guten tag, würde man sich als tierverhaltenstherapeut selbständig machen wollen,wäre da doch die entscheidung, meldet man ein kleingewerbe an oder ein normales gewerbe. klar ist das man nicht mehr wie 17500 im ersten jahr verdien würde mit dem gewerbe. nun kann es auch vorkommen dass man sich noch ein nebenjob dazu holt. was wäre da geeignet- kleingewerbe oder ein normales gewerbe. ich bin mir da einfach nicht sicher. vielleicht kann mir da jemand helfen…
AAAAAAAAAHHHHH…
sorry, ich kann es nicht mehr hören. Es gibt KEIN Kleingewerbe!! Gewerbe ist Gewerbe. Das einzige was sich unterscheidet ist die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer. ABER ES GIBT KEIN KLEINGEWERBE!!!
Es stimmt zwar… aber…
Hallo …
Sie haben sicherlich Recht mit Ihrer Aussage, aber zahlreiche Veröffentlichungen der IHK’s verwenden den Begriff des Kleingewerbes oder des Kleingewerbetreibenden, um über diese Bezeichnung den Unterschied zum Kaufmann deutlich zu machen.
Ich finde es nur mehr als verständlich, dass hierdurch immer und immer wieder dieselben Fragen auftauchen.
MfG
MGB-Consulting
Es gibt KEIN Kleingewerbe
Hi !
Du würfelst hier bunt einige Rechtsgebiete durcheinander. Diese Gebiete betreffen
- Gewerberecht (nach Gewerbeordnung GewO)
- Umsatzsteuerrecht (nach Umsatzsteuergesetz UStG)
- Einkommensteuerrecht (nach Einkommensteuergesetz EStG)
- Sozialversicherungsrecht
sämtliche Gesetze lassen sich auch auf http://www.gesetze-im-internet.de finden.
Das Gewerberecht unterscheidet nur danach, ob ein Gewerbe vorliegt oder nicht. Eine Unterscheidung nach Klein-, Mittel-, Groß-, Voll- oder Halbgewerbe und ähnlichen kursierenden Begriffen gibt es in diesem Rechtsgebiet nicht. Wenn also nach der GewO ein Gewerbe vorliegt, so muss dieses angemeldet werden. Und fertig.
Das Umsatzsteuerrecht basiert im Wesentlichen auf den Umsätzen (Begriff ist nahezu deckungsgleich mit dem Begriff der Einnahmen, aber nicht mit Gewinn/Verdienst). Wenn bestimmte Umsätze pro Jahr € 17.500 nicht übersteigen, dann kann man beim Finanzamt (nicht beim Gewerbeamt) als Kleinunternehmer (KU) geführt werden. Näheres kann im § 19 UStG nachgelesen werden. Auch in den Archiven dieses Brettes und des Brettes „Steuern“ finden sich schon diverse Hinweise zu Detailfragen zur KU-Regelung.
Das Einkommensteuerrecht schließlich ist dafür da, den Gewinn (Verdienst) zu ermitteln und diesen, wenn er eine bestimmte Höhe (den Grundfreibetrag) überschreitet, zu besteuern. Auch hierzu finden sich in den Archiven und den FAQ schon diverse Hinweise.
Die Sozialversicherung hier allen voran die Krankenversicherung unterscheidet durchaus, ob ein Nebengewerbe betrieben wird. Welche Kriterien dort erfüllt sein müssen, um bestimmte Folgen eintreten zu lassen, wurde schon sehr häufig im Brett „Versicherungen“ geklärt. Ein Blick dorthin, könnte diesbezüglich Aufklärung bringen.
BARUL76
Kleinunternehmerregelung oder doch nicht
guten tag, würde man sich als tierverhaltenstherapeut
selbständig machen wollen,wäre da doch die entscheidung,
meldet man ein kleingewerbe an oder ein normales gewerbe.
Man meldet nur ein Gewerbe an. Die Kleinunternehmerregelung wird gegenüber dem FA erklärt. http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerr…
klar ist das man nicht mehr wie 17500 im ersten jahr verdien würde
mit dem gewerbe.
Wenn das vorher klar ist, ist doch alles klar.
nun kann es auch vorkommen dass man sich noch
ein nebenjob dazu holt.
Also ein sozialversicherungspflichtiges oder pauschalversteuertes Arbeitsverhältnis? Keine weitere selbständige Tätigkeit, die man nebenbei macht?
was wäre da geeignet- kleingewerbe
oder ein normales gewerbe.
Das Gewerbe.
ich bin mir da einfach nicht
sicher. vielleicht kann mir da jemand helfen…
Es geht dir nur um die Frage, Kleinunternehmerregelung oder nicht. Es geht um die Umsatzgröße und die MwSt. Soweit sich die therapeutische Dienstleistung an Privatpersonen richtet, können die eh nichts mit der Umsatzsteuer auf der Rechnung anfangen, da die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Andererseits kann der Unternehmer selbst auch keine Vorsteuer „ziehen“, was er sich aber bei diesem Gewerbe eh wahrscheinlich in Grenzen halten würde. Kommt aber auch darauf an, wieviel er beabsichtigt zur Gründung zu investieren. Denn als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer müsste er dann die MwSt. der Anschaffungen nicht „mitfinanzieren“, sondern kann sie abziehen.
Servus,
hierzu:
Die
Kleinunternehmerregelung wird gegenüber dem FA erklärt.
http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerr…
die kleine Korrektur, dass die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nicht erklärt oder beantragt werden muss, sondern nur die Option zur Regelbesteuerung. So wie es in der von Dir verlinkten Quelle auch steht.
klar ist das man nicht mehr wie 17500 im ersten jahr verdien würde
mit dem gewerbe.Wenn das vorher klar ist, ist doch alles klar.
Überhaupt nicht. Wer als Kleinunternehmer vorwiegend für Unternehmer tätig ist, muss sich genau überlegen, ob er die Kleinunternehmerbesteuerung tatsächlich in Anspruch nehmen will, oder ob er sich damit nicht selber in den Stiefel pinkelt.
Das hier:
Kommt aber auch darauf
an, wieviel er beabsichtigt zur Gründung zu investieren.
ist nur ein Aspekt der Entscheidung. Die Verhältnisse in der regelmäßigen Tätigkeit sind u.U. viel wichtiger.
Schöne Grüße
MM
Dass die Anmeldung der Tätigkeit ein Ding ist,
und ob man es umsatzsteuerlich als Unternehmen oder Kleinunternehmen betreibt, ein anderes,
wurde hier bereits erläuter.
Hier gibt es ein paar Argumente ob die Nutzung der Kleinunternehmer-Regelung jeweils
sinnvoll sein könnte oder nicht: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#kleinuntern…
Gruß JK