hallo.
hab ich gerade in einer ebay-auktion gelesen:
„Allen „Haar-in-der-Suppe-Suchern“, selbsternannten (wahrscheinlich
nicht ausgelasteten) „Hobby-Juristen“, notorischen Profilneurotikern
und Leuten, die fast immer was zum Meckern finden, sei gesagt: Ich
betreibe ein Kleingewerbe und keinen Versandhauskonzern !“
bringt diese bemerkung dem „kleingewerbetreibenden“ irgendwas?
ich hätte gemeint, zunächst mal hat jeder gewerbetreibende dieselben
verpflichtungen und rechte dem kunden gegenüber, egal wie groß oder
klein einer der beiden ist.
wenn der kleingewerbetreibende nicht die zeit hat bzw. sich keinen
anwalt leisten kann, um z.B. ordentliche AGBs aufzusetzen und die für
ihn relevanten gesetze zu studieren, ist das doch sein pech.
oder existieren wirklich sonderregelungen, die das geschäftsleben
kleiner händler vereinfachen und sie vor „nicht ausgelasteten
hobby-juristen“ schützen?
gruß
michael
Tach,
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie bestimmte Umsatzgrößen nicht überschreiten. Vielleicht stellte er Rechnungen ohne USt aus und Kunden wollten dauernd Rechnungen mit Ust-Ausweis… .
Oder sie wollten seine USt-Ident.-Nr, auf der Rechnung und er hat sich keine besorgt, weil er keine braucht.
Wenn jemand ein Kleingewerbe betreibt und nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist er kein Kaufmann, und die meisten Regeln des HGB finden auf ihn keine Anwendung. Welche Bedeutung das bei eBay haben kann, weiß ich nicht so recht; jedenfalls die HGB-Normen, die ich kenne (das ist nur ein kleiner Teil) scheinen mir da keine Rolle zu spielen.
Ich frage mich, ob das eBay-Mitglied vielleicht darauf hinaus möchte, dass es als Kleingewerbetreibender kein Unternehmer sei und also z.B. § 447 BGB keine Anwendung finde und auch die Gewährleistung abbedungen werden kann. Damit würde er sich allerdings irren.
Levay