Jemand hat Gewerbe angemeldet. Gewinnabsichten hat er allerdings keine. Er bestellt Autoreifen für einen großen Bekanntenkreis. Die Jungs wollen gute Autoreifen für wenig Geld. Ihr wisst schon, Audi-Club hier, Opel-Freunde da. Die Reifen werden gekauft - nicht gelagert. Montage lassen die Fahrer selber anderswo machen. Das Gewerbe dient lediglich dazu von Großhändlern gute Preise zu erzielen. Der Einkaufspreis ist quasi der Verkaufspreis. Manchmal wird aufgerundet. Also, bei der Einnnahmen-Ausgabenrechnung sind beide Seiten gleich. Was wird Eurer Meinung nach das FA sagen oder machen?? Danke im voraus. Felix
Jemand hat Gewerbe angemeldet. Gewinnabsichten hat er
allerdings keine.
Ich vermute, dass er irgendwann doch mal einen Gewinn mitnehmen will.
Z. B. Wenn er mal nicht an die Kumpels, sondern an den Nachbarn von gegenüber verkauft.
Es wird sagen: "Es handelt sich um Liebhaberei und wir
erkennen die Betriebsausgaben nicht an."
Das ist ja auch in Ordnung. Betriebsausgaben hat er ja auch =
0. Ja und die Reifen die einkauft werden laufen unter?
Desweiteren läuft die ganze Geschichte meines Wissens nach unter "Unlauterem Wettbewerb"da ja die regulären Reifenverkäufer ausgeschlossen werden.Und ich galube das mann per Gesetzt zu Gewinn verplichtet ist ( bin nicht ganz sicher)da euer Vorhaben sonst nur Verwaltungsaufwand für FA bedeutet.