Ich arbeite normal vollzeit, bin also auch krankenversichert, ich will anfangen nebenbei einen Webdesign Dienst aufzubauen, dementsprechend muß ich zuerst ein Kleingewerbe anmelden, (ca. 30€).
Ich will das alles so kostengünstig wie möglich halten, ich weiss selber das ich einen Internetanschluss, einen PC, Software und Webspace brauche und bezahlen muss.
Meine Frage ist, was kommt nach der Gewerbeanmeldung
auf mich zu? Meldet sich irgend eine Kammer, eine Genossenschaft oder irgendsowas wo ich automatisch Mitglied bin und Beiträge zahlen muss ???
Ich hatte mal ein Gewerbe im Einzelhandel (Textilien) angemeldet, nach einigen Wochen
war ich ungewollt Mitglied in der Berufsgenossenschaft und in der IHK was ich vorher nicht wusste und das ist das was ich jetzt nicht weiss wenn ich dieses Gewerbe anmelde.
Kleingewerbeanmeldung:
Webdesign - Onlinehandel - Bild- und Grafikbearbeitung
Hallo,
es könnte sich wieder die IHK melden, weil man da automatisch Mitglied wird. Aber mit einem Schreiben als Kleingewerbetreibender kann der Beitrag entfallen.
Dann kommt das Finanzamt wegen UsSt.Erklärung, bzw. Voranmeldung und hier im LDK Kreis muß man auch noch Gerwerbemüllabfuhr bezahlen.
Gruß Günter
Hallo,
die Beerufsgenossenschaft (dürfte die Verwaltungs-BG http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungs-Berufsgenos… sein) meldet sich auch (bzw. eigentlich muß man sich da selbst melden), so lange man keien Mitarbeiter beschäftigt (und für den Unternehmer selbst keine Leistungen versichert) dürfte das aber wie die IHK beitragsfrei zu haben sein. Vorher fragen hat aber noch nie geschadet.
Wenn gewisse Einkommensgrenzen/Arbeitszeiten überschritten werden, will die Krankenkasse/PV auch ihren Teil.
Das Finanazamt will natürlich auch regelmäßig die Umsatzsteuer (ist aber ja nur ein durchlaufender Posten) - ob man die Kleinunternehmerregelung von Anfang an nutzen kann, wissend die Experten im Steuerbrett sicher besser. Wenn man, mangels kaufmännischer Vorbildung, die entsprechende Erkläung nicht selbst zusammenbringt, ist es sehr ratsam sich an einen Steuerberater zu wenden, der natürluch auch bezahlt werden will.
Ich erlaube mir den Hinweis, das Kostenfreiheit bei einem Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter nur im Falle der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft tatsächlich stimmt. Wird man mit einem Kleinstunternehmen bei einer Berufsgenossenschaft Mitglied, dessen Mitgliederversammlung einer Unternehmerpflichtversicherung zugestimmt hat, entstehen mit Aufnahme des Unternehmens ggf. sogar mit
Aufnahme der vorbereitenden Tätigkeiten Beiträge zur Unternehmerpflichtversicherung ( z.B. BG für Fahrzeughaltungen, BGHW dort Sparte für den Einzelhandel )
Ich arbeite normal vollzeit, bin also auch krankenversichert,
ich will anfangen nebenbei einen Webdesign Dienst aufzubauen,
dementsprechend muß ich zuerst ein Kleingewerbe anmelden, (ca.
30€).
Es gibt nur eine Gewerbeanmeldung.
Ob man das für die Umsatzsteuer als Kleingewerbe macht, oder im Anmeldungsfragebogen des Finanzamts auf die Kleingewerbe-Regelung verzichtet ist eine davon unabhängige Sache.
Argumente für/gegen: http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#kleinuntern…
Meine Frage ist, was kommt nach der Gewerbeanmeldung auf mich zu?