Kleingewerbe + USt

Guten Abend,

ich stehe gerade auf dem Schlauch. Keine Häme, bitte! :wink:
Also: Jemand ist Kleingewerbetreibender und ist daher von der USt befreit.

Nun nahm Jemand eine Leistung eines Unternehmens in Anspruch und erhielt darüber eine Rechnung:

17,24 € Nettobetrag
02,76 € Umsatzsteuer (16 %, da von 2006)
________
20,00 € Gesamtbetrag

Welcher Betrag ist denn nun im Feld 17 (Bezogene Leistungen) der EÜR anzugeben?

Hallo

Also: Jemand ist Kleingewerbetreibender und ist daher von der
USt befreit.

Nun nahm Jemand eine Leistung eines Unternehmens in Anspruch
und erhielt darüber eine Rechnung:

17,24 € Nettobetrag
02,76 € Umsatzsteuer (16 %, da von 2006)
________
20,00 € Gesamtbetrag

Welcher Betrag ist denn nun im Feld 17 (Bezogene Leistungen)
der EÜR anzugeben?

Als Kleinunternehmer interessieren immer nur die BRUTTO-Beträge.

Beatrix

Servus,

Kleinunternehmer i.S.d. § 19 I UStG sind nach deutschem Recht nicht von der USt befreit.

Schöne Grüße

MM