xx513
1
Guten Abend,
ich stehe gerade auf dem Schlauch. Keine Häme, bitte! 
Also: Jemand ist Kleingewerbetreibender und ist daher von der USt befreit.
Nun nahm Jemand eine Leistung eines Unternehmens in Anspruch und erhielt darüber eine Rechnung:
17,24 € Nettobetrag
02,76 € Umsatzsteuer (16 %, da von 2006)
________
20,00 € Gesamtbetrag
Welcher Betrag ist denn nun im Feld 17 (Bezogene Leistungen) der EÜR anzugeben?
Beabel
2
Hallo
Also: Jemand ist Kleingewerbetreibender und ist daher von der
USt befreit.
Nun nahm Jemand eine Leistung eines Unternehmens in Anspruch
und erhielt darüber eine Rechnung:
17,24 € Nettobetrag
02,76 € Umsatzsteuer (16 %, da von 2006)
________
20,00 € Gesamtbetrag
Welcher Betrag ist denn nun im Feld 17 (Bezogene Leistungen)
der EÜR anzugeben?
Als Kleinunternehmer interessieren immer nur die BRUTTO-Beträge.
Beatrix
Servus,
Kleinunternehmer i.S.d. § 19 I UStG sind nach deutschem Recht nicht von der USt befreit.
Schöne Grüße
MM