Kleingewerbe: kein umsatz, steuern nicht eingereic

Hallo,

was würde bei einem Kleingewerbe passieren, wenn es seit 2-3 Monaten besteht, noch keinen Umsatz gemacht hat und auch noch keine Umsatzsteuererklärungen abgesendet wurden?
Ab wann kommen die Strafen, und wie sehen sie aus?

Alles nur theoretische, rein aus Interesse gestellte Fragen…

Liebe Grüße
reas0r

Hallo,

erst mal wird der Kleinunternehmer, wenn er auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat und Umsatzsteuerpflichtig ist einfach eingestuft werden, sprich das Finanzamt setzt einen fiktiven Umsatz fest, errechnet daraus die abzuführende Umsatzsteuer und wird diese einfordern.

Strafrechtlich relevant wird das Thema nur, wenn höhere Umsätze erzielt wurden und darauf keine Steuern abgeführt wurden.

Viele Grüße
Bernhard

Servus,

Strafen setzen auch im Steuerrecht eine strafbare Handlung voraus. Diese ist nicht gegeben.

Am geschilderten Fall fällt aber etwas anderes auf: Offenbar ist der Steuerpflichtige nicht zur Abgabe von USt-Voranmeldungen aufgefordert worden. D.h. er hat vermutlich die Aufnahme seiner Tätigkeit nicht angezeigt. Das wird ggf. als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Wenn die USt-Voranmeldungen nicht fristgerecht abgegeben werden, können vom ersten Tag der Verspätung an Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Das wird hier aber nicht passieren, weil ihre Höhe auf 10 Prozent der betreffenden Steuer beschränkt ist. Und Null mol Null ess Null bliif Null.

Wenn keine Voranmeldungen eingereicht werden, kann die Zahllast durch das FA geschätzt werden - es ergehen dann entsprechende Bescheide - ob das in irgendeinem deutschsprachigen Land „Einstufung“ heißt, weiß ich nicht, jedenfalls nicht in Deutschland. Der Unternehmer aus unserem Beispiel kann in diesem Fall getrost noch länger schlafen, er muss auf das Geld halt verzichten, bis die Umsatzsteuererklärung für das jeweilige Kalenderjahr steht.

Die gegebene Situation ist tatsächlich ziemlich theoretisch konstruiert, weil ich in der Zeit, in der ich das hier tippe, wenigstens für ein halbes Jahr Nullmeldungen durchs Web geschickt hätte, und sich die Frage stellt, was dagegen spricht, das zu tun.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielen Dank für ihre Antwort. Ne ich habe in dem Beispiel angenommen, dass vorerst die Geschäftsidee doch noch nicht ganz ausgereift war…
verstehe ich das also richtig, dass die betroffene person theoretisch keine steuererklärungen machen muss, wenn jedoch umsatz eintrifft, fordert das finanzamt dann jedoch höhreren prozentsatz als strafe?
Liebe Grüße
consortex

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Servus,

konstruiert, weil ich in der Zeit, in der ich das hier tippe,
wenigstens für ein halbes Jahr Nullmeldungen durchs Web
geschickt hätte, und sich die Frage stellt, was dagegen
spricht, das zu tun.

Schöne Grüße

Hallo Martin,
dagegen spricht, das wenn mehr Umsätze als wirklich Null zumelden gewesen wären, dies natürlich eine eventuell durch das Finanzamt feststellbare - im günstigsten Falle - unberechtigte Steuerverkürzung - darstellen könnte. Und auch wenn die Jahressteuer wirklich Null ist (nicht nur Umsatz- sondern auch Einkommensteuer) bleiben auf festgelegte Vorauszahlungs-Soll`s Säumniszuschläge bestehen.
Grüsse
Rainer

MM

Hallo,

was würde bei einem Kleingewerbe passieren, wenn es seit 2-3
Monaten besteht, noch keinen Umsatz gemacht hat und auch noch
keine Umsatzsteuererklärungen abgesendet wurden?
Ab wann kommen die Strafen, und wie sehen sie aus?

Hallo reasOr,
natürlich ist doch in Deutschland alles geregelt. Also - wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt - muss diese beim Ordnungsamt anmelden.
Danach nimmt alles seinen typisch deutschen Beamtenweg.
Grüsse
Rainer

Handelt es sich wirklich um einen Kleinunternehmer oder wurde auf die Kleinunternehmerregelung (im Fragebogenvom Finanzamt) verzichtet?

Bei einem Kleinunternehmer (diesen Fall nehmen wir jetzt mal an)
ist erst am Jahreseine eine Umsatzsteuererklärung fällig.
In diesem Formular muss vom KU i. d. Regel nur der Umsatz eingetragen werden und zertig.

Bis zum Jahresende muss der Gewinn bzw. Verlust (Einnahmen - Ausgaben) ermittelt sein.
Der muss in eine Anlager GSE zur EinkommensteuerErklärung.

was würde bei einem Kleingewerbe passieren, wenn es seit 2-3
Monaten besteht, noch keinen Umsatz gemacht hat und auch noch
keine Umsatzsteuererklärungen abgesendet wurden?

UmsatzstuerVORanmeldungen müssen bei Kleinunternehmerregelung nicht ausgefüllt werden.
Wer nicht Kleinunternehmer ist, muss sie im Anmeldejahr und im Folgejahr monatlich ausfüllen.

Lesestoff: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Liebe Grüße
JoKu

Hallo,

NEIN, sofern der Betroffene Umsatzsteuerpflichtig ist, wovon ich jetzt mal ausgehe, dann muss der Betroffene jedes Monat die erzielten Umsätze anmelden. Wurden keine Umsätze gemacht, dann muss eine Nullmeldung erfolgen.

Wird die Umsatzsteueranmeldung über einen längeren Zeitraum oder wiederholt nicht vorgenommen kann dies zum Verlust der Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit führen.

Wenn das Unternehmen noch in der Planungsphase ist, könnte man daran denken das Gewerbe ruhend zu stellen. Dann darf aber nach außen auch keine Geschäftstätigkeit entfaltet werden.

Viele Grüße

Servus,

im Sachverhalt ist die Rede davon, daß der Unternehmer „bisher noch keine Umsätze gemacht hat“.

Eine USt-Zahllast in den fraglichen Voranmeldungen käme also nur in Frage, wenn sich der frischgebackene Unternehmer zuallererst sowas:

http://www.cadillac1956.eu/fotosedan/sedangreen4/fot…

und sowas:

http://w1.siemens.com/press/de/pp_cc/2007/10_oct/sos…

oder noch andere Spielzeuge zugelegt hätte, die er auch für Zwecke außerhalb seines Unternehmens nutzt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Wird die Umsatzsteueranmeldung über einen längeren Zeitraum
oder wiederholt nicht vorgenommen kann dies zum Verlust der
Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit führen.

kannst Du mir einen einzigen Fall benennen, in dem das eingetreten ist (tatsächlich nur aus diesem einen Grund, und obwohl der StPfl. die geschätzten Bescheide alle brav bezahlt hat)?

Die beschriebene Sanktion greift üblicherweise ganz woanders, nämlich dort, wo keine oder keine besonders wirksamen Zwangsmittel bestehen: Stichwort Intrastat, LZB-Meldungen Z4, Z5, Z5a etc.

Aber wegen nicht abgegebenen USt-VAn gibts keine Untersagung wegen Unzuverlässigkeit gem. § 35 GewO. Da gibts Dinge, die viel mehr wehe tun: nämlich richtig teure Bescheide, die zügig vollstreckt werden. Wobei es auch diese bloß gibt, wenn man sich wie der Fragesteller zur Sicherheit erstmal tot stellt. Wenn man mit der Behörde redet, realistische Deadlines ausmacht und diese auch einhält, passiert da weiter nix als eben Zuschläge - die im gegebenen Fall eher billig sein werden, und ggf. auch per Erlassantrag aus der Welt geschafft werden können, wenn dann alles mal rund läuft.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

okay vielen Dank für eure Antworten…
Und woher bekommen Kleinunternehmer solche Formulare? Gibt es da eine Internetseite für oder müssen die direkt beim Finanzamt angefordert werden?

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Servus,

geht es um einen Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG? Bei dem wird keine USt erhoben, er muss auch keine USt-Voranmeldungen abgeben.

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (kommt automatisch vom FA, wenn man das Gewerbe angemeldet hat) wird die Frage gestellt, ob der Unternehmer auf die Anwendung von § 19 Abs 1 UStG verzichtet oder nicht. Obwohl es keine Handhabe gibt, die Beantwortung zu erzwingen (die Option muss erst viel später ausgesprochen werden), ist es allemal nützlich, von vornherein eine „saubere Akte“ zu erzeugen.

Mit der steuerlichen Erfassung und Mitteilung der Steuernummer ergeht auch die Aufforderung, USt-Voranmeldungen abzugeben.

Das kann man ziemlich leicht online machen, mit „Elster Formular“:

https://www.elster.de/elfo_down1.php

Da muss bloß einmal am Anfang ein Stück Papier verschickt werden, und alle folgenden USt-Voranmeldungen laufen papierlos per Internet.

Schöne Grüße

MM

Servus,

typisch deutsch?

Kennst Du ein Land auf diesem Kontinent, in dem die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit nicht angemeldet und registriert werden muss?

Ganz am Rande: Wenn Du eine Arbeit in Norwegen antrittst und das nicht ordnungsgemäß angemeldet hast, kannst Du weder ein Bankkonto eröffnen, noch zum Arzt gehen - und ich habe bisher auf dem norwegischen Auslandsfinanzamt noch keinen einzigen deutschen Beamten gesprochen.

Schöne Grüße

MM