Hallo! Eine Frage! Wie verhält es sich, wenn ich Kleingewerbe 2011 anmelde und dann nicht mehr als 17500 Euro Umsatz mache (Onlineshop)Schmuck. Ich zahle dann z.B. beim Wareneinkauf Schmuck ect. + 19 Prozent UMST und beim Verkauf keine Umsatzsteuer ect… kann ich den Gewinn z.B. nach eigenen Aufwand usw…z.B. 600 Euro pro Monat behalten? Oder wird mir dann noch etwas abgezogen? Ich arbeite 30 Stunden als Angestellter…und verdiene nicht allzu viel…+ Kleingewerbe soll sich ja auch lohnen…für ein Rechenbeispiel wäre ich sehr dankbar!Ich finde kein konkretes im Internet!
Nette Grüsse Michael
soll sich ja auch lohnen…für ein Rechenbeispiel wäre ich sehr
dankbar!Ich finde kein konkretes im Internet!
Dein Rechenbeispiel:
Umsatz: 17.500€
- Ausgaben: 7.000€
= Gewinn-Vor-Steuer: 10.500€
Einkommenssteuer: ca. 450€
Gewinn: 10.050€
Nur mal als grobes Beispiel.
Wobei ich aber nicht zu 100% weiss ob mein beispiel richtig ist.
Ich übernehme keine Gewähr dafür!
Kleiner Tipp:
Hallo, vielen Dank! Vielleicht weiss dieses ja noch einer detaillierter? Wäre nett! Grüsse Michael
Eigentlich schon… was mir hier aber auffällt… Ich gehe davon aus, dass du dich Umsatzsteuer befreit hast, aber wenn dies der Fall ist, kannst du nicht bei dir die UST wegfallen lassen und bei Einkäufen die VST berücksichtigen, diese muss herausgerechnet werden. Ich kenne deine ganze Situation nicht, aber ich meine schon, dass dein Gewinn bei deiner ESt-Erklärung deinem Bruttoeinkommen hinzugerechnet wird. Ich hatte damals keinerlei Einkommen, aber meine Gewinne/Verluste wurden dem Einkommen meines Mannes hinzugerechnet. Ich muss sagen, ich war sehr unsicher was bestimmte Dinge angeht und investierte in ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater, diese Rechn. kann ich auch absetzen.
Sorry, das ich nicht allzuviel helfen konnte. VG KIKI1969
Wie verhält es sich, wenn ich Kleingewerbe
2011 anmelde und dann nicht mehr als 17500 Euro Umsatz mache.
Kann ich den Gewinn z.B. nach eigenen Aufwand usw…z.B. 600 Euro pro Monat behalten? Oder wird mir dann noch etwas abgezogen? Ich arbeite 30 Stunden als
Angestellter…und verdiene nicht allzu viel…+ Kleingewerbe soll sich ja auch lohnen…für ein Rechenbeispiel wäre ich sehr dankbar!
Hallo,
auch beim Kleingewerbe kommt man nicht um die Einkommenssteuer herum. Diese hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. An einem Beispiel erklärt bedeutet das:
Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis pro Jahr: 6.000 Euro
- Einkommen aus dem Kleingewerbe pro Jahr: 4.000 Euro
- Werbekosten und andere steuerlich absetzbare Kosten: 3.500 Euro
= zu versteuerndes Einkommen: 6.500 Euro
Aufgrund des Freibetrages, der in diesem Jahr bei 8.004 Euro liegt (siehe auch http://www.betriebsausgabe.de/blog/2010/03/29/welche…), fallen bei diesem Einkommen keine weiteren Steuern an.
Anders sieht es in folgendem Fall aus:
Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis pro Jahr: 8.000 Euro
- Einkommen aus dem Kleingewerbe pro Jahr: 6.000 Euro
- Werbekosten und andere steuerlich absetzbare Kosten: 5.000 Euro
= zu versteuerndes Einkommen: 9.000 Euro
In diesem Fall muss die Einkommenssteuer gezahlt werden. Sie wird allerdings, weil der Freibetrag selbst noch abgezogen wird, eher gering ausfallen. Als Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis ist dabei das Bruttoeinkommen berechnet worden, bei dem Einkommen aus dem Kleingewerbe haben wir den reinen Umsatz angenommen. In den absetzbaren Kosten sind also Werbekosten, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte und Betriebsausgaben enthalten. Wie hoch die zu zahlende Steuer ausfällt, hängt dann allerdings davon ab, welche Steuerklasse zugrunde liegt und ob ein Kinderfreibetrag oder ähnliche Werte vorhanden sind. Genaue Auskünfte kann deshalb nur ein Steuerberater geben.
Ich kann da leider auch nicht weiter helfen. Gruß! Anne
Danke euch grüsse :Ich kann da leider auch nicht weiter helfen. Gruß! Anne