Kleingewerbe, privat Personen und Bankverbindung

Hallo @ all,

kennt sich jemand damit aus, wie das ist, wenn ein Kleinunternehmer Auftäge von privat Personen annimmt… Kann er dann auch an die privat Personen unter Berücksichtigung des §19 UStG eine Rechnung stellen?

Wie sieht das aus, mit dem Überweisungseingangskonto. Kann dies das eigene/private Konto des Kleinunternehmers sein, oder muss ein seperates Bankkonto für die Geschäftsvorfälle existieren? Aber das würde doch keinen Sinn machen, denn dann kann der Kleinunternehmer ja das verdiente Geld gar nicht für private Zwecke nutzen?! Wie sieht das tatsächlich aus?

Freue mich über jede Hilfe und jede Antwort.

Beste Grüße
laetta

Kleinunternehmer, Rechnungen und Bankverbindung
Servus,

Kann er dann auch an die privat Personen unter Berücksichtigung des
§19 UStG eine Rechnung stellen?

Klar. Was spricht dagegen?

Wie sieht das aus, mit dem Überweisungseingangskonto. Kann
dies das eigene/private Konto des Kleinunternehmers sein, oder
muss ein seperates Bankkonto für die Geschäftsvorfälle
existieren?

Muss nicht, macht aber die ganze Chose sehr viel einfacher - und bei extern erledigten Aufzeichnungen beiläufig auch billiger.

Aber das würde doch keinen Sinn machen, denn dann
kann der Kleinunternehmer ja das verdiente Geld gar nicht für
private Zwecke nutzen?!

Warum nicht? Ein gelegentlicher Übertrag vom Geschäftskonto auf das Privatkonto reicht dafür völlig aus. Wenn man den z.B. monatlich oder sonst in einem regelmäßigen Rhythmus vornimmt, kann man auf diese Weise sehr einfach den Überblick behalten, dass nicht mehr entnommen wird, als da ist.

Schöne Grüße

MM

kennt sich jemand damit aus, wie das ist, wenn ein
Kleinunternehmer Auftäge von privat Personen annimmt…
Kann er dann auch an die privat Personen unter Berücksichtigung des
§19 UStG eine Rechnung stellen?

Es liegt an seiner Unternehmereigenschaft (hier Kleinunternehmer), wie er die Rechnung stellt.
Egal ob er eine an Lieschen Müller von nebenan oder an die BASF schreibt: Es kommt keine Mehrwertsteuer drauf.

Wie sieht das aus, mit dem Überweisungseingangskonto. Kann
dies das eigene/private Konto des Kleinunternehmers sein,

Ja, kann er machen;
muss aber schön notieren, was gewerblich einkommt und die Belege/Kontoauszüge mit seinen Gewerbeunterlagen 10 Jahre aufheben.

muss ein seperates Bankkonto für die Geschäftsvorfälle existieren?

Muss nicht, aber macht das Ganze evtl. einfacher.

Aber das würde doch keinen Sinn machen, denn dann
kann der Kleinunternehmer ja das verdiente Geld gar nicht für
private Zwecke nutzen?!

Er kann es nutzen, wie er will.
Er muss halt nur in seiner Einnahmen-Überschussrechnung exakt festhalten, wo es herkommt und den Gewinn seines Gewerbelis ermitteln.
(und er sollte, wenn er Gewinn macht, Geld für die Einkommensteuer aufheben!)

Wie sieht das tatsächlich aus?

Etwas Lesestoff: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Dort vor allem die Abschnitte zum Thema Buchhaltung.

Beste Grüße
JK

Du warst schnelle fertig. :smile:

*rüberwink*

Gruß JoKu

DANKE
1000x DANKE für die super schnelle Hilfe!!!

muss ein seperates Bankkonto für die Geschäftsvorfälle existieren?

Muss nicht, aber macht das Ganze evtl. einfacher.

Es ist schon deshalb einfacher, damit man seinen Geschäftspartnern und Kunden nicht nach kurzer Zeit eine neue Bankverbindung mitteilen muss und damit wie ein Depp dasteht. Exemplarisch ein Auszug aus den AGB einer Bank, die günstige Girokonten anbietet:

Die […] führt das Girokonto als Privatkonto. Werden über das Girokonto erkennbare Geschäftsumsätze getätigt, hat die […] das Recht, das Girokonto unter Wahrung einer angemessenen Frist zu kündigen.

Und glaub mir, sie und jede andere wird von diesem Recht Gebrauch machen.
Merke: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Merke außerdem: Wer schon grundlegende Dinge versemmelt, sollte vom Unternehmertum Abstand nehmen.
Merke Teil 3: Schuld hat am Ende natürlich immer die böse Bank, wie sollte es anders sein.