Kleingewerbeanmeldung

Hallo, ich benötige einmal euren Rat.
Wenn man hauptberuflich in einer Werkstatt angestellt wäre und möchte jetzt als Nebentätigkeit einem Bekannten mit einem Motorradladen und Werkstatt seinen Meistertitel und seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen und diesem Bekannten Rechnungen über die geleistete Arbeit schreiben. Dafür bräuchte man einen Kleingewerbeschein, ist das richtig?
Wenn man ein Kleingewerbe anmelden würde ohne Umsatzsteuerberechnung, wird dann bei dem Betrag bis 17.500 € am Ende auch das normale Gehalt miteingerechnet?
Man könnte ungefähr mit einem monatlichen Zuverdienst über das Kleingewerbe von ca. 750-1000€ rechnen.
Was müsste man steuerlich und allgemein noch alles Berücksichtigen, wenn man sich zu diesem Schritt entscheiden sollte?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo, ich benötige einmal euren Rat.
Wenn man hauptberuflich in einer Werkstatt angestellt wäre und
möchte jetzt als Nebentätigkeit einem Bekannten mit einem
Motorradladen und Werkstatt seinen Meistertitel und seine
Arbeitskraft zur Verfügung stellen und diesem Bekannten
Rechnungen über die geleistete Arbeit schreiben. Dafür
bräuchte man einen Kleingewerbeschein, ist das richtig?

Nicht ganz: es gibt nur einen ganz normalen GEWERBESCHEIN!

Wenn man ein Kleingewerbe anmelden würde ohne
Umsatzsteuerberechnung, wird dann bei dem Betrag bis 17.500 €
am Ende auch das normale Gehalt miteingerechnet?

Natürlich nicht, denn als Arbeitnehmer zahlt man keine UMSATZSTEUER ( nur hier gibt es diese Grenze!

Man könnte ungefähr mit einem monatlichen Zuverdienst über das
Kleingewerbe von ca. 750-1000€ rechnen.
Was müsste man steuerlich und allgemein noch alles
Berücksichtigen, wenn man sich zu diesem Schritt entscheiden
sollte?

Vielleicht mal beraten lassen? Denn man muss dann eine steuerliuche Anmeldung beim Finanzamt einreichen und jedes Jahr eine Steuererklärung machen!

Vielleicht auch mal hier im Forum stöbern: diese Art von Frage kommt fast täglich - und auch die Antworten dazu findet man hier!

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gerne E.

gibt es NIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIICHT !

Hallo, ich benötige einmal euren Rat.

Hallo. Ja den brauchst du.

Wenn man hauptberuflich in einer Werkstatt angestellt wäre und
möchte jetzt als Nebentätigkeit einem Bekannten mit einem
Motorradladen und Werkstatt seinen Meistertitel und seine
Arbeitskraft zur Verfügung stellen und diesem Bekannten
Rechnungen über die geleistete Arbeit schreiben. Dafür
bräuchte man einen Kleingewerbeschein, ist das richtig?

Nein.
1.) Es gibt KEIN Kleingewerbe! Es gibt nur DAS Gewerbe!
Ob der Gewerbetreibende das dann klein oder mittelmäßig oder groß hält ist seine Sache, denn es bleibt ein Gewerbe.

2.) Ist das Scheinselbständigkeit, wenn der Meister beim Unternehmer (Bekannter der Gewerbetreibender mit Motorradladen und Werkstatt ist) selber als Unternehmer arbeit.

3.) Benötigt der Bekannte für dieses Gewerbe einen angestellten Meister und der muss auch im Betrieb anwesend sein!

Wenn man ein Kleingewerbe anmelden würde ohne
Umsatzsteuerberechnung, wird dann bei dem Betrag bis 17.500 €
am Ende auch das normale Gehalt miteingerechnet?

Jetzt reichts.
Mache bitte erstmal einen Existenzgründerkurs, dann einen Buchhaltungskurs, dann den Betriebswirtschaftskurs.

Man könnte ungefähr mit einem monatlichen Zuverdienst über das
Kleingewerbe von ca. 750-1000€ rechnen.
Was müsste man steuerlich und allgemein noch alles
Berücksichtigen, wenn man sich zu diesem Schritt entscheiden
sollte?

Eine guten Rechtsanwalt zu finden, denn du hast bei dieser Konstellation nachher das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Krankenkasse, die Mitbewerber und den Staatsanwalt am Hals.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gern geschehen.

Brutal und direkt - aber ehrlich :smile:

1 Like

Danke für deine TOLLE Hilfe, weil ich diese Sachen nicht weiß, frage ich hier nach und kann auf solche Kommentare echt verzichten. Spar dir einfach auf Fragen zu antworten, die du total ätzend findest!!!

Sei doch froh, dass er dich vor fatalen Irrtümern bewahrt…

2 Like

geht aber auch auf ne andere Art und nem anderen Tonfall!!!

Kampf gg. Windmühlen
Das ist wohl wahr.

Allerdings ist es so: Diese Frage kommt mindestens einmal pro Woche und jedesmal ist die Rede vom Kleingewerbe. Und jedesmal muss erklärt werden, dass es das nicht gibt. Da kann einem „Don Quichote“ schon mal die Hutschnur reißen.

Du bist, wie gesagt, nicht der Erste, der solche Ideen/ Pläne hat. Lies dich mal durch das Brett hier und durch das Archiv. Da findest du hilfreiche Antworten. Darüber hinaus macht es auch Sinn, einen Steuerberater oder dergleichen aufzusuchen, bevor hier einiges in die Hose geht.

VG
e

allgemeiner Sprachgebrauch und Korinthenkackerei
Hallo zusammen,

die Aufregung hier im Brett über die „nicht existierende“ Kleingewerberegelung erscheint mir doch recht albern.

Im UStG gibt es die Kleinunternehmerreglung, und in der Umgangssprache ist dann von Kleingewerbe die Rede.

Wenn jemand von Kleingewerbe spricht und nach USt fragt, ist klar was gemeint ist: die Kleinunternehmerregelung.
Wo ist also das Problem?

Ja, es ist ein Kampf gegen Windmühlen, zu versuchen gegen den allgemeinen Sprachgebrauch anzukämpfen - und eine Korinthenkackerei, deren Sinn sich mir nicht erschließt.

Beste Grüße von
Bixie

Jajaja…
…und wer Ahnung vom Steuerrecht hat, weiß wie wichtig die Wortwahl/ richtige Begriffsnutzung gerade in diesem Fall ist…

2 Like

bitte um Erklärung
Hallo,

gibt es denn wirklich einen Fall, wo es (für den Existenzgründer, nicht für den Steuerberater) wichtig ist, nicht „Kleinunternehmer“ zu sagen?

Selbst im Finanzamt wird doch verstanden, was damit gemeint ist?

Könntest du mir ein Beispiel sagen?

Ist jetzt keine Korinthenkackerei, ich möchte es wirklich gern wissen.
Danke!

Hi,

es geht in erster Linie nicht um den Begriff „Kleinunternehmer“, sondern um den Begriff „Kleingewerbetreibender“ und den damit verbundenen Verwechslungen hinsichtlich „Umsatz“ und „Gewinn“.

Viele sind der Auffassung eine Kleinunternehmer ist gleich Kleingewerbetreibender. Man meint, wenn man Kleinunternehmer/-gewerbetreibender ist, ist man weder umsatz- noch gewerbesteuerpflichtig. Oder andersrum: Wenn man keine Gewerbesteuer zahlen muss, muss man auch keine Umsatzsteuer zahlen.

Ein Kleinunternehmer ist umsatzsteuerpflichtig, er erhebt nur keine Umsatzsteuer, wenn sein Umsatz kleiner 17.500 Euro pro Jahr ist. Das befreit ihn aber nicht von der Gewerbesteuerpflicht, auch wenn zwar keine Gewerbesteuer anfällt, weil der Gewinn kleiner 24.500 Euro beträgt.

Ein Gewerbetreibener, der zwar keine Gewerbesteuer zahlen muss, muss aber unter Umständen Umsatzsteuer erheben und zahlen.

Dies mag vielleicht kleinlich klingen, aber auf Grund dieser Irrtümer kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten mit dem Finanzamt, weil unnötige Fehler gemacht wurden. Und diese Schwierigkeiten müssen dann aus der Welt geschafft werden. Und das ist nunmal pure Zeit-, Geld- und Nervenverschwendung.

Ich hoffe, es ist nun etwas klarer, warum wir so auf die korrekte Anwendung von Begriffen pochen. Man hat halt so seine Erfahrungen gemacht.

VG
e

3 Like

Danke für die Erläuterungen!

Das ist ja an sich nicht so schwer zu verstehen…schwer zu erklären vielleicht schon eher.

Könnte man das nicht in 2,3 griffigen Sätzen in die FAQ schreiben und sich dann in Zukunft viel Zeit und Gemoser sparen?

Gruß Bixie

Wer liest denn schon die FAQ?!?
Hi bixie,

das wäre kein Problem, dass als FAQ zu verfassen. Allerdings: Wer liest die denn schon? Es scheitert ja schon häufig daran, dass die Leute nicht in der Lage sind die Brettbeschreibung zu lesen geschweige die Vorschalttexte.

Und daher bleibt es wohl beim Kampf gegen die Windmühlen.

Es wäre ja nicht so schlimm, es regelmäßig zu erklären, aber du siehst es doch. Gerade drüber gesprochen und drei Fragen später kommt wieder einer mit der Frage zum Kleingewerbe. Da fragt man sich, ob die Leute nur einen beschränkten Lesehorizont haben.

Ein schönes Wochenende wünscht
e

was unterscheidet Expertenforum vom Stammtisch?
Hi !

die Aufregung hier im Brett über die „nicht existierende“
Kleingewerberegelung erscheint mir doch recht albern.

Da sich w-w-w auf die Fahnen geschrieben hat, ein Expertenforum zu sein, sollte es nicht nur erlaubt, sondern sogar Pflicht sein in den entsprechenden Zusammenhängen die korrekte Fachsprache zu verwenden.

Wenn also Fragen des Gewerberechts erörtert werden, hat der Begriff „Kleingewerbe“ dort absolut nix zu suchen.

BARUL76

.

Da sich w-w-w auf die Fahnen geschrieben hat, ein
Expertenforum zu sein, sollte es nicht nur erlaubt, sondern
sogar Pflicht sein in den entsprechenden Zusammenhängen die
korrekte Fachsprache zu verwenden.

Wenn also Fragen des Gewerberechts erörtert werden, hat der
Begriff „Kleingewerbe“ dort absolut nix zu suchen.

Aber es sollte doch nicht der Fragesteller Experte sein, sondern der Antwortende. Das heisst, man sollte inkorrekt gebrauchtes Vokabular wohl korrigieren, aber das dem Fragesteller eher nicht vorhalten.

Grüße,
Sebastian