Kleingewerbe Umsatzsteuer

Hallo,

wenn ein Arbeitnehmer nebenbei ein sog. Kleingewerbe betreibt, muss er dann erst bei überschreiten des Steuerfreibetrages oder der Umsatzgrenze von 17.000 Euro eine MwSt ausweisen oder wird der Verdienst aus dem Arbeitnehmerverhältnis mit dem Gewinn aus dem Kleingewerbe addiert und es müsste dann in der Regel beim ersten Euro der im Kleingewerbe anfällt die MwSt ausgewiesen werden?

Vielen Dank im voraus!

Feivel

wenn ein Arbeitnehmer nebenbei ein sog. Kleingewerbe betreibt,
muß er dann erst bei überschreiten des Steuerfreibetrages
oder der Umsatzgrenze von 17.000 Euro eine USt ausweisen oder
wird der Verdienst aus dem Arbeitnehmerverhältnis mit dem
Gewinn aus dem Kleingewerbe addiert und es müsste dann in der
Regel beim ersten Euro der im Kleingewerbe anfällt die MwSt
ausgewiesen werden?

Nein, es zählt nur der Umsatz aus unternehmerischer Tätigkeit. Es gibt noch einige unternehmerische Umsätze, die nicht mit reinfallen, so z. B. aus Veräußerung von Anlagevermögen, dazu aber siehe § 19 UStG.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Die Regelbesteuerung findet erst im Jahr nach dem Überschreiten der 17.500€-Umsatzgrenze statt.

Dann ab dem ersten €

Gruß JK