Hallo,
ich plane demnächst ein Kleingewerbe(UstBefreiung §19) zu betreiben (ebay).Jedoch habe ich da noch eine Unklarheit…
Ich bin zerzeit noch Abiturient und beziehe Kindergeld.
Ich arbeite nebenbei und bekomme an die 350€ pro Monat(Aushilfe). Wie sieht das jetzt mit dem Kindergeld aus? Ich darf ja 8004€ im Jahr verdienen. Zählt mein Nebenjob auch mit zu den Einnahmen? Und das Gewerbe auch?
also darf ich ja praktisch nur an die 300€ mit meinem Gewerbe verdienen ?!
ICh bitte um Hilfe !!!
Ich bin leider kein Steuerexperte, aber ich glaube nicht, dass du da das Kindergeld ohne Abzüge weiter erwarten kannst. Gruß Anne
Hallo,
ich plane demnächst ein Kleingewerbe(UstBefreiung §19) zu
betreiben (ebay).Jedoch habe ich da noch eine Unklarheit…Ich bin zerzeit noch Abiturient und beziehe Kindergeld.
Beziehen nicht die Eltern das Kindergeld?; folglich müßte es deren Einkommen sein.
Ich arbeite nebenbei und bekomme an die 350€ pro
Monat(Aushilfe). Wie sieht das jetzt mit dem Kindergeld aus?
Ich darf ja 8004€ im Jahr verdienen. Zählt mein Nebenjob auch
mit zu den Einnahmen? Und das Gewerbe auch?also darf ich ja praktisch nur an die 300€ mit meinem Gewerbe
verdienen ?!
Ich würde eine Beratung beim Ordnungsamt bzgl. Gewerbe, bei einem Steuerberatungsbüro bzw. Unternehmensberater suchen.
Ausschlaggebend ist sicherlich auch welchen Status (Arbeitssuchend gemeldet, Student, Selbständig, abhängig Beschäftigter) Du nach dem Abi haben wirst.
Ausserdem kann das Finanzamt sicherlich bzgl. der Besteuerung Auskunft geben.
Viel Spaß bei der weiteren Recherche.
ICh bitte um Hilfe !!!
Es zählen alle deiner Einnahmen zum Einkommen!
und bei 8004€ wird diese dann auch fällig.
Hallo,
mein Freund Ralf hatte auch so ein Problem. Der gab also artig sein Kindergeld an und machte sein Gewerbe. Nebenbei half er seinem Freund Fritz aus. Wenn der ihn dafür ein paar Mal zum Essen einlädt und aus Zeitmangel nicht kann und ihm deshalb dafür Geld gibt, ist das seine Sache.
Im Großern und Ganzen halte ich es, wie unsere Politiker: Das Hauptamtliche - also das Gewerbe- und die amtlich bezogenen Bezüge, wie etwa Kindergeld, sind natürlich anzugeben. Kleine Vorstands-oder ratsmitgliedaufgaben - oder hier deine Mithilfe beim Freund - sollte niemanden interessieren.
Wenn du natürlöich mal Buchhalter beim Finanzamt werden willst, soltest du schon alles angeben, einschließlich die Arbeit am Anspitzen dr Bleistifte - ansonsten keep cool. Un dsiehe unsere Politiker als deine Vorbilder an.
Hallo,
ich plane demnächst ein Kleingewerbe(UstBefreiung §19) zu
betreiben (ebay).:
Ich bin zerzeit noch Abiturient und beziehe Kindergeld.Ich arbeite nebenbei und bekomme an die 350€ pro
Monat(Aushilfe). Wie sieht das jetzt mit dem Kindergeld aus?
Ich darf ja 8004€ im Jahr verdienen. Zählt mein Nebenjob auch
mit zu den Einnahmen? Und das Gewerbe auch?
Hallo,
die Lage ist gut erfasst, die Freigrenzen bleiben soweit bestehen. Allerdings kann man ja beim Gewerbe auch noch einige Kosten entgegensetzen. Genauso wie bei normalem Einkommen noch Werbungskosten abgesetzt werden können. Anhand vieler Beispiele werden die wichtigsten Fragen auch im E-Book unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/E-Book-Die-10-… beantwortet. Dort kann man sicher noch ein paar weitere Fragen erkennen, die einem selbst auf der Seele brennen und bekommt fundierte Antworten.