Hallo!
Mein Problem:
Ich betreibe seit März letzten Jahres eine Homepage in der ich ab diesem Zeitpunkt geringfühgige Einnahmen hatte. Diese Einnahmen fließen aber bis heute wieder voll in die Homepage zurück, durch Webspacekosten, Traffickosten usw. Meine Einnahmen schwanken und liegen derzeit etwa bei 120Euro/Monat (wie halt auch die Ausgaben).
Das Problem liegt nun darin, dass ich für soetwas ja eigentlich ein Gewerbe anmelden müsste (wenn auch Kleingewerbe). Ich bin Student, mache daher keine Einkommessteuererklärung, in der ich es hätte mit angeben können. Irgendwo habe ich vor kurzer Zeit gelesen, dass man ein Gewerbe auch noch rückwirkend angeben könnte, allerdings nur bis zu einem halben Jahr. Meint ihr, ich kann es ohne Bedenken rückwirkend zum 01.Januar diesen Jahres machen und die Umsätze letzten Jahres einfach verschweigen?
2- Zum Gewerbeamt, dir eine Erlaubnis holen. Ich bin der Meinung, das dieses rückwirkend geht. Kläre aber das nochmal mit dem zuständigen Beamten ab. Eine Anmeldung ist auf jedenfall zwingend.
Weiterhin setze dich sofort mit deinem FA in Verbindung, das die dir die nötigen Unterlagen zukommen lassen. Ich hoffe du hast alle Einnahmen und Ausgabenbelege bereits aufbereitet (Buchhaltung,…) Verschweigen würde ich gar nichts!!! Denn wenn du es verschweigst und irgendwie kommt es heraus, ja dann gute nacht Marie…
Der Status „Student“ ist übrigens kein Grund sich die grundlegenden Informationen zur Selbstständigkeit nicht anzueignen. Dazu gehören die rechtlichen wie steuerlichen Grundlagen. Ich kenne jetzt dein Geschäft/Einnahmequelle noch nicht, aber ich rate dir zur weiteren Informationssuche in den Bereichen. Vielleicht hat sich ja noch irgendwo ein Fehler eingeschlichen.
Mit besten Wünschen für deine Zukunft verbleibe ich,
Sorry, bin ganz neu hier und habe das Brett für Steuern wohl übersehen… Kann ich mein Posting irgendwie nachträglich noch verschieben?
2- Zum Gewerbeamt, dir eine Erlaubnis holen. Ich bin der
Meinung, das dieses rückwirkend geht. Kläre aber das nochmal
mit dem zuständigen Beamten ab. Eine Anmeldung ist auf
jedenfall zwingend.
Weiterhin setze dich sofort mit deinem FA in Verbindung, das
die dir die nötigen Unterlagen zukommen lassen. Ich hoffe du
hast alle Einnahmen und Ausgabenbelege bereits aufbereitet
Aufbereitet? Also ich möchte es mal so formulieren: Ich stelle ja keine Rechnungen aus, sondern bekomme meine Provisionen für meine Banner u.ä. Diese Provisionsabrechnungen habe ich natürlich genauso wie die meine Ausgaben-Rechnungen alle aufgehoben und chronologisch geordnet.
(Buchhaltung,…) Verschweigen würde ich gar nichts!!! Denn
wenn du es verschweigst und irgendwie kommt es heraus, ja dann
gute nacht Marie…
Der Status „Student“ ist übrigens kein Grund sich die
grundlegenden Informationen zur Selbstständigkeit nicht
anzueignen. Dazu gehören die rechtlichen wie steuerlichen
Grundlagen. Ich kenne jetzt dein Geschäft/Einnahmequelle noch
nicht, aber ich rate dir zur weiteren Informationssuche in den
Bereichen. Vielleicht hat sich ja noch irgendwo ein Fehler
eingeschlichen.
In wie fern ein Fehler eingeschlichen?
Mit besten Wünschen für deine Zukunft verbleibe ich,
Aufbereitet? Also ich möchte es mal so formulieren: Ich stelle
ja keine Rechnungen aus, sondern bekomme meine Provisionen für
meine Banner u.ä. Diese Provisionsabrechnungen habe ich
natürlich genauso wie die meine Ausgaben-Rechnungen alle
aufgehoben und chronologisch geordnet.
Jawohl, sehr gut. Genau das meinte ich. Es gibt Personen, die bewahren das ungeordnet in irgendeinem Schuhkarton auf. Freut sich das FA und der STB.
In wie fern ein Fehler eingeschlichen?
Ich hab da einen Bekannten, der meinte:„Ach diese blöden rechtlichen Hinweise auf die Links. Die mach ich bei mir nicht rein!!!“ Tja, dumm gelaufen. War nicht witzig.
Ist nur eine Anregung sich über den Status und die Grundlagen einer Einnahmequelle genau zu informieren.
Mit besten Wünschen für deine Zukunft verbleibe ich,
Ich hab da einen Bekannten, der meinte:„Ach diese blöden
rechtlichen Hinweise auf die Links. Die mach ich bei mir nicht
rein!!!“ Tja, dumm gelaufen. War nicht witzig.
Achso du meinst vollständiges Impressum auf der Seite, ja das ist vorhanden. Einen rechtl. Hinweis zu eventuell verlinkten Seiten kann man sich im Prinzip jedoch ersparen, denn was bringt es dir zu sagen, ich distanziere mich von der verlinkten illegalen Seiten, wenn ich sie verlinkt habe. (aber ich habe auch diesen rechtl. Hinweis aus Spass mal drin, wenn auch überflüssig).
Ist nur eine Anregung sich über den Status und die Grundlagen
einer Einnahmequelle genau zu informieren.
Auch wenn du Student bist, mußt du zwar deine Bafögeinkünfte nicht erklären, aber hast du sonstige einkünfte, die nicht einer Pauschlierung unterliegen, bist du natürlich erklärungspflichtig.
du meldest garnix an. (Gewerbe)
du gehst zum FA und beantragst eine Steuernummer und gibst eine einkommenssteuererklärung für 2002 ab.
Wenn du keine Vorsteuern berechnet hast, geht das okay. Falls ja, gleicht diese einkommensteuererklärung einer Selbstanzeige, wenn du natürlich eine Umsatzsteuererklärung dazulegst. Dann kommen lediglich Säumniszuschläge hinzu aber keine Strafen oder Verwarnungsgelder.
gruss
winkel
PS: mir fällst heute in www zum zweiten mal auf, daß unter unserer zukünftigen Elite es sehr viele mit Recht und Ordnung nicht so ernst nehmen. Herr, was soll aus uns werden?
Hallo Sascha, es kommt ein wenig auf den Inhalt der HP an, evtl kannst Du auch als Freiberufler versteuert werden. dann brauchst du nur zum FA. sonst zum Gewerbeamt, die klären das mit dem FA gleich mit (und können dich auch beraten, wie weit du das ganze zurückverlegen kannst).
Ausserdem musst Du zur Krankenkasse, da du evtl aus der KVfür studenten rausfällst o. zumindest eine andere Beschäftigungsart in Deine Unirückmeldungen eingetragen bekommst. Da du keine eigentlichen Einkünfte (Gewinne hast, geh ich mal nur von letzterem aus).
Dann wirst Du Post von der IHK bekommen, wg Gebühren. Schreibe ihnen, dass du keine Gewinne machst und auch unter der Bemessungsgrenze von (1997 waren das 36.000DM Umsatz)xxEU Umsatz bleibst.
Dann können die Dir nichts.
Bleibt das FA. MAch eine EInnahme/Ausgabenrechnung mit 0EU Gewinn für letztes Jahr und dieses bisher, reich erstere für letztes Jahr ein und erkläre dass Du nicht vorhast Gewinne zu machen sondern alles wieder in die HP fliesst. Geh dafür direkt ins FA und sprich mit den Leuten.
Dann brauchst du evtl. auch keine formelle Einkommensteuererklärung zu machen, selbst wenn geringfügige GEwinne bei rauskommen, kommst Du nicht in die Steuergrenzen (400Eu), reicht meist die Auflistung + Belege (o. zumindest das Angebot, Belege zu liefern)
Bei mir war das 1997 so, als ich mal für ein halbes Jahr meine Küche mit Tupper (natürlcih alles Musterstücke)angefüllt hab.
Susanne
Auch wenn du Student bist, mußt du zwar deine Bafögeinkünfte
nicht erklären, aber hast du sonstige einkünfte, die nicht
einer Pauschlierung unterliegen, bist du natürlich
erklärungspflichtig.
eben deshalb will und muss ich ja jetzt mal was machen.
du meldest garnix an. (Gewerbe)
du gehst zum FA und beantragst eine Steuernummer und gibst
eine einkommenssteuererklärung für 2002 ab.
Das ist das erste mal das ich diese Vorgehensweise empfohlen bekommen habe. Welche Vorteile bringt mir dies gegenüber einer Anmeldung eines Gewerbes?
Wenn du keine Vorsteuern berechnet hast, geht das okay. Falls
ja, gleicht diese einkommensteuererklärung einer
Selbstanzeige, wenn du natürlich eine Umsatzsteuererklärung
dazulegst. Dann kommen lediglich Säumniszuschläge hinzu aber
keine Strafen oder Verwarnungsgelder.
Um Gottes Willen, ich berechne doch keine Vorsteuern. Ich bekomme das bisschen Geld, welches ich ausgezahlt bekomme MIT Mehrwertsteuer ausgezahlt und schreibe ja selbst keine Rechnungen, sondern bezahle nur die an mich gestellten.
gruss
winkel
PS: mir fällst heute in www zum zweiten mal auf, daß unter
unserer zukünftigen Elite es sehr viele mit Recht und Ordnung
nicht so ernst nehmen. Herr, was soll aus uns werden?
Wenn ich es mit Recht und Ordnung nicht so genau nehmen würde, würde ich niemals den Versuch starten, was zu ändern. Außerdem denke ich, dass ich bisher niemanden Schaden zugefügt habe, weder dem Staat noch Mitbewerbern, oder? Aber ab Montag kann ich dich beruhigen, dann geht alles seinen gewünschten Gang
Hallo Sascha, es kommt ein wenig auf den Inhalt der HP an,
evtl kannst Du auch als Freiberufler versteuert werden.
Naja es sind im Prinzip Shopping-Tipps, wobei ich dann für Klicks auf die Werbebanner ein paar Cent bekomme.
brauchst du nur zum FA. sonst zum Gewerbeamt, die klären das
mit dem FA gleich mit (und können dich auch beraten, wie weit
du das ganze zurückverlegen kannst).
Ausserdem musst Du zur Krankenkasse, da du evtl aus der KVfür
studenten rausfällst o. zumindest eine andere
Beschäftigungsart in Deine Unirückmeldungen eingetragen
bekommst. Da du keine eigentlichen Einkünfte (Gewinne hast,
geh ich mal nur von letzterem aus).
Okay, danke, die hätte ich ganz vergessen. Bin derzeit noch familienmitversichert.
Dann wirst Du Post von der IHK bekommen, wg Gebühren. Schreibe
ihnen, dass du keine Gewinne machst und auch unter der
Bemessungsgrenze von (1997 waren das 36.000DM Umsatz)xxEU
Umsatz bleibst.
Dann können die Dir nichts.
Bleibt das FA. MAch eine EInnahme/Ausgabenrechnung mit 0EU
Gewinn für letztes Jahr und dieses bisher, reich erstere für
letztes Jahr ein und erkläre dass Du nicht vorhast Gewinne zu
machen sondern alles wieder in die HP fliesst. Geh dafür
direkt ins FA und sprich mit den Leuten.
OK
Dann brauchst du evtl. auch keine formelle
Einkommensteuererklärung zu machen, selbst wenn geringfügige
GEwinne bei rauskommen, kommst Du nicht in die Steuergrenzen
(400Eu), reicht meist die Auflistung + Belege (o. zumindest
das Angebot, Belege zu liefern)
Bei mir war das 1997 so, als ich mal für ein halbes Jahr meine
Küche mit Tupper (natürlcih alles Musterstücke)angefüllt hab.
Susanne
du gehst zum FA und beantragst eine Steuernummer und gibst
eine einkommenssteuererklärung für 2002 ab.
Das ist das erste mal das ich diese Vorgehensweise empfohlen
bekommen habe. Welche Vorteile bringt mir dies gegenüber einer
Anmeldung eines Gewerbes?
Du mußt keine Gewerbe anmelden wegen Geringfügigkeit, aber deine einkommen mußt du erklären. Vorteile oder Nachteile hat hier keine Bedeutung, weil es zwei paar Schuhe sind. 1. Die Gewerbepflicht und 2. die „allgemeine“ Steuerpflicht.
Ich
bekomme das bisschen Geld, welches ich ausgezahlt bekomme MIT
Mehrwertsteuer ausgezahlt
Das ist der Berechnung von MWSt. gleichzusetzen.
und schreibe ja selbst keine
Rechnungen, sondern bezahle nur die an mich gestellten.
Ob du eine Rechnung schreibst oder eine Vergütung incl. MWST (z.B. Provisionsrechnungen: diese werden immer vom Provisionsgeber erstellt) erhältst, ist steuerlich gesehen gleich zu betrachten.