Kleingewerbe: Umsatzsteuerbefreiung ja oder nein?

Hallo Zusammen,

um meine Frage besser darstellen zu können, möchte ich Euch erstmal erklären worum es sich bei meinem Kleingewerbe-Vorhaben handelt:

Seit ein paar Jahren betreibe ich nun Modellbau als Hobby. Nicht im Sinne von „Buddelschiffchen“ sondern im Wettbewerbs-Bereich mit RC-Cars.
Meine Fahrzeuge baue ich selbst - leider inzwischen eine Seltenheit in diesem Sport…

Ich bin in der Szene kein Unbekannter und meine Eigenbauten und Konstruktionen sind hinreichend bekannt und Wettbewerbserprobt.
Und seit einiger Zeit häufen sich nun die Anfragen anderer Fahrer nach meinen Cars, um diese Käuflich zu erwerben. Und daran würde ich auch gerne etwas Verdienen!
Die Käuferschafft in diesem Bereich ist recht Zahlungswillig. Kaufe ich die zur Herstellung benötigten Waren aber als Privatman ein, übersteigt der Preis des fertigen Produktes die Zahlungswilligkeit der Meisten! Ein Gewerbeschein muss also her.

Die Herstellung an sich kann ich (fast) komplett selbst übernehmen. Die dafür notwendigen Maschinen und Werkzeuge sind vorhanden.
Adressen von Zulieferern/Herstellern der, für meine Zwecke, benötigten Waren habe ich schon ausfindig gemacht. In der Buchhaltung bekomme ich etwas Unterstützung von meinem Schwager (Finanzberater)

Ich muss nicht davon leben, mein Geld verdiene ich mit einer hauptberuflichen Tätigkeit.

Für ein Klein-/Nebengewerbe steht einem nun ja die Entscheidung frei ob man Umsatzsteuer zahlt oder nicht (vorausgesetzt man bleibt unter der angegebenen Umsatzgrenze).
Und jetzt stellt sich mir die Frage ob es denn, gerade beim Einkauf von Waren/Artikeln von finanziellem Vorteil wäre auf die Umsatzsteuer-Befreiung zu verzichten?

Oder ob nicht gar so mancher Zulieferer/Hersteller mich nichtmal als Geschäftskunden (des Kleingewerbes wegen) aufnimmt?

Ich hoffe das mir Jemand Antworten auf meine Fragen geben kann!

Schonmal vielen Dank im Voraus!!!

Gruß, Daniel

Hallo Daniel,
im Wareneinkauf entsteht dir erstmal kein Nachteil - dein Vorlieferant berechnet dir die Vorsteuer ohnehin, ob du die nun steuerlich geltend machen kannst oder nicht.
Da es sich bei deinen Kunden ohnehin um Endkunden handelt, denen es schwerfallen wird, Vorsteuer für Ihre Modellfahrzeuge geltend zu machen :smile:, würde ich dir aus eigener Erfahrung raten, solange auf den bürokratischen Aufwand der Umsatzsteuer zu verzichten, wie du nur irgend kannst. Da Maschinen und Betriebsmittel eh schon vorhanden zu sein scheinen, entstünde dir auch hier im ersten Gang kein Vor- oder Nachteil.
Ich hoffe dir in deiner Entscheidungsfindung geholfen zu haben.

Gruß,
Dennis

Hallo Daniel,

ob Du auf die Umsatzsteuer verzichten kannst, hängt nicht zuletzt von Umfang Deines Gewerbes ab (hier ist ein Link zu den Grenzen http://www.unternehmerinfo.de/Lexikon/U/Umsatzsteuer…).

Wenn Du viele Teile zukaufen musst, ist es wahrscheinlich von Vorteil sein, wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist (wegen der Vorsteuer). Diese Vorsteuer bekommst Du für alles was du für Dein Gewerbe in irgendeiner Form benötigst (sämtliches Büromaterial, Computer [Du musst ja auch Rechnungen schreiben :smile:], Software usw. …).
Es lohnt sich über eine Exceltabelle das einfach mal auszurechnen (auch im Laufenden Jahr). Wenn die Einnahmen zu hoch sind, kann man z. B. ab Oktober schauen, ob Du nicht etwas benötigt wird um den Umsatz wieder zu senken (auch wenn Du privat schon einen Computer hast und über die Anschaffung eines neuen nur nachdenkst, kann sich das durchaus lohnen). Vielleicht musst Du auch eine Dienstreise machen usw. Es gibt vieles was die Steuerlast senkt. In diesen Fällen ist die Vorsteuer durchaus von Vorteil.

Wenn viele gewerbliche Kunden dabei sind, solltest man ohnehin auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten, da diese vorzugsweise dort einkaufen, wo sie die Vorsteuer auch wieder bekommen.

Unter diesem Link gibt es noch ein paar Entscheidungshilfen zu diesem Thema:
http://www.agrar.de/landfrauen/forum/index.php?topic…

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Viele Grüße
Ilka

Also erstmal das wichtigste vorab:

Grundsätzlich mach die Ust-befreiung das Endprodukt billiger!

Ich versuche die Thematik mit einem Rechenbeispiel zu verdeutlichen:

Variante 1 ohne Ust:
Einkauf : Man zahlt den vollen Endbetrag. Dieser zählt VOLL als Betriebsausgabe.

Verkauf : Netto = Brutto (ALLES was auf dem Konto eingeht zählt als Betriebseinnahme)

Variante 2 mit Ust:
Einkauf: Netto + Ust = Brutto.
Erst einmal zahlt man beim Lieferanten den vollen Bruttobetrag. Holt sich dann die Ust vom Finanzamt wieder (1/4jährlich). Als Betriebsausgaben zählt nur der Nettowert.

Verkauf: Netto + Ust = Brutto.
Brutto geht bei dir ein. Davon werden die Ust vom Finanzamt eingezogen (1/4 jährlich). Betriebseinnahme sind also nur der Nettobetrag.

Das ganze nochmal in Zahlen (der Einfachheit halber immer mit 100€ als BRUTTOwert gerechnet):

Angenommen das Model besteht nur aus 1 Teil (a 100€ Brutto).

Variante 1 ohne USt
Kosten : 100 €.

Variante 2 mit USt
Kosten : 84,03 € (weil 15,97€ vom Finanzamt zurück)

Erstmal sieht das ganze ja ganz gut aus, aber jetzt kommt die Einnahmen Seite. Angenommen Sie würden 100€ Gewinn machen wollen:

Endpreis (ohne Ust): 200€
Endpreis (mit Ust) : 219€ = (Ihr Wareneinsatz + 100 Gewinn + 19% Ust/MwSt)

Für Ihre Kunden würden die Materialkosten immer gleich viel Kosten.Denn was sie „sparen“ -die Ust- stellen Sie ihrem Kunden ja wieder in Rechnung und müssten dann die 19% von ihm kassieren.

Ihre Arbeit würde einen Kunden aber immer 19% mehr kosten.

Dem Steuerberater nachfragen: er kann den Fall genau anschauen und das beste daraus tun

Hallo Daniel,

ich betreibe ein Tonstudio nebengewerblich und mache alles ohne Vorzugssteuerfreiheit, sprich, ich zahle den regulären Preis. Vorteil ist die einfachere Buchhaltung in meinen Augen. Ich selbst bin auf dem Gebiet zwar kein Experte, kann mich aber an die Worte meiner damaligen Freundin erinnern (Steuerfachangestellte): "Wir machen das mit Umsatzsteuer, ist einfacher).

Wie gesagt, ich fahre ganz gut damit.

Gruß Eduard

Hallo,

Ich habe mir vor ca. 1 Jahr beim Arbeitsamt das kleine Buch STEUERTIPPS für EXISTENZGRÜNDER kostenlos mitnehmen können.

In dem Buch ist alles super aufgeführt,aber ich müsste xxxxSeiten an Sie schreiben damit es zu verstehen ist.

Ich lebe im Bundesland Bayern und somit sind in meinem Buch auch noch die Internetadressen
www.stmf.bayern.de und
E-mail [email protected] angegeben.

Die Bücher müsste es normalerweise für jedes Bundesland geben.

Gruß
monika61

Mein lieber Daniel,
für mich als Kaufmann sprichst Du leider in Rätseln, was es schwer macht, Dir sinnvoll zu helfen.

  1. Du willst etwas mit den Eigenbauten verdienen, aber Du musst davon nicht leben??
    Wenn ich etwas „verdienen“ will, dann heißt es, dass ich für das was ich an Leistung + Material + Ideenfindung aufwende, nicht nur meine Selbstkosten decke, sondern auch einen Gewinnaufschlag nehme und zu diesem Preis verkaufe!!
  2. Wenn Du so eine interessante Marktlücke bedienen kannst, wie Du sagst, warum traust Du dich dann nicht, auch einen ordentlichen Preis zu nehmen??
  3. Ich habe den Eindruck, dass man wohl Deine RC-Cars haben will, aber bitte nur für nen Appel + ein Ei!?
  4. Frag doch einfach Deine Lieferanten, ob Du bessere Konditionen erhälst, wenn Du als Unternehmer bei ihnen kaufst.
  5. Welche Einkaufs- und Verkaufsumsätze strebst Du überhaupt an.
  6. Es ist schon so, das Kleingewerbetreibende, die von der Ust. befreit sind, nicht unbedingt auf großes Interesse bei den Lieferanten stoßen, aber das kannst Du erst beurteilen, wenn Du die entsprechenden Konditionen der Anbieter kennst.
  7. Deine steuerlichen Fragen richte bitte direkt an das Finanzamt oder Deinen Steuerberater, denn die sind Fachleute. Ich darf auch keine entsprechenden Auskünfte geben.

Ich hoffe, etwas zu Deinen Überlegungen beigetragen zu haben.

MfG
Armand

Hallo!

Du kannst hierzu Rat Deines Sachbearbeiters einholen
(Tel. steht auf dem letzten Steuerbescheid oben rechts)

oder im Service-Centers Deines Finanzamtes

oder in der Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle
Deines Finanzamtes (Tel. über Vermittlung des
Finanzamtes oder (meine Empfehlung) direkt hin gehen
und direkt mit ihm persönlich reden)

schöne Grüße

Hallo,

Die dafür notwendigen Maschinen und Werkzeuge sind
vorhanden.

Solltest du dennoch über deine „Firma“ abschreiben, so sparst du Steuern.

Buchhaltung bekomme ich etwas Unterstützung von meinem
Schwager (Finanzberater)

Sehr gut, denn dies ist ein großer Knackepunkt wo viele dran scheitern.

Und jetzt stellt sich mir die Frage ob es denn, gerade beim
Einkauf von Waren/Artikeln von finanziellem Vorteil wäre auf
die Umsatzsteuer-Befreiung zu verzichten?

Wenn du viel einkaufst, zahlt sich das auf jeden Fall bei der Umsatzsteuer aus! Benötigt man kaum Waren (Rohstoffe) sollte man sich befreien lassen. Will man aber an Unternehmen verkaufen, fordern diese meist eine Rechnung mit Umsatzsteuer.

Oder ob nicht gar so mancher Zulieferer/Hersteller mich
nichtmal als Geschäftskunden (des Kleingewerbes wegen)
aufnimmt?

Diese Erfahrung habe ich bisher nicht gemacht. Die freuen sich doch auch über jeden Kunden - egal ob groß oder klein. Und meistens wird aus Klein ja auch Groß, und da wollen die Firmen einen ja gleich an sich binden. Allerdings kommt es natürlich farauf an, wieviel du abnimmst. Mengenrabatt bzw. Staffelpreise heißt hier das Zauberwort.

Ich hoffe das mir Jemand Antworten auf meine Fragen geben
kann!

Hab ich versucht… :wink:

Gruß

Sascha

Kaufe ich die zur Herstellung benötigten Waren aber als
Privatman ein, übersteigt der Preis des fertigen Produktes die Zahlungswilligkeit der Meisten! Ein Gewerbeschein muss also her.
>>Wieso: Wie kann man dann sparen ?? Die Umsatzseuer fällt bei Kleingewerbetreibenden auch an. Sollten Sie umsatzsteuerlich optieren ist auf die Verkauf des Gerätes Ust fällig.

Ich sags mal so. Sie sollten ihre Entscheidung nicht von der USt abhängig machen. Verzichten Sie auf die USt -Befreiung ist für jedes verkauftes Gerät USt fällig. Dafür haben Sie beim Einkauf die Möglichkeit sich die bezahlte USt wieder zurückzuholen.

Die USt soll den Endverbraucher also nicht sie belasten und somit sparen Sie durch die Anmeldung eines Gewerbes o.ä. nichts.

Um Verwaltungsaufwand zu minimieren; rate ich Ihnen zuerst von der Kleinunternehmerregelung gebrauch zu machen (Sie haben dann keinen Vorsteuer-Abzug beim Waren-Einkauf und müssen im GEgenzug den Verkauf nicht der Umsatzsteuer unterwerfen). Wenn sich das für Sie nicht rechnet, dann auch nicht eine mögliche Option.

Hallo Daniel,

leider kann ich dir nicht sagen, was günstiger für dich ist. Letztendlich ist es auch die Frage, welcher Aufwand dahinter steht und das kannst nur du abschätzen. Ich denke aber auch, dass du einen kompetenten Ansprechpartner beim Finanzamt finden kannst, der dir objektiv die Vor- und Nachteile aufzeigen kann.

Viel Erfolg

Schöne Grüße, Antje

Hallo Daniel,
wenn man keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlt, dann bekommt man auch keine Vorsteuer (gezahlte Umsatzsteuer) zurück. Was jetzt günstiger ist, kann ich leider nicht beantworten.
Gruß