Kleingewerbe neben der Ausbildung

Hallo liebe wer-weiss-was Freunde!

Ich mache Zurzeit eine Ausbildung zum Bürokaufmann.

Möchte nebenbei mir ein Paar €uros verdienen. (Als 400,00€ job Ersatz).

Meine Ausbildungsstätte hat mir das schon Schriftlich erlaubt.

  1. An wen genau muss ich mich denn wenden? Finanzamt? Arbeitsamt?

  2. Ich möchte eigentl. alles mögliche verkaufen (Elektronik) von Konsolen bis hin zu Mobiltelefonen, auch Autos.
    Was muss ich denn bei der Gewerbeanmeldung angeben?

  3. Wie sieht es denn mit den Steuern aus? Die 17.500,00€ werde ich höchstwarscheinlich nicht überschreiten/erreichen. Aber ganz Steuerfrei läuft es ja nicht ab. Oder?

  4. Werde ich automatisch in das Handelsregisterbuch eingetragen?
    Wenn nein wie geht das? Und vorallem wo?
    (Da ich ein auszug mit einer HRB nummer brauche um von Großhändlern einzukaufen).

  5. Ich wohne noch bei meinen Eltern. Wird es ein Problem geben wenn ich den Sitz auch dort angebe?

  6. Habt ihr vielleicht noch irgendwelche Tipps für mich?

Vielen Dank im Vorraus!

Ich mache Zurzeit eine Ausbildung zum Bürokaufmann.
Möchte nebenbei mir ein Paar €uros verdienen. (Als 400,00€ job
Ersatz).
Meine Ausbildungsstätte hat mir das schon Schriftlich erlaubt.

Damit ist schon mal eine wichtige Sache geregelt

  1. An wen genau muss ich mich denn wenden? Finanzamt?
    Arbeitsamt?

Die Anmeldung erfogt bei der Stadtverwaltung

  1. Ich möchte eigentl. alles mögliche verkaufen (Elektronik)
    von Konsolen bis hin zu Mobiltelefonen, auch Autos.
    Was muss ich denn bei der Gewerbeanmeldung angeben?

Den Zweck des Gewerbes angeben, z. B. Verkauf von technischen Geräten

  1. Wie sieht es denn mit den Steuern aus? Die 17.500,00€ werde
    ich höchstwarscheinlich nicht überschreiten/erreichen.

Ob die Kleinunternehmerregelung Sinn macht, dazu hier:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…

Aber ganz Steuerfrei läuft es ja nicht ab. Oder?

Das hängt von deinen sonstigen Einkünften ab.
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#steuern_und…

  1. Werde ich automatisch in das Handelsregisterbuch
    eingetragen?
    Wenn nein wie geht das? Und vorallem wo?
    (Da ich ein auszug mit einer HRB nummer brauche um von
    Großhändlern einzukaufen).

Zu dieser Thematik habe ich noch keine Ahnung

  1. Ich wohne noch bei meinen Eltern. Wird es ein Problem geben
    wenn ich den Sitz auch dort angebe?

Sie müssen einverstanden sein

  1. Habt ihr vielleicht noch irgendwelche Tipps für mich?

a) nicht zu viel verdienen, sonst fällt schlagartig das Kindergeld weg
Infos: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
Wenn Du schon in einer Ausbildung bist, ist nicht mehr Luft bis zur Einkommensgrenze.
Alternative: Eins der Eltern betreibt das Gewerbe.
b) Infos zu Gewerbe: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php und in den dortigen Links
c) auch viele Infos: Lies doch mal hier im Forum in den Fragen unterhalb von Deiner! Und im Forum Steuern.

Gruß JK

Hallo

  1. An wen genau muss ich mich denn wenden? Finanzamt?
    Arbeitsamt?

Die Anmeldung erfogt bei der Stadtverwaltung

Beim Finanzamt bekommt man aber seine Steuernummer.

  1. Ich möchte eigentl. alles mögliche verkaufen (Elektronik)
    von Konsolen bis hin zu Mobiltelefonen, auch Autos.
    Was muss ich denn bei der Gewerbeanmeldung angeben?

Den Zweck des Gewerbes angeben, z. B. Verkauf von technischen
Geräten

Soviel ich weiß, kann man da von der Behörde aus alles mögliche angeben. Probleme kann man bekommen, wenn man zum Beispiel im Gewerbeschein zu stehen hat: Autos, E-Geräte, Sonstiges …, und dann auf eine Messe oder zu einem E-Geräte-Hersteller geht und einkaufen will, dass die einen dann nicht akzeptieren. Hat mir jedenfalls einer erzählt. Die würden dann sagen: Ja, dann kauf auch bei Sonstiges.

Dem Finanzamt ist es aber egal, was da steht, es soll nur alles aufgeführt sein, was da regelmäßig verkauft wird.

Aber ganz Steuerfrei läuft es ja nicht ab. Oder?

Das hängt von deinen sonstigen Einkünften ab.

Ja, und natürlich mit den Ausgaben.

  1. Werde ich automatisch in das Handelsregisterbuch
    eingetragen?
    Wenn nein wie geht das? Und vorallem wo?

Automatisch wird man da nicht eingetragen.
Da steht ungefähr drin, wo (Registergericht).
http://www.unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Eintrag_Hand…

Viele Grüße
Simsy

Hi,

Die Anmeldung erfogt bei der Stadtverwaltung

Beim Finanzamt bekommt man aber seine Steuernummer.

Nach der Anmeldung des Gewerbes. Das FA meldet sich schon selber.

Soviel ich weiß, kann man da von der Behörde aus alles
mögliche angeben. Probleme kann man bekommen, wenn man zum
Beispiel im Gewerbeschein zu stehen hat: Autos, E-Geräte,
Sonstiges …, und dann auf eine Messe oder zu einem
E-Geräte-Hersteller geht und einkaufen will, dass die einen
dann nicht akzeptieren. Hat mir jedenfalls einer erzählt. Die
würden dann sagen: Ja, dann kauf auch bei Sonstiges.

*rotfl*
Was die Leute so alles am Kamin nach der 3. Flasche Wein erzählen…

Klartext:
Der Zweck des Gewerbes wird angegeben, um erkennen zu könnnen, ob es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, aus statistischen Gründen oder ob es zum Handwerk (da geht es dann um die Meisterpflicht oder evtl. nicht) gehören wird.
http://bundesrecht.juris.de/gewo/BJNR002450869.html §29ff

Den meisten Lieferanten ist es nahezu egal, was im Gewerbeschein drinsteht. Die möchten ihre Waren an zahlungskräftige Kunden verkaufen. Entscheidend ist immer, ob du die bestellten Waren bezahlen kannst. Punkt.

Dem Finanzamt ist es aber egal, was da steht, es soll nur
alles aufgeführt sein, was da regelmäßig verkauft wird.

IIRC erhält das FA nur die Meldung, daß ein Gewerbe angemeldet wurde. Die wollen letztlich ihre Steuern sehen und nicht die Anwendung der Gewerbeordnung prüfen. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: http://www.ihk-wiesbaden.de/fileadmin/user_upload/Ge… wird der Gegenstand des Unternehmens nicht aufgeführt und ist IMHO auch für das FA völlig irrelevant.

Ulrich

Das war nicht am Kamin …
Hi

Probleme kann man bekommen, wenn man zum
Beispiel im Gewerbeschein zu stehen hat: Autos, E-Geräte,
Sonstiges …, und dann auf eine Messe oder zu einem
E-Geräte-Hersteller geht und einkaufen will, dass die einen
dann nicht akzeptieren. Hat mir jedenfalls einer erzählt. Die
würden dann sagen: Ja, dann kauf auch bei Sonstiges.

*rotfl*
Was die Leute so alles am Kamin nach der 3. Flasche Wein
erzählen…

Das war nicht am Kamin, das war tagsüber im Finanzamt. Wieviel Wein die da getrunken hatten, kann ich nicht sagen.

Den meisten Lieferanten ist es nahezu egal, was im
Gewerbeschein drinsteht.

Na, dann ist ja gut.

Im Fragebogen zur
steuerlichen Erfassung: …
wird der Gegenstand des Unternehmens nicht aufgeführt und ist
IMHO auch für das FA völlig irrelevant.

Prima. Ist also unkompliziert.

Simsy

Hallo und Danke für die tollen Antworten.

Habe noch ein Paar Fragen;

  1. Nehmen wir an ich erhebe keine Umsatzsteuer d.h. ja ich gewähre 19% Rabatt da der Kunde keine UST zahlt.

Mal ein Beispiel:

Ich kaufe ein (nehmen wir an ein Handy):

Einkaufspreis: 100,00€
Kommen jetzt 19% rauf: 19,00€
Zahle also 119,00€

Ich will 50€ gewinn haben, darf aber keine UST berechnen.

Kann ich den Artikel Trotzdem für 169,00€ verkaufen?
Einfach ohne UST?

Zweites Beispiel:

Ich verkaufe einen Artikel bei Ebay. Da ist ja die MwSt ja schon inklusive.
Sind dann die Rechnungen nicht Falsch wenn ich trotzdem keine UST mit angebe?

Brauche dringend ein Paar Antworten bin verwirrt.

Die Frage ist ja offen geblieben;

Werde ich automatisch in das Handelsregisterbuch
eingetragen?
Wenn nein wie geht das? Und vorallem wo?
(Da ich ein auszug mit einer HRB nummer brauche um von
Großhändlern einzukaufen).

Danke Sehr !!!

Hallo,
die Frage nach dem Registereintrag ist hier noch nicht beantwortet, soweit ich das hier momentan überblicken kann:

einen hrB eintrag bekommst du nur als kapitalgesellschaft (gmbh, ag, usw.) und nicht, wie in deinem falle geplant, bei einem nebengewerbe - das solltest du wohl noch beachten!

grüße,
kate

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi, danke für die Antwort auf meine HRB Eintrag Frage!

Also ich bekomme dann keine HRB Nummer aber eine Steuernummer oder? Mit dem kann man ja auch bei Großhändlern einkaufen oder? Oder gibt es Großh. die sowas garnicht akzeptieren?

Muss ich ein Gewerbliches Konto eröffnen, wenn ich Kleingewerbe anmelde?Viele Einnahmen bekomme ich ja nicht.(Soll ja nur mein 400€ Job ersetzen).

Wenn ich mal ein Paar Wochen/ Monate nicht arbeite also auch keine Einnahmen/ Ausgaben habe muss ich das dem FA melden?

Was würdet ihr mir empfehlen? Sollte ich einen Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung machen oder nicht?

Ich werde kaum Ausgaben haben.

Verstehen tuh ich es immernoch nicht mit den Preisen -

Ich kaufe mit UST und muss OHNE UST verkaufen?
(könnt Ihr mir bitte eine Antwort geben)
(siehe beispiel)

BESTEN DANK LEUTE !!!

genau, die steuernummer bekommst, wenn du dein gewerbe anmeldest. soweit ich informiert bin, kannst dud amit mit jedem geschäfte machen. evtl. gibt es großhändler, die grundsätzlich nur mit im register eingetragenen unternehmen handeln, das hat dann aber keinen rechtlichen hintergrund, sondern ist nur die entscheidung des großhändlers, welche kunden er haben will (ich denke aber, dass das eher die ausnahme sein wird).

die eröffnung des bankkontos nur für deine gewerblichen einnahmen ist abhängig von deiner bank. deine bank wird dir schon sagen, ob du dafür ein separates konto eröffnen musst. in der regel wird ein sg. unterkonto (gleiche kontonummer mit 2-4 zusätzlichen endnummern, analog zum sparkonto) ausreichen, falls es überhaupt erforderlih ist. frag also am besten bei deiner bank nach.

zeiten, in denen du nicht in deinem gewerbe arbeitest, musst du natürlich nicht dem fa melden. für das fa ist nur das einkommen deines geschäftsjahres (12 monate) relevant.

zum thema umsatzsteuerbefreiung solltest du dich beraten lassen, geh zur ihk oder zum gewerbeamt. und wenn du sowieso schon einen termin bei der ihk hast, mach einen kurs zum thema, dann klären sich die meisten fragen von alleine, auch deine umsatzsteuerfrage (ich habe das beispiel wohl nicht ganz verstanden). oft gibt es auch an unis recht günstige, wenn nicht sogar kostenlose existenzgründerseminare. auch wenn du nur ein kleingewerbe eröffnest, wirst du als existenzgründer betrachtet (schau dir auch mal www. existenzgruender.de an!)

beste grüße,
kate

Ich kaufe mit UST und muss OHNE UST verkaufen?
(könnt Ihr mir bitte eine Antwort geben)
(siehe beispiel)

BESTEN DANK LEUTE !!!