Hallo,
können im Falle eines Kleingewerbes, mit dem Übersetzungen im Ausland (z.B. Tschechien) und in Deutschland angeboten werden, Rechnungen auch in der Fremdwährung (z.B. Kronen) ausgestellt werden?
Müsste es sich in diesem Fall um eine Umrechnung des Euro-Preises handeln (also 10 Euro = 249 Kronen) oder können Festpreise in Kronen angegeben werden, die fürs Finanzamt wieder in Euro umgerechnet werden (also 250 Kronen = 10,04 Euro)?
Beste Grüße,
Zocker_88