Kleingewerbe und Steuernummer ?

was muss ich als kleingewerbetribender eigentlich alles auf eine rechnung schreiben. mwst befreiung,klar. muss da irgentwo eine steuernr. auftauchen oder andere nummer auftauchen ?

Servus,

mwst befreiung,klar.

ist mir gar nicht klar. Kannst Du dazu bissel was mehr sagen, bitte?

Schöne Grüße

MM

hab mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt, das ich für
mein nebengewerbe keine mwst beziehe…

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Hallo,

hab mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt, das ich für
mein nebengewerbe keine mwst beziehe…

Was Du meinst nennt sich „Klein unternehmer regelung“.

VG
Sebastian

kann mir denn keine zu meiner eigentlichen frage auskunft geben?
muss ich als kleinunternehmer nachkleinunternehmerregelung so etwas wie
steuernr. und andere nummern auf rechnung angeben.
hab da z.b jetzt grad eine vorliegen da steht drauf:
steuer nr:
ust.id :

bitte um hilfe!
danke

Servus Mario,

kann mir denn keine zu meiner eigentlichen frage auskunft
geben?

doch, eigentlich schon. War nicht böse gemeint - mir gings eher darum, dass Du aufpassen solltest mit „gehtehklar“: Der Kleingewerbetreibende ist im Umsatzsteuerrecht nicht definiert, und der Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 UStG ist nicht, ich wiederhole nicht, steuerbefreit.

Was auf einer Rechnung draufstehen muss, ist betreffend USt in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählt, hier isser zum Nachlesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Weil diese Bestimmung die relativ Engste ist, gilt in allen anderen Zusammenhängen (Zivilrecht etc.) nichts anderes. Besondere Vorschriften für Kleinunternehmer im Sinn von § 19 Abs 1 UStG finden sich ebendort:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Man sieht, dass es Vereinfachungen bloß hinsichtlich § 14a Abs 1,3,7 UStG gibt:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14a.html

Es gilt also für den vorgelegten Sachverhalt, dass ein Kleinunternehmer genauso wie ein Regelversteuerer seine Steuernummer oder ersatzweise seine USt-ID-Nummer angeben muss.

Beiläufig: Wenn ein anderer dem Unternehmer die Rechnungen formularmäßig vorgibt, so wie im Sachverhalt vorgetragen, kann es je nach übrigen Gegebenheiten gut sein, dass der Unternehmer gar keiner ist, sondern in Wirklichkeit (aus steuerlicher Sicht) Arbeitnehmer. In diesem Fall kann er seine Rechnungen grade gestalten wie er will, es ist dann eh egal.

Schöne Grüße

MM