Kleingewerbe im 3. Jahr Lonsteuerkarte und KK ?

Hi
Also ich bin im 3. Gründungsjahr und wollt mal was fragen.

  1. Wieviel darf ich denn in meinem 3. Jahr steuerfrei verdienen? im 2. waren es ja 50000€, richtig?
  2. wWnn ich nebenbei auf lohnsteuerkarte arbeiten gehe, wer übernimmt dann meine krankenkasse? worauf muss ich dann achten? wegen meiner einkommensgrenze bei der selbstständigkeit?

da haben Sie irgendetwas falsch verstanden: steuerfrei sind 50.000,-- auf gar keinen Fall - bei der ESt. Und bei der USt nur, wenn das Erstjahr auch unter 17.50,-- Einnahmen war!

E.

Hi
Also ich bin im 3. Gründungsjahr und wollt mal was fragen.

  1. Wieviel darf ich denn in meinem 3. Jahr steuerfrei
    verdienen? im 2. waren es ja 50000€, richtig?

Umsatzsteuerlich gilt man als Kleinunternehmer und muß somit keine Umsatzsteuer berechnen und abführen, wenn man im Vorjahr unter 17.500,- Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000,- Umsatz liegt.
Sobald im Vorjahr - 2008 - der Umsatz über 17.500,- lag muß ab 1.1.09 Umsatzsteuer berechnet und ans FA abgeführt werden!

  1. wWnn ich nebenbei auf lohnsteuerkarte arbeiten gehe, wer
    übernimmt dann meine krankenkasse? worauf muss ich dann
    achten? wegen meiner einkommensgrenze bei der
    selbstständigkeit?

Bei der Krankenkasse kommt es darauf an, welche Tätigkeit überwiegt; sowohl nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten als auch dem zeitlichen Umfang nach.

Wenn der zeitliche Umfang der Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte bis zu 15 Wochenstunden ist, dann ist das normalerweise unbedenklich, vorausgesetzt, das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit überwiegt!

Außerdem könnte man noch für 2 Monate kurzfristig auf Lohnsteuerkarte arbeiten und wenn diese Tätigkeit von vorne herein auf maximal 2 Monate beschränkt ist, macht das bei der Krankenversicherung nichts aus.

Wenn jedoch bei der selbständigen Tätigkeit sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt sind, dann ist man grundsätzlich in der angestellten Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig!

Moin,

zu den umsatzsteuerlichen Aspekten wurde ja schon etwas geschrieben.

In meiner Interpretation impliziert das Wort „verdienen“ in der Fragestellung jedoch die Einkommenssteuerseite. Die Summe ALLER Einkommensarten zusammengefaßt darf EUR 7680 pro Jahr nicht übersteigen um einkommensterfrei zu bleiben.

Gruß
André