Kleingewerbe + Krankenkasse+Abrechnung

Hallo,
wenn jemand über die Ehefrau bei der Krankenkasse familienversichert ist und ca. 350 € dazuverdienen darf (Netto) - wie rechnet er das mit der Krankenkasse ab? Auf Flohmärken und Haushaltsauflösungen gibt es keine Rechnungen bzw. Quittungen.
Vielen Dank.

Hallo,
in diesem Fall genügt die schriftliche Erklärung - ggf. wird die Kasse noch den aktuell vorliegenden Einkommensteuerbescheid fordern.
Gruss
Czauderna

Auf Flohmärken und Haushaltsauflösungen gibt es keine Rechnungen
bzw. Quittungen.

Trotzdem kann man seine Ausgaben und Einnahmen aufschreiben. Wenn man damit regelmäßig ein Einkommen erzielt, muss man das doch sowieso oder läuft das alles „schwarz“ und wird daher kurzerhand als „netto“ deklariert?

Gewinn sind die Einnahmen minus den Kosten (z.B. Wareneinkauf bei
Haushaltsauflösungen). Natürlich will ich auch ein Kassenbuch führen, denn
schließlich will ich auch selbst wissen ob und wie erfolgreich ich mit meinem
Kleingewerbe bin. Aber Papier ist ja bekanntlich geduldig und es ist doch ein
Unterschied, ob ich bei 800 € Monatsumsatz nun 200 € oder 500 € als
Wareneinkauf angebe. Mein Gewinn wäre nach diesem Beispiel einmal 800 € - 200 €
= 600 € Gewinn bzw. 800 € - 500 € = 300 € Gewinn.

Da meine Priorität nicht der Höchstmögliche Profit ist, sondern so im Rahmen
der Regeln zu bleiben, damit ich die familienversicherung nicht verlieren
würde. Da hätte ich gerne vorher Sicherheit. Ich möchte nicht, nach
einigen Monaten aus der familienversicherung fliege, weil ggf. ein neuer
Sachbearbeiter bei der Krankenkasse eine andere Meinung hat. Z.B. könnte er
doch die Höhe meiner Angabe zum Wareneinkauf anzweifeln. Wenn er dann zu dem
Ergebnis kommt, dass ich mehr als die zulässigen 360 € dazuverdient hätte,
würde ich die familienversicherung verlieren.

Bevor ich dieses Risiko eingehe, mache ich lieber nichts.

Nehmen ist seliger denn geben?

Gewinn sind die Einnahmen minus den Kosten (z.B. Wareneinkauf
bei Haushaltsauflösungen).

Interessante Rechnung. Steuern dürfen nur die anderen zahlen? Beiträge zur BG usw. werden auch nicht abgeführt?

Das ist klassische Schwarzarbeit. Wenn es ums nehmen geht (Krankenversicherung möglichst ohne eigene Beiträge) ist das okay. Wenn es um geben geht (man selbst also die üblichen Abgaben entrichten soll) behält man lieber alles für sich.

Nur gut, dass der Zoll inzwischen auch solchen Typen wie Dir kräftig auf den Zahn fühlt. Denn warum sollte ich, als ehrlicher Zahler von Abgaben und Steuern, Deine Brutto=Netto Geschäfte und vor allem Deine kostenlose Krankenversicherung mitfinanzieren.

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Ich habe eine halbe Seite geschrieben und gehofft mein Anliegen damit breit genug erklärt zu haben. Da gibt es neben dem Aspekt Krankenversicherung selbstverständlich auch den Aspekt Steuer bzw. Finanzamt. Meine Fragerichtung betraf nur den Krankenversicherungsaspekt.
Doch leider gibt es nicht so intelligente Leute, wie n.n. die nicht lesen können - sich aber trotzdem berufen fühlen hier unpassende Bemerkungen zu geben.
Und wenn es Leuten wie n.n. nicht passt, dass andere versuchen 360 € dazuverdienen, dann sollten die ihre Meinung für sich behalten, denn die war hier nicht erfragt und war absolut nicht hilfreich. Und überhaupt: Es ist erlaubt 360 Kröten dazuzuverdienen.
Noch ein Verbesserungsvorschlag an Gott: Wenn Du das liest - bitte lass es Gehirn regnen.

Nochmal an die intelligenten Leute: Mir geht es um Rechtssicherheit in Bezug Krankenkasse/familienversicherung. Ich will einfach nur ohne Angst vor Willkür 360 € Euros verdienen.

Servus,

die halbe Seite war für die Katz - abgesehen davon, dass sie unangenehm zu lesen ist. Es ist tatsächlich so einfach: Im gegebenen Zusammenhang gilt für die Krankenkassen der zur ESt veranlagte Gewinn als Maßstab für die Einkünfte im Sinn der KV.

Warum willst Du eine einfache Sache mit aller Gewalt komplizierter haben, als sie ist? Fehlt Dir eventuell der unternehmerische Schwung in der Bude, so dass Du ein wenig Zeit zu füllen übrig hast?

Schöne Grüße

MM

O.k. und danke … dann setze ich mich mal in Schwung und werde das Kleingewerbeprojekt mal in Angriff nehmen.
LG
Felixander

auch das Finanzamt will eine ordentliche Abrechnung und Abgabe von gewerblichen Steuerformularen!!

Lia