Kleingewerbe und kosten

huhu ihr!

ich habe ein paar fragen zum thema kleingewerbe.

meine aktuelle situation sieht so aus:
ich bin 20, habe gerade mein abi gemacht und wohne bei meinen eltern. leider sieht es nicht so aus als würde ich dieses jahr einen ausbildungsplatz bekommen, weswegen ich mir überlegt habe, ob ich mich nicht für die überbrückungszeit mit einem kleingewerbe selbstständig machen könnte - als alternative zu einem minijob.

nun, ich bin beim arbeitsamt als ausbildungssuchend gemeldet und bin dementsprechend sozialversichert. meine krankenversicherung läuft über die familienversicherung.
ich bekomme keinerlei geld oder leistungen vom amt, mal abgesehen von meinem kindergeld.

soweit, so gut,

meine fragen nun:
ich habe nicht vor mit diesem kleingewerbe großes geld zu verdienen (geschätzt 100-200 euro/monat) weswegen ich gerne wüsste ob da irgendwelche kosten in form von versicherung und steuer auf mich zukommen würden.

sprich: kann ich dieses kleingewerbe als nebengewerbe betreiben (also meinen status als „hauptberufliche“ ausbildungssuchende beim amt behalten)?
ich habe bisher in erfarhung bringen können dass das geht, solange ich nicht mehr als 18 stunden die woche „arbeite“?

da ich unter 350 euro im monat verdienen würde, bekomme ich weiterhin mein kindergeld und kann in der familienversicherung bleiben?

und wie sieht das mit den sozialversicherungen aus? bisher bezahle ich da ja nichts (weil ich nix verdiene und als ausbildungssuchend gelte), kann das so bleiben? mit dem gewinn den ich machen würde, könnte ich sowas ja gar nicht bezahlen - also gibt es da grenzen und freibeträge?

steuertechnisch gibt es ja einen freibetrag von rund 7500 euro im jahr (hab die genaue zahl nun nicht im kopf), also würde ich auch keine steuern zahlen müssen?
zumal ich mich als kleinunternehmerin ja von der umsatzsteuer befreien lassen kann.

und zuguter letzt: angenommen ich bekomme dann im nächsten jahr einen ausbildungsplatz, kann ich dieses kleingewerbe wieder problemlos abmelden?

natürlich würde ich mich nochmal genau bei den betreffenden ämtern informieren, allerdings wäre es schön wenn mir hier der eine oder andere schonmal erklären könnte, in welche richtung das geht und ob es überhaupt so möglich ist wie ich mir das denke.

liebe grüße und schonmal vielen dank für die antworten!

Hi InsertCoinHere,

du schreibst ja gar nicht um was für ein Gewerbe es sich handelt.

Natürlich kannst du ein Gewerbe anmelden, es betreiben und weiterhin als Ausbildungsstelle-Suchende gemeldet bleiben. Wie sich das jedoch versicherungsmässig entwickeln wird ist mir unbekannt.
Du kannst auch ein Gewerbe ausüben und dieses nachträglich anmelden. Hauptsache du meldest es an. Einer meiner ehemaligen Arbeitgeber hatte sein Gewerbe erst nach 1,5 Jahren angemeldet. Einige Bundesländer sind gnädig, die anderen hartnäckig.

Gruss
Paula

Servus,

daß Du hiermit:

Einer meiner ehemaligen
Arbeitgeber hatte sein Gewerbe erst nach 1,5 Jahren
angemeldet.

das Begehen einer Ordnungswidrigkeit empfiehlst, ist Dir klar, hoffe ich? In § 14 Abs 1 GewO steht das Wörtlein „gleichzeitig“, und wenn man „nach 1,5 Jahren“ als gleichzeitig auffassen will, braucht es dafür wohl eine ziemliche Dosis Einstein.

Einige Bundesländer sind gnädig, die anderen
hartnäckig.

Bundesländer?? Die Gewerbeordnung ist Bundesrecht, Zuständigkeit für ihre Verwaltung liegt bei den Gemeinden. Landesrecht kann ich da nicht finden.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,

danke für die Richtigstellung. Das es eine Ordnungswidrigkeit ist wusste ich nicht. Er hatte damals die 30 DM für die Anmeldung gezahlt. Mehr nicht. Keine Geldstrafe für Verspätung oder ähnliches. Das war in NRW.

Einige Bundesländer sind gnädig, die anderen
hartnäckig.

Bundesländer?? Die Gewerbeordnung ist Bundesrecht,
Zuständigkeit für ihre Verwaltung liegt bei den Gemeinden.
Landesrecht kann ich da nicht finden.

Das hatte ich nicht gemeint. Vielleicht hätte ich schreiben sollen: Einige Beamte sind gnädig und lassen auch mal die Fünfe grade sein, während andere einen mit Paragraphen, Verordnungen und Rechnungen regelrecht bombadieren.

Nette Grüsse
Paula

huhu!

vielen dank schonmal für die antworten.

also ich würde das kleingewerbe natürlich vorher anmelden und erst aufträge abwickeln, wenn ich die steuernummer und das „OK“ von allen seiten habe. ich will ja keinen ärger provozieren :smile:

ja also, es soll im großen und ganzen die arbeit eines mediengestalters sein. logos, flyer, webseiten… usw

meine schulische ausbildung geht in die richtung, weswegen ich da schon einige erfahrung mit habe und vorallem viel spaß dadran.

nungut, es kommen des öfteres freunde und bekannte auf mich zu und fragen ob ich ihnen da nicht etwas erstellen könnte. bisher musste ich das halt unentgeltlich machen - wäre ja sonst schwarzarbeit.

da es aber doch jedesmal viel arbeit und aufwand ist, würde ich schon gerne etwas geld damit verdienen - die frage ist nun das „wie“?

ein kleingewerbe schien mir da am passensten - über infos zum thema sozialversicherung würde ich mich immer noch sehr freuen :smile:

sonnige grüße!

meine fragen nun:
ich habe nicht vor mit diesem kleingewerbe großes geld zu
verdienen (geschätzt 100-200 euro/monat) weswegen ich gerne
wüsste ob da irgendwelche kosten in form von versicherung und
steuer auf mich zukommen würden.

Die (Einkommen-)Steuer beginnt erst bei einem Jahresgewinn jenseits der 7000€

sprich: kann ich dieses kleingewerbe als nebengewerbe
betreiben (also meinen status als „hauptberufliche“
ausbildungssuchende beim amt behalten)?

Ja, aber das AAmt über Deine Absicht informieren.

ich habe bisher in erfarhung bringen können dass das geht,
solange ich nicht mehr als 18 stunden die woche „arbeite“?

Stimmt (aber sind es nicht 15h?).
http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#arbeitslos

da ich unter 350 euro im monat verdienen würde, bekomme ich
weiterhin mein

kindergeld

Einkünftegrenze auch jenseits 7000€ http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

und kann in der familienversicherung bleiben?

Grenze 2008: 355€

und wie sieht das mit den sozialversicherungen aus? bisher
bezahle ich da ja nichts (weil ich nix verdiene und als
ausbildungssuchend gelte), kann das so bleiben?

Ja.

steuertechnisch gibt es ja einen freibetrag von rund 7500 euro
im jahr (hab die genaue zahl nun nicht im kopf), also würde
ich auch keine steuern zahlen müssen?

Ja google mal nach „Grundfreibetrag“

zumal ich mich als kleinunternehmerin ja von der umsatzsteuer
befreien lassen kann.

Ob dassinnvoll ist, wird hier diskutiert:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#mit_mehrwer…

und zuguter letzt: angenommen ich bekomme dann im nächsten
jahr einen ausbildungsplatz, kann ich dieses kleingewerbe
wieder problemlos abmelden?

Ja oder einfach weiterlaufen lassen und ein paar € nebenher verdienen.
Bei Azubis muss aber derArbeitgeber informiert werden.

natürlich würde ich mich nochmal genau bei den betreffenden
ämtern informieren, allerdings wäre es schön wenn mir hier der
eine oder andere schonmal erklären könnte, …

Lesestoff: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

liebe grüße
JK

vielen dank joku!

du machst mir mut :smile:

wo informiere ich mich denn da nun am besten als erstes? bei meinem arbeitsamt berater? den muss ich ja sowieso informieren, und der weiß auch über versicherungen und co bescheid?

liebe grüße und vielen dank :smile:

Als erstes mal Planen, was Du die ersten 3 Monate dafür ausgeben musst und einnehmen willst. UNd wie Du Werbung machen willst.

den muss ich ja sowieso informieren,

stimmt.

und der weiß auch über versicherungen und co bescheid?

hoffenlich.

Aber am besten selbst hingehen und mit denen reden

liebe grüße
JK