Kleingewerbe oder Liebhaberei ?

Hallo Leute, ich hoffe, ich stelle diese Frage nicht
zum 5000-sten Mal…

Also, folgende Situation:
Ich bin derzeit als Angestellter beschäftigt und möchte
ein Kleingewerbe anmelden, bzw. als Kleinunternehmer
ein Gewerbe anmelden, sozusagen als Nebentätigkeit.

Ich bin graphisch und musikalisch recht geschickt und
verdiene für T-Schirt-Designs bereits Provisionen. (Wer
sich das mal anschauen möchte, über
www.spreadshirt.net)
Desweiteren hätte ich die Möglichkeit, kleine
Musikstücke zu geringen Preis zu veräußern.

Ich würde diese Tätigkeiten gerne anmelden, um nicht
wegen Steuerhinterziehung Probleme zu bekommen.

Mein Problem dabei ist, dass ich in diesem Rahmen
Computerprogramme und Musikinstrumente anschaffen
würde, diese würde ich dann auch gerne steuerlich
absetzen.
Da mir jedoch manchmal die Ernsthaftigkeit an der Sache
fehlt, bzw. ich die Provisionseinnahmen auch gar nicht
steuern kann (betreibe selber keine Werbung), kann es
auch mal dazu kommen, dass ich sehr wenig Einnahmen
hätte und meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung sehr
lange negativ bleiben könnte. (Ich rechne fast damit).

Somit könnte mir das Finanzamt Liebhaberei vorwerfen.
Die daraus resultierenden Probleme möchte ich natürlich
auch nicht haben…

Meine Frage ist nun, mit welchen Handlungen bin ich nun
am besten aufgestellt, wie soll ich mich verhalten.

Weitere Fragen sind noch:

  • Muss ich mich für diese „Selbstständigkeit“ in
    irgendeiner Form versichern? Eig. bin ich über meinen
    Arbeitgeber in jeder Form sozialversichert.
  • Kann ich meine Ausgaben für das Kleingewerbe
    (Programme und Instrumente) auch mit Einkommen aus
    nicht selbsständiger Arbeit verrechnen?

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe,

NelloW

Hallo, das klingt echt kompliziert und ich kann dir da leider nicht weiterhelfen… :frowning:

Hallo NelloW!

deine Programme und Musikinstrumente, die Du anschaffen möchtest, kannst Du generell „abschreiben“. Das Wort soltle geläufig sein. Durch diese Abschreibungen hast Du am Anfang einen großen Minusbetrag auf deinem Geschäftskonto, kannst ihn aber über mehrere Jahre absetzen.

Vielleicht ist für Dich auch Leasing eine Alternative. So hast Du monatliche Kosten und nicht einen dicken Batzen, den Du zahlen musst.

Da Du ein Privatunternehmen fürst, bist Du beispielsweise auch, wenn Du diese Versicherungen hast, via Hausrat, Rechtsschutz und Haftpflicht, versichert.

Wenn Du ein Kleingewerbe aufmachst, werden alle Kosten und Erträge auch hier anfallen. Du musst immer unterscheiden, was „privat“ und was „geschäftlich“ ist. Daher kannst Du Kosten für den Betrieb auch nur bei den betrieblichen Kosten verbuchen.

Da würde ich aber lieber einen Steuerberater fragen in so einer Situation. Viel Glück undErfolg! Anne

Hallo,

>Ich würde diese Tätigkeiten gerne anmelden, um nicht
wegen Steuerhinterziehung Probleme zu bekommen.

Das ist schon mal dumm passiert zu sagen. Er weiß ja jetzt jeder, dass du auf obiger Seite arbeiten angeboten hast, anschließend schreibst du gleich, dass du die Tätigkeit in Zukunft anmelden möchtest. Daraus kann jeder erkennen, dass das was Du bisher eingenommen und gemacht hast nicht angemeldet war.

>kann es
auch mal dazu kommen, dass ich sehr wenig Einnahmen
hätte und meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung sehr
lange negativ bleiben könnte. (Ich rechne fast damit).

das ist kein Problem, bei Existenzgründern ist das häufig gerade am Anfang so, dass durch große Investitionen Verluste entstehen. Das Finanzamt betrachtet dies gerade im Fall der Liebhaberei über mehrere Jahre insgesamt, so dass du keine Angst haben muss, durch ein Jahr mit Verlust Probleme zu bekommen.

>Muss ich mich für diese „Selbstständigkeit“ in
irgendeiner Form versichern?

eigentlich brauchst Du im Rahmen der Nebentätigkeit (etwa 15 h die Woche) keine Krankenversicherung, sofern du über eine andere Tätigkeit krankenversichert bist. Andere Versicherungen wurde ich auch nicht abschließend, da es meist Geldverschwendung ist. Maximal eine geschäftliche Haftpflichtversicherung, für den Fall, dass Du deinen Geschäftspartnern einen ungewollten Schaden zugefügt. Wie der auch immer aussehen mag. Da würde ich mich aber bei einem Experten erkundigen, auch der Gang zu einem Steuerberater oder zumindest der Besuch bei einem Existenzgründerseminar wird es sicher helfen.

Hallo,

>Ich würde diese Tätigkeiten gerne anmelden, um nicht
wegen Steuerhinterziehung Probleme zu bekommen.

Das ist schon mal dumm passiert zu sagen. Er weiß ja jetzt jeder, dass du auf obiger Seite arbeiten angeboten hast, anschließend schreibst du gleich, dass du die Tätigkeit in Zukunft anmelden möchtest. Daraus kann jeder erkennen, dass das was Du bisher eingenommen und gemacht hast nicht angemeldet war.

>kann es
auch mal dazu kommen, dass ich sehr wenig Einnahmen
hätte und meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung sehr
lange negativ bleiben könnte. (Ich rechne fast damit).

das ist kein Problem, bei Existenzgründern ist das häufig gerade am Anfang so, dass durch große Investitionen Verluste entstehen. Das Finanzamt betrachtet dies gerade im Fall der Liebhaberei über mehrere Jahre insgesamt, so dass du keine Angst haben muss, durch ein Jahr mit Verlust Probleme zu bekommen.

>Muss ich mich für diese „Selbstständigkeit“ in
irgendeiner Form versichern?

eigentlich brauchst Du im Rahmen der Nebentätigkeit (etwa 15 h die Woche) keine Krankenversicherung, sofern du über eine andere Tätigkeit krankenversichert bist. Andere Versicherungen wurde ich auch nicht abschließend, da es meist Geldverschwendung ist. Maximal eine geschäftliche Haftpflichtversicherung, für den Fall, dass Du deinen Geschäftspartnern einen ungewollten Schaden zugefügt. Wie der auch immer aussehen mag. Da würde ich mich aber bei einem Experten erkundigen, auch der Gang zu einem Steuerberater oder zumindest der Besuch bei einem Existenzgründerseminar wird es sicher helfen.

Auch dir empfehle ich die Lektüre meines kostenlosen eBooks zum Nebengewerbe:
http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/06/17/e-book…