Kleingewerbe - Welche Belege braucht das Finanzamt

Hallo,

da „googlen“ keine Erfolg brachte wird die Frage mal hier gepostet in der Hoffnung, dass jemand helfen kann bzw. eigene Erfahrungen
geschildert werden:
Es wurde ein Kleingewerbe (private Zimmervermietung) angemeldet und nun muss das erste Mal eine entsprechende Steuererklärung mit Anlage GSE und EÜR gemacht werden. Alle Ausgaben wurden zusätzlich zu Anlage EÜR in tabellarischer Form auf einem gesonderten Blatt aufgeführt. Bei den Ausgaben sind etwa 400 Einzelposten zusammen gekommen. Und da setzt die Frage an: Erwartet das Finanzamt von JEDEM der 400 Einzelbelege eine Kopie oder genügt diese Tabelle mit den Angaben Datum, Firma (wo gekauft), Ort, Gegenstand, Preis brutto, Preis netto und Zweck der Anschaffung?
Gleiche Frage bei den Einnahmen. Es wurden selten Quittungen ausgestellt und davon gibt es keine Kopien. Reicht für die Einnahmen also auch eine solche Tabelle?
Die Hilfe der geschätzten Forenleser ist sehr willkommen!

Allgemeingültige Info:

Bei einem Gewerbe genügen die Tabellen (einnahmen Ausgaben, Abschreibung, Fahrtkosten) und GSE mit EÜR.
Sogar die EÜR ist bis zu gewissen Grenzen freiwillig (steht in der Anleitung zur EÜR).

Die Belege müssen aber 10 Jahre gut sortiert aufgehoben werden.

Und vielleicht kommt sogar mal jemand vom FA zum „Hausbesuch“.

Gruß JK