Hallo,
eine ganz allgemeine Frage, wie es bei Kleingewerbe aussieht: ist es möglich, Verluste aus dem Vorjahr gegen die Gewinne aus dem aktuellen Jahr aufzurechnen? Oder geht das bei Kleingewerbe gar nicht?
Hallo,
eine ganz allgemeine Frage, wie es bei Kleingewerbe aussieht: ist es möglich, Verluste aus dem Vorjahr gegen die Gewinne aus dem aktuellen Jahr aufzurechnen? Oder geht das bei Kleingewerbe gar nicht?
Servus,
entscheidend ist (es gibt paar Spezialitäten, aber die lass ich hier weg) der Gesamtbetrag der Einkünfte - alles zusammen, aus Gewerbebetrieb, aus nichtselbständiger Arbeit, aus Land- und Forstwirtschaft etc. etc.
Wenn dieser negativ ist, wird er zuerst auf das Vorjahr zurückgetragen. Damit wird dann die ESt für das Vorjahr niedriger festgesetzt. Wenn dann noch etwas vom negativen Betrag übrig ist, wird er vorgetragen.
In dem Jahr, in dem der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, kann man eine Beschränkung des Verlustrücktrages beantragen. Das ist z.B. dann nützlich, wenn im Vorjahr ein kleiner positiver Betrag da war, der noch nicht zur Festsetzung von ESt geführt hat, aber im Folgejahr mehr anfallen könnte. Wenn der Verlustrücktrag z.B. auf Null beschränkt wird, wird der gesamte negative Gesamtbetrag der Einkünfte auf das Folgejahr vorgetragen.
– Generell ist das Kleingewerbe ein Begriff aus dem Handelsrecht, angelehnt („Geringfügigkeit“) auch aus dem Sozialversicherungsrecht. steuerlich gibts keine Sonderbehandlung; allenfalls beim Kleinunternehmer, aber da gehts bloß um die Umsatzsteuer.
Schöne Grüße
MM