Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, hast Du keinen „Arbeitgeber“, sondern bist „selbständig“.
Du kannst Auftraggeber haben oder Kunden…
Du schließt mit Deinen Auftraggebern oder Kunden Verträge, die Du selbst mitgestalten kannst, wo Du Deine gewünschten Einnahmen festlegen kannst.
Ein Selbständiger unterliegt keinen festen Arbeitszeiten beim Auftraggeber. Er kann keine Überstunden leisten, da es für ihn keine vorgeschriebene Arbeitszeit gibt. Ebenso sollte eine erfolgsabhängige Vergütung mit dem Auftraggeber ausgehandelt werden, da eine zeitabhängige Vergütung oft als Zeichen der Scheinselbständigkeit gewertet wird. Selbstverständlich sollte sein, dass der Auftraggeber keine Sozialleistungen, wie Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall und / oder betriebliche Leistungen, wie Gratifikationen, betriebliche Altersversorgung gegenüber dem freien Mitarbeiter erbringt - als Selbständiger musst Du Dich um deine Absicherung selbst kümmern, die entsprechenden Aufwendungen sollten also im Vertrag bei den Einnahmen mit berücksichtigt werden.
Beatrix