Kleingewerbe / Hauptarbeitgeber

Hallo zusammen,
ich überlege schon länger ein Kleingewerbe anzumelden. Nun habe ich schon mehrere Bücher darüber gelesen. In einem gibt es ein Kapitel in dem ich es so verstehe, dass ich mit Kleingewerbe keine Zuschläge für Überstunden etc., Weihnachtsgeld und keine Gewinnbeteiligung von meinem Hauptarbeitgeber bekommen darf. Hab ich dass richtig verstanden oder kann da jemand von euch was dazu sagen.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.

MFG Phil

Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, hast Du keinen „Arbeitgeber“, sondern bist „selbständig“.
Du kannst Auftraggeber haben oder Kunden…
Du schließt mit Deinen Auftraggebern oder Kunden Verträge, die Du selbst mitgestalten kannst, wo Du Deine gewünschten Einnahmen festlegen kannst.

Ein Selbständiger unterliegt keinen festen Arbeitszeiten beim Auftraggeber. Er kann keine Überstunden leisten, da es für ihn keine vorgeschriebene Arbeitszeit gibt. Ebenso sollte eine erfolgsabhängige Vergütung mit dem Auftraggeber ausgehandelt werden, da eine zeitabhängige Vergütung oft als Zeichen der Scheinselbständigkeit gewertet wird. Selbstverständlich sollte sein, dass der Auftraggeber keine Sozialleistungen, wie Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall und / oder betriebliche Leistungen, wie Gratifikationen, betriebliche Altersversorgung gegenüber dem freien Mitarbeiter erbringt - als Selbständiger musst Du Dich um deine Absicherung selbst kümmern, die entsprechenden Aufwendungen sollten also im Vertrag bei den Einnahmen mit berücksichtigt werden.

Beatrix

Ja das mit der Absicherung usw im eigenen Betrieb ist mir schon klar, aber ich glaube du hast was falsch verstanden. Ich möchte ja vorerst ein Kleingewerbe betreiben, arbeite also hauptsächlich noch bei meinem aktuellen Arbeitgeber. Und mir ging es um die Bezüge bei meinem Arbeitgeber, nicht in dem eigenen Unternehmen dann, dort ist mir klar das es so etwas nicht gibt.

LG Phil :wink:

Die Ausführungen zu Überstunden, Sonderzahlung usw. beziehen sich NUR auf das Gewerbe.
Wenn Du als Arbeitnehmer beschäftigt bist, gelten natürlich die Regeln für Arbeitnehmer, das hat doch gar nichts mit dem Gewerbe zu tun. Also als Arbeitnehmer werden selbstverständlich weiter die Überstunden berücksichtigt und Weihnachtsgeld gezahlt…

Beatrix

Ah okay super, das wollte ich wissen.

Phil

Hallo,
die Frage ist im Brett „Steuern“ nicht richtig, es sollte zu „Esoterik“ verschoben werden.
Hier soll eine Interpretation von einem Text gemacht werden, den wir nicht kennen und es wird auch nicht verraten, in welchem Buch der Text steht. Also ein klassischer Fall für Esoterik oder Religion.

Schöne Grüße

Schrella

Richtig geistreich… Ha Ha.
Schreinbar gibt es trotzdem Leute deren geistiger Horizont nicht so begrenzt ist und mein Problem verstehen.

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Nee, ich habe auch esoterische Erfahrungen :sunglasses:

LG Beatrix

Der Titel dieses Buches würde mich mal interessieren. Dein Gewerbe hat keine Auswirkungen auf deine Vergütungen bei deinem Hauptarbeitgeber.
Steht denn was in deinem Arbeitsvertrag bezüglich Nebeneinkommen bzw. Zweitjob? Viele Arbeitgeber möchten mindestens darüber Bescheid wissen.