Hallo,
ich habe seit 2010 ein Gewerbe (biete technische Dienstleistungen mit nur minimalem Materialeinsatz an ca. 10% des Umsatzes ist Material) und hatte 2010 unter 17.500€ Umsatz und habe keine Umsatzsteuer abgeführt und auch nicht die MwSt ausgewiesen.
2011 habe ich es genau so weiter gemacht.
Jetzt habe ich 2011 aber schon über 40.000€ Umsatz gemacht, habe mich also beim Finanzamt brav gemeldet und erfahren, ich muss deshalb ab 1.1.2012 Umsatzsteuer abführen.
Soweit alles klar.
Ich mache als Abrechnung die Einnahmenüberschussrechnung und buche die Rechnungen immer bei Zahlungseingang:
Also Rechnungsdatum z.B. 20.12.2010, Kunde hat 10.01.2011 gezahlt, also wird der Umsatz zum Jahre 2011 gezählt.
Jetzt meine Frage:
Ich erstelle z.B. dieses Jahr am 20.12.2011 eine Rechnung, natürlich noch ohne MwSt. Der Kunde zahlt aber erst im Jahre 2012. Muss ich dann die 19% Umsatzsteuer trotzdem abführen oder nicht? Es ist ja steuerlich der 2012 Umsatz, aber ich habe keine MwSt ausgewiesen, da die Rechnung noch von 2010 war.
Noch eine kleine Zusatzfrage, die Einnahmenüberschussrechnung darf ich doch auch 2012 weiter machen, so lange mein Gewinn unter 50.000€ bleibt?
Vielen Dank!
Gruß Jochen