Kleingewerbe später anmelden Situationsbeispiel

Hallo,

ich produziere seit langer Zeit Videos auf Anfrage. Mittlerweile läuft das alles so gut, dass ich regelrecht mit Aufträgen überschüttet werde & sich eine Anmeldung als Kleingewerbe lohnt.

Ich möchte allerdings aus privaten Gründen erst ab März 2012 ein Kleingewerbe anmelden.

Ist es legal, wenn ich JETZT Kostenvoranschläge schreibe, eventuell die Aufträge auch schon durchführe & ab März dann die Rechnung zuschicke?

Einen Kostenvoranschlag schreiben & evtl. ausführen ist doch keine Gewerbepflichtige Tätigkeit, solange ich dafür keine Rechnung schreibe, oder?

Grüße!

Hallo dorkd,

sorry, wenn ich Dir nicht wirklich helfen kann. Ich bin kein Experte, sondern nur ein interessierter Laie.

Mein Gefühl (!) sagt mir, dass auch Kostenvorschläge und Auftragsdurchführungen bereits eine als gewerblich anzusehende Geschäftstätigkeit darstellen.

Konkret könnte es Konstellationen geben (Schriftwechsel, Belege, steuerlich abzusetzende Kosten, Reklamationen, Mängelrügen, Schadenersatzforderungen u.ä.) die Bezug auf Termine nehmen müssen (aus Auftraggeberseite), die dann vor der angemeldeten Gewerbstätigkeit liegen. Das kann eigentlich nicht sein.

Aber - wie oben geschrieben - nur Gefühl, ohne rechtliches Hintergrundwissen.

Viele Grüße
tussi01

Hi dork,
sorry da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Sauber ist es wohl nicht,denn wie wollte ein Prüfer/Zöllner oder wer auch immer (wird wohl nicht passieren) dich im Jan. erwischt wissen, das du im März ein Gewerbe anmeldest? Ergo wäre es Schwarzarbeit.
Aber ich bin im dem Thema echt nicht drin.
Gruß
dr.mos

Beider Ausübung eines Gewerbebetriebes ist für die Anmeldepflicht nicht die Frage maßgebend, ob es sich „lohnt“…
Sobald sie gewerblich tätig werden müssen Sie das Gewerbe nmelden und Steuern bezahlen. Wenn Sie nicht genug damit verdienen, können Sie sogar die Verluster absetzen.

Kurz gesagt, Sie machen sich wegen Steuerhinterziehung strafbar, wenn Sie das Gewerbe erst später anmelden. Wenn ich die privaten Gründe mal so interpretiere, dass jemand Ansprüche gegen Sie hat oder dass Sie Sozialleistungen beziehen, dann wäre die Verschleierung des Einkommens aus dem gewerbe sogar Betrug.

Also aus rechtlicher Sicht gibt es nur einen Rat: Ab zum Gewerbeamt…

Hallo,

Bisher habe ich keine Einnahmen, sondern habe Aufträge zu Werbezwecken kostenlos abgearbeitet.

Die Frage wurde scheinbar falsch verstanden, ich Formuliere die Frage etwas um:

Kann ich einen unverbindlichen Kostenvoranschlag anbieten, den Auftrag ohne sofortige Bezahlung ausführen (und dann rückwirkend ab März eine Rechnung schreiben).

Ich führe praktisch einen Auftrag aus, lasse den Kunde aber erst nach der Gewerbeanmeldung bezahlen.

Grüße!

Hallo dorkd,

die Gewerbeordnung ist da in §14 (Anzeigepflicht) Absatz 1 Satz 1 erstmal ganz emotionslos:

„Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.“

Dabei ist schon alleine die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine gewerbliche Tätigkeit und natürlich gilt das für die Auftragserfüllung erst recht. Wann die zugehörige Rechnung erstellt wird ist dagegen erstmal unerheblich.
Das im Situationsbeispiel beschriebene Handeln erfüllt alle Voraussetzungen der Schwarzarbeit.

Falls also tatsächlich andere Gründe gegen eine Gewinnerzielung sprechen, würde ich jetzt entweder nicht tätig werden oder das Gewerbe anmelden (20,-€ Gebühr) aber noch keinen Gewinn erzielen. Ein angemeldetes Gewerbe ist ja noch nicht automatisch von Anfang an ein erfolgreiches Gewerbe. Anfangsinvestitionen können z.B. dazu führen, dass ich eine Gewerbe zunächst mit Verlust betreibe. Aber dazu weiss ein Steuerberater sicher mehr.

Hallo, kann leider nicht weiterhelfen.
MfG
KKl

Hallo,

ich produziere seit langer Zeit Videos auf Anfrage.
Mittlerweile läuft das alles so gut, dass ich regelrecht mit
Aufträgen überschüttet werde & sich eine Anmeldung als
Kleingewerbe lohnt.

Ich möchte allerdings erst ab März 2012
ein Kleingewerbe anmelden.

Ist es legal, wenn ich JETZT Kostenvoranschläge schreibe,
eventuell die Aufträge auch schon durchführe & ab März dann
die Rechnung zuschicke?

Einen Kostenvoranschlag schreiben & evtl. ausführen ist doch
keine Gewerbepflichtige Tätigkeit, solange ich dafür keine
Rechnung schreibe, oder?

Grüße!

Hallo,

m.E. wäre das eine Grauzone und am Rande der Legalität. Aber: wo kein Kläger, da kein Richter. Auf der Rechnung, die ja auch für das Finanzamt relevant ist, darf halt nicht stehen, dass die Leistung bereits in 2011 erbracht wurde.
Gruß

Hans

Das sehe ich eigentlich genauso. Aber Garantie möchte ich dafür nicht übernehmen.
Grüße!

Sorry für die etwas späte Antwort, Wihnachtsstress:

Die Antwort ist einfach. Im Gewerberecht kommt es nicht darauf an, wann sie das geld bekommen, sondern ab wann Sie das Gewerbe ausüben. Das beginnt dann, wenn sie für Arbeitsaufträge zur verfügung stehen.
D.h. Sobold sie einen Kostenvoranschlag erstellen oder jemanden anbieten, etwas gegen Bezahlung für ihn zu erledigen, sind Sie gewerblich tätig und müssen das Gewerbe anmelden.

Wann Sie bezahlt werden ist bestenfalls steuerrechtlich relevant. Und auch hier dürften die Behörden erkennen, wenn die Zahlung aus was für Gründen auch immer verzögert geistet wird. Steuerrechtlich würde dann die Zahlung im Zweifel der Zeitperiode zugeordnet, in der der Auftrag erledigt wurde.