Hallo!
Nein, das ist dein Wareneinstand. Dein Umsatz ist als Kleinunternehmer 300 €, als Regelbesteuerer wäre er 300 € abzgl. Umsatzsteuer, also bei deutscher Umsatzsteuer 300 € / 1,19 = 252,10 €.
Für die Kleinunternehmerregelung im ersten Jahr kommt es auf den zu Beginn der unternehmerischen Betätigung erwarteten Umsatz an. Dieser ist allerdings jahreszeitanteilig umzurechnen, wenn du also im Oktober beginnst, darf dein erwarteter Umsatz nicht höher als 17.500 € x 3/12 = 4.375 € sein.
Wenn der Umsatz sich besser entwickelt als erwartet, ist das unschädlich, solange du bei der Erwartung mit Sorgfalt geschätzt hast.
Im Folgejahr gilt dann zunächst der Vorjahresumsatz, hier ist auch jahresanteilig umzurechnen, wenn der auf 12 Monate hochgerechnet über 17.500 € liegt, bist du raus aus der Kleinunternehmerregelung. Zudem darf der erwartete Umsatz des Folgejahres nicht über 50.000 € liegen.
Schöne Grüße!
P.S.: Mit gebrauchten Handys Geld zu verdienen, ist nicht so einfach, denn man hat haufenweise Probleme mit Retouren, Gewährleistungsfällen und, je nach Zahlungsmodalität, auch mit Zahlungsausfällen. Zudem können enttäuschte Kunden ziemlich viel Wirbel mit Beschwerden bei Ebay und Strafanzeigen machen, die, selbst wenn sie unberechtigt sein sollten, nervig sein können.