Hallo,
Eine Frage zur Anmeldung eines Kleingewerbes: gibt es für Kleingewerbe dennoch auf Antrag beim Finanzamt eine Umsatzsteuer-Identnummer?
Wenn nicht, heißt das, Kleingewerbetreibende sind von der Pflicht entbunden, die Umsatzsteuer-Id auf Rechnungen aufzuführen? Muss statt dessen eine andere Information aufgeführt werden?
Vielen Dank,
Petra
Hallo Petra,
die Verpflichtung entfällt grundsätzlich, weil die Steuernummer (oder hilfsweise ID-Nummer) ja bloß wichtig ist, wenn der Empfänger der Rechnung Umsatzsteuer als anrechenbare Vorsteuer abziehen will. Wo nix ist, kann man nix abziehen und muß das dann auch nicht belegen. Um die Situation für die Rechnungsempfänger von vornherein klarzumachen, ist es sinnvoll (aber nicht vorgeschrieben), daß auf der Rechnung ein Vermerk steht: „Diese Rechnung enthält keine Umsatzsteuer wegen Besteuerung nach § 19(1) UStG“.
Wenn Du die USt-ID-Nummer brauchst, weil Du in nennenswertem Umfang Lieferungen aus anderen EU-Ländern erhältst, ist es eh gescheiter, auf 19(1) UStG zu verzichten, weil sich die USt auf innergemeinschaftlichen Erwerb bloß null auf null auflöst, wenn du selber den Vorsteuerabzug in Anspruch nimmst. Und dafür brauchst Du die Option zur Regelbesteuerung.
Schöne Grüße
MM
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Vielen Dank! (owT.)
Vielen Dank für Deine Hilfe!
Viele Grüße,
Petra