Hallo!
Ich will mich neben meinem Beuf noch Selbstständig machen. Jetzt bin ich in der Planungsphase und überlege wie ich mich beim Finanzamt anmelden soll.
Also, ich möchte erstmal einen Internetshop mit dingen des Täglichen bedarfs wie Werkzeuge, Spielzeug u.s.w. eröffnen.
Ist es Ratsam es erstmal als Kleinstgewerbe anzumelden, oder kann ich mich später nicht mehr Umstellen lassen???
Kleinstgewerbe hat glaube ich den Vorteil das ich ohne einen Steuerberater auskommen würde.
Was wäre die beste möglichkeit???
Servus,
erstmal: Ein Gewerbe ist ein Gewerbe. Da gibts keine Unterschiede in der Anmeldung. Und ohne StB kommt z.B. auch die nicht ganz so kleine BASF aus - es gibt keine Vorschriften, wie man seine steuerlichen Angelegenheiten klar kriegt (von seltenen Fällen abgesehen, für die in manchen Ländern ein Fiskalrepräsentant vorgeschrieben ist, aber das gehört nicht hierher).
Wegen „Klein…“ muss man unterscheiden:
(1) Kleinunternehmer im Sinn des § 19 Abs 1 UStG, bei dem keine USt erhoben wird und
(2) Kleingewerbetreibender im handelsrechtlichen Sinn, den früheren „Minderkaufmann“, der keine Bücher führen und Jahresabschlüsse aufstellen muss.
Beide werden aber nicht auf irgendeine besondere Weise angemeldet. Auch andere Dinge wie Freistellung vom Kammerbeitrag bei kleinen Erträgen sind nicht von vornherein festgelegt.
Schöne Grüße
MM