Minimeister oder Großmeister?
Habe eine Frage zum Meisterzwang und zwar will ich ein
Kleingewerbe
Gewerbe ist Gewerbe. Ob der Gewerbeinhaber dann sein Gewerbe im „kleinen“ oder im „großen“ ausübt, ist seine Sache. Deshalb wird es aber nicht zum „Kleingewerbe“ und im anderen Fall auch nicht zum „Großgewerbe“.
Das gleiche trifft auf den Meistertitel zu. Es gibt nur einen Meister. Ob der der Titelinhaber, dann den Meisterberuf im „kleinen“ oder im „großen“ ausübt, ist wieder seine Sache. Deshalb wird er auch nicht, im Falle eines Minijobs, zum „Minimeister“ oder hauptberuflich zum „Großmeister“!
anmelden neben meinem Beruf als Werkzeugmacher.
Ausführen will ich die Bearbeitung von Motorkomponenten sprich
Zylinderkopfbearbeitung, Drosselklappenbearbeitung usw.
natürlich sind die Komponenten danach nicht mehr im
Straßenverkehr zu verwenden!!!
Gut und schön. Aber, das doch eindeutig Fahrzeugteile! Wer bearbeitet das denn, im Sinne von „aufarbeiten“, um die Teile nachher zu verschrotten?!?
Denn im Straßenverkehr dürfen Sie ja nicht mehr benutzt werden, wie du selber sagst. Oder gehen die Teile dann ins Ausland und kommen neuverpackt zurück?
Bei der Handwerkskammer konnte mir da keiner recht helfen die
meinten zwar Meister ja aber ob KFZ oder Metall wusste
keiner…kann ja nicht auf gut Glück nen Meister machen und
dann heisst es …tut uns leid aber hätten sie besser den
anderen gemacht…
Das ist klar. Die Aussage der HWK ist hier nicht nachvollziehbar. Denn wer, wenn nicht die HWK, wacht über die meisterlichen Tätigkeiten? Da kann nur angenommen werden, dass du dort angerufen hast und den Telefonempfangsdienst im Eingangsbereich dran hattest, der vielleicht noch nicht mal MA der HWK war, sondern von einer Wach- und Schiessgesellschaft.
Stell die Anfrage, genau ausformuliert mit Tätigkeitsbeschreibung, schriftlich an die HWK! Dann gibt’s auch ne richtige Antwort. Vor allem eine, dir rechtlich verwertbar ist.
Mich interessiert ob ich überhaupt einen brauche da ja die
Teile offiziell nicht mehr im Bereich der STVO benutzt werden
dürfen.
Ja, aber es sind Kfz-Teile. Und wo werden sie denn genutzt?
Ich baue die Teile weder aus noch ein nur die Bearbeitung!
Vielleicht brauchst du keinen Meister für derartige Metallbearbeitung. Schau doch mal in die Handwerkerordnung und mach die o.g. Anfrage.