Kleingewerbe ohne Gewinn?

Guten Tag,

Person A möchte gerne ein kleines Gewerbe betreiben. Konkret geht es um den Bau von Audioschaltungen im Kleinspannungsbereich. Diese stellt Person A her und verkaufe sie. Person A hat Spaß daran und möchte damit keinerlei Gewinn erzielen. Nur wenn Person A bei Ebay 10-20 Geräte einstellt die vom Preis her nur die Materialkosten abdecken kommt er ja schon in den gewerblichen Bereich oder?

Person A ist durchaus gewillt ein Kleingewerbe anzumelden, nur ist er noch in Ausbildung, bezieht Kindergeld, muss seinen Lebensunterhalt komplett selbst sichern und liegt schon ziemlich hart an der Kindergeld Einkommensgrenze. Wenn A ein Gewerbe mit 500€ Gewinn im Jahr anmeldet liegt er schon über den 7xxx (die genaue Zahl habe ich grade nicht parat) Euro. Auf die 500€ Gewinn kommt A aber nicht. Andererseits ist ein Gewerbe ohne Gewinn kein Gewerbe… schätze ich.

Wer hilft mir ein wenig Licht in’s Dunkle zu bringen was genau für Person A der Beste Weg zum Handel mit seinen Geräten ist? Ich bedanke mich im Vorraus :smile:

Klingt unglaublich ist aber so.
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Wer hilft mir ein wenig Licht in’s Dunkle zu bringen was genau
für Person A der Beste Weg zum Handel mit seinen Geräten ist?

Es sein zu lassen.
Warum?
Aufgrund er Situation von A (Ausbildung, Kindergeld, Einkommensgrenze) handelt sich A mit der Errichtung des Gewerbes mehr Ärger ein, als was es bringt. Und einbringen, also Gewinn, tut es ja nach A’s Aussage nichts!
Also, gleich sein lassen.
Allein die Anmeldung des Gewerbes setzt einige behördliche Stellen in Bewegung, die A Fragen stellen werden. A ist aber auf staatliches Geld (Kindergeld) angewiesen. Da ein Gewerbe üblicherweise einer Investition bedarf, hier im Fall insbesondere der Materialkosten, ist schon fraglich wieso A Geld dafür übrig hat? Aber o.k., jetzt fragt die Kindergeldstelle ob er denn mit dem Gewinn nicht aus dem Bezug herausfüllen würde; und schon fängt die Kacke an zu dampfen. Jetzt müsste A denen sagen, gar keinen Gewinn erzielen zu wollen, damit er weiterhin sein Kindergeld bekommen kann. Glauben die das? Nein, denn das ist gegensätzlich einer Gewerbeerrichtung. Dem FA kann A das gleich gar nicht erzählen, denn fehlt gänzlich die Gewinnerzielungsbasicht ist steuerlich eigentlich kein Gewerbe sindern Liebhaberei. Das ganze jetzt noch ebay anzubieten, sich dort den Status des gewerblichen Händlers anzuheften bringt aber wieder das FA auf den Plan, da die längst solche Marktplätze „beobachten“ und sich die Daten von ebay geben lassen. Letztlich kommen noch die Verkaufskosten (gebühren usw.) hinzu, dann noch die Gewährleistungsrechte und alle anderen Kosten und es wird leicht ein Minusgeschäft draus.
Meldet sich jetzt schon wieder die Kindergeldstelle und will jeden Monat eine GuV wird A aufschreien und den tag der Gewerbeanmeldung verfluchen mit folgenden Satz: „Huuuuuu, warum habe ich nur dieses Sch… Gewerbe nur angemeldet, huuuuuu.“

Der Gedanke für einen Azubi ein paar Mücken neben zu machen ist gut. Geht aber mit dem Gewerbe hier völlig daneben.

Gewerbe ist was für Leute, die keine Unterstützungen bekommen und keine Grenzwerte zu beachten haben. Also für Leute die einen richtigen Job, gutes Geld verdienen. Obwohl die es wieder nicht nötig hätten. Klingt unglaublich ist aber so.

  • Ich kann das sehr gut verstehen !
  • Während meiner Ausbildung hatte ich bereits meine eigene Firma (offiziell)!

Was die staatlichen Zuschüsse betrifft, kann ich mich nur dem Beitrag von „SCHRITT2“ anschliessen !!!

Aber - und das sollte man auch beachten:

Es gibt immer Mittel und Wege!
Meiner währe, über einen Freund oder anderes Familienmitglied das ganze
offiziell zu machen. Wenn Person „A“ kein besonders gutes Verhältnis zur eigenen Familie hat, dann würde ich „persönlich“ kleinere Firmen aus der elektronikbrange anrufen und fragen, ob die interesse hätten, diese Idee zu vermarkten.

… Sind deine Schaltungen gut ?, Qualitativ ? Kz-Fest ?
… Stellen die etwas besonderes dar ? Oder einfach nur günstiger als im Laden ??
… Das währen z.B. Fragen, welche man der Person „A“ stellen würde!

Erzähle näheres und eventuell kommt jemand auf PERNSON „A“ zu !?!

Viel Erfolg!

PS: Ich würde es niemals aufgeben !

HINWEIS: Keine rechtliche Beratung, absoluter Grenzfall.
Dieses Aussage stellt NUR meine eigene Erkenntnis dar !

Person A sollte zunächst mal exakt klären, wieviel „Luft“ er noch bei der Einkommensgrenze zum Kindergeld hat:
Exaktes Brutto (incl. Weihnachtsgeld und steuerfreien Zulagen plus Zinsen)
minus Werbungskosten(-pauschale)
minus Sozialversicherung
minus besondere Ausbildungskosten.
Das Ganze unter 7680€!
Ausführlich: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Danach ist klar, wieviel Gewinn (=Einnahmen-Ausgaben) aus Kindergeld-Sicht noch gemacht werden „darf“.

Person A ist durchaus gewillt, ein Kleingewerbe anzumelden, …

Man kann nur ein Gewerbe anmelden.
Ob man es umsatzsteuerlich als Unternehmen betreibt, oder dabei die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist eine zweite Sache.

Ob seine Tätigkeit aus steuerlicher Sicht ein Gewerbe oder „Liebhaberei“ (=Hobby) ist, bzw. ob er Gewinn oder Verlust macht, sollte exakt mit einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermittelt werden.
Ggf. kann das Finanzamt bzw. die Kindergeldkasse (folgenreicher!) einen Nachweis darüber verlangen, dass kein Gewinn erzielt wurde.

Gruß JK