Guten Tag, Kleinunternehmer R. hatte eine 4 Jahre lang
geführte Kleinunternehmung (Kurierfahrten)im Jahr 2009 abgemeldet, da nun ein anderes Gewerbe angemeldet wurde was bessere Umsätze bringt. Was ist nun in der EÜR zu beachten? Das einzige was angeschafft wurde, war ein altes gebrauchtes Auto, was durch den geringen Wert sofort abgeschrieben wurde.
Für das erste, abgemeldete Gewerbe ist eine Aufgabebilanz zu erstellen.
nicht zwingend.
Bei kleinen unbedeutenden Betrieben verzichtet das FA schon mal darauf.
Sag das mal denen hier…
Und auch wenn keine Aufgabebilanz gefordert wird-der Aufgabegewinn ist trotzdem entsprechend zu ermitteln!
Danke, nur was ist wenn das Fahrzeug schon so alt ist,
das es dafür keine 100€ mehr gibt? Andere Güter gibt
es auch keine mehr!!! Gewinn im Abmeldejahr sehr gering.
Dann gibts zumindest 99 € Aufgabegewinn