Hallo allerseits,
wenn sich eine Person neben seinem Beruf ein 2. Standbein aufbaut, welche Rechtsform muss er wählen, um im Rahmen eines Kleingewerbes die Mehrwertsteuer auf getätigte Umsätze einbehalten zu können? Oder ist die Rechtsform egal und einzig die Höhe des Umsatzes zählt? Zählt dazu auch das Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis?
MfG
H.
Servus,
Oder ist die Rechtsform egal und einzig
die Höhe des Umsatzes zählt?
So ists.
Zählt dazu auch das Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis?
Nein, sondern bloß die Umsätze, die im Rahmen des Unternehmens ausgeführt werden, mit paar Ausnahmen und Feinheiten. Einzelheiten unter § 19 Abs. 1 UStG.
Schöne Grüße
MM
Hallo Heiko!
Was Du suchst, gibt es nicht.
Für gewöhnlich addiert ein Unternehmer zum Nettobetrag die Umsatzsteuer und führt die eingenommene Umsatzsteuer nach Abzug der an andere Unternehmer gezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) ans Finanzamt ab.
Wer nach der Kleinunternehmerregelung wirtschaftet, berechnet keine Umsatzsteuer, nimmt deshalb auch keine Umsatzsteuer ein und führt keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Der Kleinunternehmer kann die selbst gezahlten Umsatzsteuerbeträge, die z. B. in Lieferantenrechnungen enthalten sind, nicht beim FA geltend machen, wird also diesbezüglich wie ein privater Endverbraucher behandelt.
Wer für sein Gewerbe Anschaffungen und Einkäufe tätigen muß oder regelmäßig Ausgaben hat, die Umsatzsteuer enthalten (z. B. Tanken, Telefon, Internet), produziert mit der Kleinunternehmerregelung vermeidbare Kosten. Wer per Fahrrad zum Babysitten fährt, muß für diese Tätigkeit nicht nennenswert investieren und braucht auch keine Lieferanten. Für solche Tätigkeiten kann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein, weil man auch dem Endkunden Kosten erspart und damit einen kleinen Wettbewerbsvorteil hat.
Gruß
Wolfgang
Servus Wolfgang,
nach dem Wortlaut von § 19 (1) UStG ist die Formulierung in der Frage richtig: Tatsächlich wird „imaginäre“ USt vereinnahmt, bloß nicht abgeführt.
Unabhängig von dieser Spitzfindigkeit wird jemand, der am Markt gegenüber Nicht-Unternehmern auftritt, mit den Preisen kalkulieren dürfen, die dieser Markt „incl. USt“ hergibt. Für mich als Verbraucher ists gleich, was in dem Preis, den ich für etwas bezahle, an Steuern und Abgaben drinsteckt.
Grundsätzlich hast Du hier natürlich Recht:
Wer für sein Gewerbe Anschaffungen und Einkäufe tätigen muß
oder regelmäßig Ausgaben hat, die Umsatzsteuer enthalten (z.
B. Tanken, Telefon, Internet), produziert mit der
Kleinunternehmerregelung vermeidbare Kosten.
Aber im Fall von „privaten“ Kunden muss die Einnahmenseite gegengerechnet werden. Die Kleinunternehmerregelung also ein relativer Vorteil für die von Dir so geliebte selbständige Dienstbotenwirtschaft…
Schöne Grüße
MM