Kleingewerbe mit Kaffeemasch.reparatur

Hallo,

wenn man nebenberuflich (vorerst) einen Reparaturservice für Kaffeevollautomaten anbieten möchte, muß man da irgendwelche Voraussetzungen haben (z.B. eine bestimmte Ausbildung, Weiterbildung, Zertifikate o.ä.) ? Oder könnte das z.B. ein Elektriker machen, der sich mit Eigeninitiative selbst die Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet hat?

Wie ist das mit der Mehrwertsteuer? Ab wann gilt man nicht mehr als Kleinunternehmer? Muß der Arbeitgeber einem kleingewerblichen Nebenjob zustimmen?

Danke für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Annasusanna

wenn man nebenberuflich (vorerst) einen Reparaturservice für
Kaffeevollautomaten anbieten möchte, muß man da irgendwelche
Voraussetzungen haben (z.B. eine bestimmte Ausbildung,
Weiterbildung, Zertifikate o.ä.) ? Oder könnte das z.B. ein
Elektriker machen, der sich mit Eigeninitiative selbst die
Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet hat?

Die Frage ist, ob das gem. der "Elektro"handwerkerordnung ein Meisterbetrieb sein muss. Einfach bei der Handwerkskammer nachfragen.

Wie ist das mit der Mehrwertsteuer?

Sind 19%.

Ab wann gilt man nicht mehr als Kleinunternehmer?

http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerr…

Muß der Arbeitgeber einem kleingewerblichen Nebenjob zustimmen?

Siehe Arbeitsvertrag. Sonst Anzeigepflichtig.