kennt sich jemand damit aus, wie das ist, wenn ein
Kleinunternehmer Auftäge von privat Personen annimmt…
Kann er dann auch an die privat Personen unter Berücksichtigung des
§19 UStG eine Rechnung stellen?
Es liegt an seiner Unternehmereigenschaft (hier Kleinunternehmer), wie er die Rechnung stellt.
Egal ob er eine an Lieschen Müller von nebenan oder an die BASF schreibt: Es kommt keine Mehrwertsteuer drauf.
Wie sieht das aus, mit dem Überweisungseingangskonto. Kann
dies das eigene/private Konto des Kleinunternehmers sein,
Ja, kann er machen;
muss aber schön notieren, was gewerblich einkommt und die Belege/Kontoauszüge mit seinen Gewerbeunterlagen 10 Jahre aufheben.
muss ein seperates Bankkonto für die Geschäftsvorfälle existieren?
Muss nicht, aber macht das Ganze evtl. einfacher.
Aber das würde doch keinen Sinn machen, denn dann
kann der Kleinunternehmer ja das verdiente Geld gar nicht für
private Zwecke nutzen?!
Er kann es nutzen, wie er will.
Er muss halt nur in seiner Einnahmen-Überschussrechnung exakt festhalten, wo es herkommt und den Gewinn seines Gewerbelis ermitteln.
(und er sollte, wenn er Gewinn macht, Geld für die Einkommensteuer aufheben!)
Wie sieht das tatsächlich aus?
Etwas Lesestoff: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Dort vor allem die Abschnitte zum Thema Buchhaltung.
Beste Grüße
JK