gibt es NIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIICHT !
Hallo, ich benötige einmal euren Rat.
Hallo. Ja den brauchst du.
Wenn man hauptberuflich in einer Werkstatt angestellt wäre und
möchte jetzt als Nebentätigkeit einem Bekannten mit einem
Motorradladen und Werkstatt seinen Meistertitel und seine
Arbeitskraft zur Verfügung stellen und diesem Bekannten
Rechnungen über die geleistete Arbeit schreiben. Dafür
bräuchte man einen Kleingewerbeschein, ist das richtig?
Nein.
1.) Es gibt KEIN Kleingewerbe! Es gibt nur DAS Gewerbe!
Ob der Gewerbetreibende das dann klein oder mittelmäßig oder groß hält ist seine Sache, denn es bleibt ein Gewerbe.
2.) Ist das Scheinselbständigkeit, wenn der Meister beim Unternehmer (Bekannter der Gewerbetreibender mit Motorradladen und Werkstatt ist) selber als Unternehmer arbeit.
3.) Benötigt der Bekannte für dieses Gewerbe einen angestellten Meister und der muss auch im Betrieb anwesend sein!
Wenn man ein Kleingewerbe anmelden würde ohne
Umsatzsteuerberechnung, wird dann bei dem Betrag bis 17.500 €
am Ende auch das normale Gehalt miteingerechnet?
Jetzt reichts.
Mache bitte erstmal einen Existenzgründerkurs, dann einen Buchhaltungskurs, dann den Betriebswirtschaftskurs.
Man könnte ungefähr mit einem monatlichen Zuverdienst über das
Kleingewerbe von ca. 750-1000€ rechnen.
Was müsste man steuerlich und allgemein noch alles
Berücksichtigen, wenn man sich zu diesem Schritt entscheiden
sollte?
Eine guten Rechtsanwalt zu finden, denn du hast bei dieser Konstellation nachher das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Krankenkasse, die Mitbewerber und den Staatsanwalt am Hals.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gern geschehen.