Kleingewerbe vs. Ebay

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Thema Kleingewerbe.
Fallbeschreibung: ich plane ein Kleingewerbe anzumelden um auf DAWANDA (Hobbybastlerportal wo „Künstler“ ihre Werke verkaufen)ein Paar meiner Schöpfungen zu verkaufen.

Ich bin aber bisher auch bei Ebay sehr aktiv und verkaufe hier immermal meinen alten Hausrat etc. also Dinge von mir die ich nicht mehr brauche.

Wenn ich nun ein Gewerebe angemeldet habe kann ich dann weiterhin „privat“ auf Ebay (oder auch auf Flohmärkten)meine „alten Sachen“ verkaufen oder läuft das dann automtisch mit unter dem Gewerbe und müsste somit v.a. Steuerlich berücksichtig werden?
Vielen Dank für ihre Hilfe

Hallo Melli,

Laut deiner Aussage bist du Künstler somit Freiberufler.
Du kannst deine Sachen sicherlich auch weiterhin privat verkaufen. Das währe ja sonst so das wenn du ein Autohaus hast und dein eigenes Auto Privat verkaufen möchtest auch über die Firma verkaufen müsstest. Das ist unsinnig.

Erkundige dich aber vorsichtshalber beim Gewerbeamt

Gruß Marvin

Fallbeschreibung: ich plane ein Kleingewerbe anzumelden um auf
DAWANDA (Hobbybastlerportal wo „Künstler“ ihre Werke
verkaufen)ein Paar meiner Schöpfungen zu verkaufen.

Ich bin aber bisher auch bei Ebay sehr aktiv und verkaufe hier
immermal meinen alten Hausrat etc. also Dinge von mir die ich
nicht mehr brauche.

Wenn ich nun ein Gewerebe angemeldet habe kann ich dann
weiterhin „privat“ auf Ebay (oder auch auf Flohmärkten)meine
„alten Sachen“ verkaufen oder läuft das dann automtisch mit
unter dem Gewerbe und müsste somit v.a. Steuerlich
berücksichtig werden?

Hallo,

im Grunde können die Ebay-Verkäufe normal weiterlaufen. Hier muss allerdings glaubhaft gemacht werden, dass es sich tatsächlich nur um aussortierten Hausrat handelt. Einen Fall in ähnlicher Art hat man unter http://www.betriebsausgabe.de/blog/2011/03/17/was-pr… schon einmal beschrieben. Im Zweifelsfall sollte immer Rücksprache mit einem Steuerberater gehalten werden, um alle Eventualitäten des Einzelfalls genauer zu klären. Gerade wenn sehr viele Aktivitäten bei Ebay stattfinden, ist hierbei Vorsicht geboten, da diese Einnahmen schnell dem eigentlichen Unternehmenszweck zugeordnet werden könnten.

Vielen Dank für ihre Info. Aber ich werde auch sicher nicht über die 17.500ter Grenze kommen, selbst wenn ich ebay dazurechne. Das sind wie gesagt immer nur kleinere Dinge die da den Bestizer wechseln.
VIELEN DANK

Als kleiner Hinweis:

Auch Private Einnahmen zählen als Gewinn.
D.h. Diese musst du auch beim Finanzamt mit der nächsten Einkommenssteuererklärung berücksichtigen.

lg. marvin