Hallo,
A hat einen Hausmeisterservice und berechnet nach § 19 Umsatzsteuergesetz in den lfd.Rechnungen keine Mwst.
A hat einen Auftraggeber,der verschiedenen Rechnungen nicht annimmt weil keine Mwst.ausgewiesen ist.So z.B. wenn A mit seinem Hänger Transporte durchführt und somit in den Rechnungen den Hänger mit Hängergebühren berechnet.Z.B. 20,- € Hängermiete pro Tag. Wie ist das rechtlich.Darf der Auftraggeber dies?
Genau so verhält es sich ,wenn A für den Auftraggeber Reparaturen durchführen muß oder soll und es so nötig ist verschiedene Materialien einzukaufen.A hat in Vorkasse zu gehen.Der Auftraggeber verlangt dann aber von A die Originalquittung und gibt nur das Geld zurück was A bezahlt hat.Der Auftraggeber verweigert die Ausweisung der Materialkosten auf der Rechnung von A, wieder deshalb weil A keine MWST berechnen kann. A nimmt dann Praktisch sein eigenes Geld um für den Auftraggeber einzukaufen. A sieht das als Verlust an weil er zuerst lange warten kann bis er sein Geld wieder hat und weil er seine Quittungen nicht für sich selbst nutzen kann. A kennt dass so,dass man eigens gekauftes Material für den Auftraggeber mit Aufschlag weitergibt.Wie ist das rechtlich ?
MFG
und vielen Dank
Frank