Kleingewerbetreibende und Angestellte

Grüßt euch!

Folgende BWL Aufgabenstellung:

Kleingewerbetreibende Marta fragt sich ob sie Steuern abtreten muss?

Sie verdient im Monat als Tanzlehrerin ca. 500€ auf selbständiger Basis und hat im Juni als Angestellte in einem Klamottenladen angefangen bei welchem sie Brutto 1500 € und Netto 100.

Marta hat gesagt bekommen, dass sie als Kleingewerbetreibende nichts zur Seite legen muss für das Finanzamt und das gilt bis 8005€ als Selbständiger. Auf der anderen Seite meinte aber jemand meinte dass sie wohl doch für das Finanzamt Geld zur Seite legen sollte.

Marta hat keine Ahnung was sie tun soll und wie der ganze Papierkrieg überhaupt funktioniert.

Liebe Grüße : )

Hausaufgabe ???
Bitte FAQ:3138 beachten!

Servus,

eine Hausaufgabe ist das mit etwa achthundertprozentiger Sicherheit nicht.

Rate mal, warum nicht.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo mein lieber Ost-Pfälzer,

Servus,

eine Hausaufgabe ist das mit etwa achthundertprozentiger
Sicherheit nicht.

na dann verrate es mir einmal.

Rate mal, warum nicht.

Im raten war ich noch nie besonders gut.
Aber vielleicht teilst Du es mir ja noch mit.

Schöne Grüße

MM

für was das MM wohl steht: Ma Me… ?
Kommst Du aus diesem schönen Städtchen?

Gruß Merger

Servus,

ein Lehrer, der in einer Hausaufgabe

bei welchem sie Brutto 1500 € und Netto 100

und

gilt bis 8005€ als Selbständiger

formuliert, lässt besser feststellen, ob seine handwerklichen Kenntnisse dafür ausreichen, dass er in seiner Schule als Hausmeister anfängt - als Lehrer ist er jedenfalls ungeeignet, denn der Weg von der Ermittlung der Einkünfte bis zum zu versteuernden Einkommen gehört zu den Grundlagen, die man stur pauken muss, bis sie sitzen, bevor irgendwelche Spezialitäten draufgesetzt werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Kleingewerbetreibende Marta fragt sich ob sie Steuern abtreten
muss?

Ich nehme mal an, dass wir bei den Themen Umsatz- und Einkommenssteuer bleiben.

Sie verdient im Monat als Tanzlehrerin ca. 500€ auf
selbständiger Basis

Umsatz oder Verdienst (=Gewinn)
Womöglich hat Sie ja Fahrt- und Kleiderkosten.

und hat im Juni als Angestellte in einem
Klamottenladen angefangen bei welchem sie Brutto 1500 €

10.500 EUR Bruttoverdienst als Angestellte.
Da bei Angestellten die Einkommenssteuer geleich abgezogen wird und der Monatsverdienst auf das ganze Jahr hochgerechnet wird, zahlt sie fast doppelt so viel Einkommenssteuer als sie eigentlich müsste.
Sie bekommt also einiges von der Steuer zurück.

und
Netto 100.

Hä?

Marta hat gesagt bekommen, dass sie als Kleingewerbetreibende
nichts zur Seite legen muss für das Finanzamt

Es gibt kein Kleingewerbe.
Mit der Kleinunternehmerregelung des UStG wird Sie Umsatzsteuerrechtlich wie ein Verbraucher behandelt.

und das gilt bis
8005€ als Selbständiger.

Die 8005 EUR ist die Grenze für die Einkommenssteuer. Unterhalb dieses zu versteuernden Einkommens wird keine Einkommenssteuer fällig. Die Grenze gilt sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte.

Auf der anderen Seite meinte aber
jemand meinte dass sie wohl doch für das Finanzamt Geld zur
Seite legen sollte.

Meinen kann man viel.

Marta hat keine Ahnung was sie tun soll und wie der ganze
Papierkrieg überhaupt funktioniert.

Dann ist ein Existenzgründerseminar und/oder der Besuch eines Steuerberaters angeraten.

MfG Frank

Servus,

falls Marta nicht verheiratet ist:

Die ESt für dieses laufende Jahr wird knapp 800 € ausmachen, der Lohnsteuereinbehalt ungefähr 670 € (jeweils einschließlich Solidaritätszuschlag).

Es werden also noch ungefähr 130 € für die ESt gebraucht.

Schöne Grüße

MM