Hallo,
ich produziere seit langer Zeit Videos auf Anfrage. Mittlerweile läuft das alles so gut, dass ich regelrecht mit Aufträgen überschüttet werde & sich eine Anmeldung als Kleingewerbe lohnt.
Ich möchte allerdings aus privaten Gründen erst ab März 2012 ein Kleingewerbe anmelden.
Ist es legal, wenn ich JETZT Kostenvoranschläge schreibe, eventuell die Aufträge auch schon durchführe & ab März dann die Rechnung zuschicke?
Einen Kostenvoranschlag schreiben & evtl. ausführen ist doch keine Gewerbepflichtige Tätigkeit, solange ich dafür keine Rechnung schreibe, oder?
Grüße!