geschieht durch das Schreiben einer Rechnung.
Ausnahme bilden da nur Verkäufe, die dem Ladenverkauf gleichkommen, also wenn jemand zu Dir kommt um etwas zu erwerben. Hier kann auf das Schreiben einer Rechnung verzichtet werden (der Kassenbon ist auch eine Rechnung!). Aber es muss dann anderweitig der Umsatz ermittelt werden, mit dem sogenannten Kassensturz. Dort werden zu Beginn des Tages der Bestand gezählt, nach Schluss des Tages dieser alte Stand von dem neuen abgezogen, schon hat man den Umsatz. Dieser muss dann in die Buchhaltung eingepflegt werden!
Gruss
Sascha