Es wurde die Kleingewerberegelung gewählt und aktuell auch nur Rechnungen ohne Mwst. ausgestellt.
Muss nun an Verträgen, welche vor ca 10 Jahren mit anderen Unternehmern
abgeschlossen wurden (mit Angabe der Mwst.) etwas geändert werden ?
Es wurde die Kleingewerberegelung gewählt und aktuell auch nur
Rechnungen ohne Mwst. ausgestellt.
=> es gibt kein Kleingewerbe! Wa hier gemeint ist, ist der umsatzsteuerliche Kleinunternehmer!
Muss nun an Verträgen, welche vor ca 10 Jahren mit anderen
Unternehmern
abgeschlossen wurden (mit Angabe der Mwst.) etwas geändert
werden ?
=> Wer erhält die Leistung? Der Kleinunternehmer oder diese Unternehmen?
Sollte der Kleinunternehmer diese Leistung erbrbingen, dann sind die Rechnungen zu korrigieren, da er nunmal keine Umsatzsteuer erheben darf. Andernfalls müsste er sie abführen.