Kleingewerbe ohne Gewerbeanmeldung?

hallo,

ich hatte gerade eine Diskussion mit einem Kollegen.

Er meinte, für ein Kleingewerbe, bei einem Gewinn unter 17.000 Euro (in Bezug auf Büroservices, Übersetzungen, freie Mitarbeit in Projektmanagement /Planung) benötigt man keine Gewerbeanmeldung.

Man muss natürlich bei der Steuererklärung Einnahmen und Ausgaben angeben (also ich hab z.B. 300 Euro bei Fa. eingenommen durch Telefondienst oder Planungshilfen oder Übersetzungen, davon 100 Euro an Benzin, Porto und Telefonkosten ausgegeben, also 200 Euro Gewinn).

Dann werden 200 Euro „versteuert“, in dem berechnet wird wieviel Steuern man in den jeweiligen Verhältnissen zu zahlen hat und wieviel tatsächlich bezahlt wurde und dann am Ende des Jahre wird jeweils das nachbezahlt was nötig ist (oder auch nicht).
Man ist als Kleingewerbe, nicht nicht einmal zur Buchhaltung verpflichtet.

Habe ich das richtig verstanden? Wenn man hin und wieder etwas nebenbei macht, muss dies nciht als Gewerbe angemeldet werden?

Grüße
Jasmin

ich hatte gerade eine Diskussion mit einem Kollegen.

kommt vor :smile:

Er meinte, für ein Kleingewerbe, bei einem Gewinn unter 17.000
Euro (in Bezug auf Büroservices, Übersetzungen, freie
Mitarbeit in Projektmanagement /Planung) benötigt man keine
Gewerbeanmeldung.

Eventuell meint er eine Freiberufliche Tätigket (siehe Unterschiede Gewerbe/Freiberuf: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php)
Aber auch ein kleines Gewerbe muss angemeldet werden.

Man muss natürlich bei der Steuererklärung Einnahmen und
Ausgaben angeben (also ich hab z.B. 300 Euro bei Fa.
eingenommen durch Telefondienst oder Planungshilfen oder
Übersetzungen, davon 100 Euro an Benzin, Porto und
Telefonkosten ausgegeben, also 200 Euro Gewinn).

Jo kommt für ein Kleinunternehmen hin.
Beim privaten für das Gewerbe genutzten PKW wird aber eine km-Pauschale angesetzt und nicht die Verbrauchskosten.

Dann werden 200 Euro „versteuert“, in dem berechnet wird
wieviel Steuern man in den jeweiligen Verhältnissen zu zahlen
hat und wieviel tatsächlich bezahlt wurde und dann am Ende des
Jahre wird jeweils das nachbezahlt was nötig ist (oder auch
nicht).

Jo. Stimmt so für die Einkommensteuer.

Die Nutzung der Kleinunternehmerregelung ist aber unabhängig von Gewerbe/Freiberuf.
Lesestoff etwa ab hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe2.php

Man ist als Kleingewerbe, nicht nicht einmal zur Buchhaltung
verpflichtet.

Das Thema ist nochmal unabhängig. Infos auch im eben angegebenen Link

Habe ich das richtig verstanden? Wenn man hin und wieder etwas
nebenbei macht, muss dies nciht als Gewerbe angemeldet werden?

Wenn es einmalig oder ähnlich selten ist muss es nicht angegeben werden.

Ansonsten ist es Gewerbe (Anmeldung bei Stadt und Finanzamt) oder Freiberuf (Anmeldung nur bei Finanzamt).

Grüße
JK