Kleingewerbe Handel/Import

Hallo zusammen !

Ich habe schon viel über Kleingewerbe hier im Board gelesen. Hat mir auch schon gut weitergeholfen. Habe aber immer noch, oder jetzt erst recht :smile:) viele Fragen…

Also zu meinem „Fall“:

Ich überlege derzeit, ob es sich lohnt neben meinem „normalen“ Beruf einen Nebentätigkeit auszuüben. Würde gern Ware aus dem Ausland importieren und dann hier in Deutschland weiterverkaufen. Hört sich simpel an, ist es aber offensichtlich nicht.

-ich muss ein Kleingewerbe beantragen (Zustimmung des Arbeitgebers)

-Zoll+Steuern bei der Einfuhr ist klar, aber kommen da noch irgendwelche Bearbeitungsgebühren o.Ä. zu den Zollgebühren???

-will versuchen die Waren über das Internet (eBay + eigene Homepage) UND direkt an andere Händler (Fachgeschäfte etc.) zu verkaufen. Gibt es da besondere Dinge zu beachten?

-wenn ich an andere Händler weiterverkaufe brauche ich eine USt-ID, oder?

-da es sicher nicht der riesige Absatz sein wird rechne ich nur mit ein paar hundert Euro Umsatz pro Monat und Rohgewinn von 100-200 Euro pro Monat

-reicht die normale Steuererklärung, trotz „Handel mit Einzelhändlern“, aus?

-welche Kosten kommen zum Start noch auf mich zu ? Was habe ich vergessen ?

Ich hoffe es ist nicht zu konfus und es blickt jemand bei meinem Gewusel hier durch.

Vielen Dank für eure Mühe und Anregungen!

Hallo …

-1- Gewerbeanmeldung
Das Gewerbe muss angemeldet werden, vorausgesetzt der Arbeitgeber stimmt zu, man kann es natürlich auch ohne Zustimmung anmelden, provoziert damit jedoch eine Kündigung… daher nicht zu empfehlen !

-2- Bearbeitungsgebühren
Je nach Lieferbedingung (Incoterms) fallen Fracht-, Nachlauf- oder Versicherungskosten an, die zu berücksichtigen sind. Je nach Zahlungsart (Vorkasse oder Akkreditiv) fallen Bearbeitungsgebühren an, die man von Bank zu Bank erfragen muss.

-3- USt.-Ident.-Nr.
Ist nur notwendig, wenn Waren innerhalb der EU versendet werden, bei einem Handel innerhalb Deutschlands ist sie nicht notwendig.

-4- Steuererklärung
Es müssen monatliche USt.-Voranmeldungen abgegeben werden (Gründer). Am Jahresende ist mit der Steuererklärung eine EÜ-Rechnung abzugeben, dafür gibt´s ab 2004 einheitliche Formulare, ferner ist eine abschliessende USt.-Erklärung abzugeben.

-5- Kosten
Nur für die Gewerbeanmeldung, Software für EÜ-Rechnung oder USt.-Voranmeldung und USt.-Erklärung gibt´s kostenlos im Internet zum Download.

Viel Erfolg !

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de

-ich muss ein Kleingewerbe beantragen (Zustimmung des
Arbeitgebers)

Hi,

bei Importgeschäften kannste Kleingewerbe vergessen!

-Zoll+Steuern bei der Einfuhr ist klar, aber kommen da noch
irgendwelche Bearbeitungsgebühren o.Ä. zu den Zollgebühren???

wenn du das über Spediteuere laufen läßt eine ganze Menge: z.B. Bereitstellungszinsen u.ä.

-will versuchen die Waren über das Internet (eBay + eigene
Homepage) UND direkt an andere Händler (Fachgeschäfte etc.) zu
verkaufen. Gibt es da besondere Dinge zu beachten?

Nein, denn du bist der erste mit der Idee. Frag doch erstmal die Lieferanten was die für mindestabnahmemengen haben und rechne dann noch mal dein Geschäft nach.
entscheide dich zwischen ebay und andere händler. keiner kauft da, wo jemand dann noch konkurrenz macht.

-wenn ich an andere Händler weiterverkaufe brauche ich eine
USt-ID, oder?

solltest wirklich einen Großhandel anstreben kommst du um die doppelte Buchführung nicht drum rum. Und bei einem Kleinunternehmen gibt es keine UST_ID:

-da es sicher nicht der riesige Absatz sein wird rechne ich
nur mit ein paar hundert Euro Umsatz pro Monat und Rohgewinn
von 100-200 Euro pro Monat

Und das willst du mit „Import“ und „Großhandel“ erreichen?

ein paar (2) hudnert Euro umsatz und dann 100-200 Euro netto. entschuldige bitte, aber wenn du dein geschäft auf dem bierdeckel rechnest, dann lass es lieber, du störst nur den Markt.

-reicht die normale Steuererklärung, trotz „Handel mit
Einzelhändlern“, aus?

Wer ein Gewerbe betreibt ist Bilanzierungspflichtig. Erkundige dich mal in einem Buchhaltungskurs bei VHS und IHK was das ist.

-welche Kosten kommen zum Start noch auf mich zu ? Was habe
ich vergessen ?

alles Geld was du ausgibst sind deine Kosten! also rechne was du auszugeben gedenkst und du hast deinen Kosten. Es hilft manchmal ein existenzgründungsplan z.B. von der KFW.

Ich hoffe es ist nicht zu konfus

Entschuldige bitte, aber das ist sehr konfus.

gruss

Hallo …,

Und bei einem Kleinunternehmen gibt es keine UST-ID!
Na… dann sollten Sie dies doch mal ganz schnell Herrn Eichel mitteilen, damit er das Umsatzsteuergesetz für Sie ändern kann, denn gemäß § 27a (1) Satz 2 UStG erhalten Kleinunternehmer eine USt.-Ident.-Nr.

Wer ein Gewerbe betreibt ist bilanzierungspflichtig!
Interessant… aber wenn Sie ohnehin schon an Herrn Eichel schreiben, dann lassen Sie ihn auch gleich die §§ 140 und 141 AO umändern, denn wozu braucht man eine abgeleitete und originäre Buchführungspflicht, wenn Sie eh jeden Unternehmer zur Buchführungspflicht „verdonnern“.

Übrigens… der Hinweis mit dem Existenzgründerlehrgang war wirklich gut… allerdings sollten den wohl eher Sie besuchen !

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de

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bei Importgeschäften kannste Kleingewerbe vergessen!

Warum? Will ja nicht ganze Schiffs-, oder LKW-Ladungen importieren

Und das willst du mit „Import“ und „Großhandel“ erreichen?

Wieso Grosshandel? Hatte ich nie vor…

ein paar (2) hudnert Euro umsatz und dann 100-200 Euro netto.
entschuldige bitte, aber wenn du dein geschäft auf dem
bierdeckel rechnest, dann lass es lieber, du störst nur den
Markt.

mit ein „PAAR Hundert“ waren nicht „ZWEI Hundert“ gemeint!

Wer ein Gewerbe betreibt ist Bilanzierungspflichtig. Erkundige
dich mal in einem Buchhaltungskurs bei VHS und IHK was das
ist.

Hab ich schon von gehört.

Entschuldige bitte, aber das ist sehr konfus.

Wenn ich Experte wäre, hätte ich wohl hier nicht gefragt, oder?

sgh Herr Grigo mit Werbung, die hier verboten ist:

wenn sie immer so selektiv lesen und beraten, dann viel glück für ihre Kunden. hoffentlich müssen die nciht zuviel bezahlen:

  1. Wer auslandsgeschäfte tätigt, der kann nicht Kleinunternehmer sein.

  2. Wer Auslandsgeschäfte tätigt, muss doppelte Buchhaltung unterhalten.

  3. Wer Auslandsgeschäfte tätigt, muss Vollkaufmann sein.

somit erledigt sich auch das Thema mit der USt.-Ident-Nr.

gruss

PS: wo ist denn ihre Antwort auf die frage des Posters?

die ganzen Leute, die hier nur an antworten rummeckern, und sonst nix zu sagen haben, sollen ihre Werbung dwoanders machen.

Hallo …

1. Wer Auslandsgeschäfte tätigt, der kann nicht Kleinunternehmer sein
Die Kleinunternehmereigenschaft gemäß § 19 (1) UStG wird über den Umsatz definiert und nicht über die Art der Abnehmer. Liegt der Umsatz im Rahmen der Schwellenwerte des § 19 (1) UStG, dann ist er Kleinunternehmer im Sinne des Gesetzes.

2. Wer Auslandsgeschäfte tätigt, muss doppelte Buchhaltung unterhalten
Die doppelte Buchführung ergibt sich aus Form, Art und Umfang des Gewerbes, wie Sie den §§ 1 HGB, 140 und 141 AO entnehmen können. Unterschreitet der Gewerbetreibende die Grenzen des § 141 AO dann ist er nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Übrigens… wenn schon, dann würde es doppelte Buchführung heissen und nicht doppelte Buchhaltung, allerdings… es steht dem Gewerbetreibenden natürlich frei, alle Unterlagen nochmals zu kopieren, um sie dann tatsächlich doppelt zur Hand zu haben, wenn Sie vielleicht dies gemeint haben sollten :smile:

3. Wer Auslandsgeschäfte tätigt, muss Vollkaufmann sein
In § 1 HGB steht geschrieben: „Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.“ Darin steht nicht geschrieben: „Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer Auslandsgeschäfte betreibt.“

Abschließende Anmerkung
Bitte haben Sie zukünftig doch die Güte und müllen das Board nicht mit Behauptungen zu, die Sie nicht durch entsprechend nachprüfbare Quellen belegen können. Ich finde es sehr interessant, in Foren unterschiedliche Meinungen ausztutauschen und Informationen mit entsprechenden Quellenangaben weiterzugeben.

Es macht z.B. für alle Beteiligten aber nur wenig Sinn, Ihre Spekulationen über die Nicht-Erteilung einer USt.-Ident-Nr. an einen unter § 19 (1) fallenden Kleinunternehmer zu lesen, wenn man weiss, dass in § 27a (1) Satz 2 UStG exakt das Gegenteil Ihrer Spekulation zu lesen ist.

MfG
M. Grigo
http://www.bebo-consulting.de