bin recht neu hier, habe auch schon verschiedenes gelesen und im Netz gesucht.
Hätte dennoch ein paar Fragen und würde mich über Antworten freuen.
Ich möchte ein Kleingewerbe führen - Handel im Internet, hauptsächlich über ebay.
Das heißt, zum großen Teil gebrauchte Teile ankaufen und verkaufen.
Der Ankauf läuft ebenfalls über’s Internet.
Nun bekommt man in einem solchen Fall ja keine Rechnung des Anbieters - ich muss allerdings etwas haben und abheften.
Reicht es, wenn man den Mailverkehr ausdruckt und den Überweisungsbeleg aufhebt?
Zu den Betriebsausgaben:
Zählen dazu auch ein PC oder Notebook, DSL-Anschluss, Drucker, Digitalkamera, etc.?
Wenn ja, in welchem Mass?
Und wäre eine Rechtsschutz-Versicherung sinnvoll oder wäre das etwas zuviel des Guten?
Das reicht für’s erste.
Danke im vorraus und Grüße,
Michael
bin recht neu hier, habe auch schon verschiedenes gelesen und
im Netz gesucht.
Im Archiv hättest Du alle Antworten gefunden.
Nun bekommt man in einem solchen Fall ja keine Rechnung des
Anbieters - ich muss allerdings etwas haben und abheften.
Dann fordere eine.
Reicht es, wenn man den Mailverkehr ausdruckt und den Überweisungsbeleg aufhebt?
Besser als nichts.
Zählen dazu auch ein PC oder Notebook, DSL-Anschluss, Drucker,
Digitalkamera, etc.?
Ja.
Wenn ja, in welchem Mass?
Im Maße der geschäftlichen Verwendung. Wenn Du pro Woche einen eBay Deal machst, kannst Du dem FA kaum erklären, dass Du die gesamte Hardware für Dein Geschäft nutzt. Wenn Du aber ständig mehrere Angebote bei eBay hast, ist es glaubhaft, dass die Üüberwiegende Nutzung geschäftlich ist.
Und wäre eine Rechtsschutz-Versicherung sinnvoll oder wäre das
Vermutlich nicht. Aber was willst Du genau versichern ?
Reicht es, wenn man den Mailverkehr ausdruckt und den
Überweisungsbeleg aufhebt?
reicht für ertragssteuerliche zwecke aus, ggf. nen screenshot
dazu oder das angebot ausdrucken z.b. bei ebay
Und wäre eine Rechtsschutz-Versicherung sinnvoll oder wäre das
etwas zuviel des Guten?
k.a. - eine frage , was die abdecken und kosten würden
gruß inder
Danke für eure Antworten!
Zu dem Punkt habe ich noch eine Frage:
Zu den Betriebsausgaben:
Zählen dazu auch ein PC oder Notebook, DSL-Anschluss, Drucker,
Digitalkamera, etc.?
Wenn ja, in welchem Mass?
im maße der betrieblichen nutzung - sachgerecht schätzen !
Das heißt, man kann eine Sache auch zu sagen wir 50, 60, 75% abschreiben.
Beispiel:
Notoebbok wird 50 % der Zeit für das Gewerbe genutzt - dann könnte man 50% des Neupreises über die Jahre verteilt abschreiben?
Und natürlich die Rechnung aufheben.
im maße der betrieblichen nutzung - sachgerecht schätzen !
Das heißt, man kann eine Sache auch zu sagen wir 50, 60, 75%
abschreiben.
Beispiel:
Notoebbok wird 50 % der Zeit für das Gewerbe genutzt - dann
könnte man 50% des Neupreises über die Jahre verteilt
abschreiben?
ja, man könnte es sogar zu 30% für nichtselbständige tätigkeit und zu 20 % für einkünfte aus vermietung und zu 40% für die gewerbliche tätigkeit und zu 10% um sein depot zu verwalten nutzen…